Informationen zur Kurzzeitvermietung
Regulierung der Kurzzeitvermietung in Irland
Als Teil der Maßnahmen zur Bewältigung des Drucks auf dem privaten Wohnungsvermietungsmarkt neue Planungsgesetzreformen zur Regulierung des Kurzzeitvermietungssektors – wie im Residential Tenancies (Amendment) Act 2019 und ergänzenden Vorschriften des Ministers für Wohnungsbau und Planung vorgesehen und Kommunalverwaltung mit dem Titel Planning and Development Act 2000 (Exempted Development) (No. 2) Regulations 2019 – trat am 1. Juli 2019 in Kraft.
Die Reformen zielten primär darauf ab, die Auswirkungen der kurzfristigen touristischen Vermietung von Wohnraum auf den privaten Mietmarkt in Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage abzumildern. Dementsprechend galten die neuen Bestimmungen nur in Gebieten, die gemäß dem Residential Tenancies Act 2004 (in der geänderten Fassung) als „Mietpreiszonen“ ausgewiesen waren. Im County Kilkenny betraf dies die Wahlkreise Kilkenny und Piltown. Am 20. Juni 2025 wurden die Mietpreisbremszonen jedoch landesweit ausgeweitet, wodurch der gesamte Bezirk Kilkenny zu einer Mietpreisbremszone wurde und sich somit die Planungspflicht für Kurzzeitvermietungen ausweitete.
Definition der Kurzzeitvermietung:
Kurzzeitvermietung ist in Abschnitt 3A des Planungs- und Entwicklungsgesetzes 2000 (in der geänderten Fassung) definiert als die Nutzung eines Hauses oder eines Teils eines Hauses, das sich in einer Mietpreiszone befindet, zur Kurzzeitvermietung für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen.
Aktuelle Regeln für die Kurzzeitvermietung:
Die aktuellen Vorschriften für die Planungsanforderungen für Kurzzeitvermietungsobjekte sind in der Planning and Development Act 2000 (Exempted Development) (No.2) Regulations 2019 enthalten. Diese Vorschriften und die zugehörigen Erläuterungsdokumente sind unter Circular PL 04/2019 - New Regulation of Short-Term Letting abrufbar, siehe; https://assets.gov.ie/static/documents/circular-pl-042019-new-regulation-of-short-term-letting.pdf
Vorgeschlagene Änderungen der Planungsanforderungen für die Kurzzeitvermietung:
Das Ministerium für Wohnen, Kommunalverwaltung und Kulturerbe führt derzeit eine Überprüfung des Planungs- und Entwicklungsgesetzes 2024 durch und erarbeitet Leitlinien für die Kommunen zur Kurzzeitvermietung in Form einer nationalen Planungserklärung.
Zweck der nationalen Planungserklärung zur Kurzzeitvermietung:
Die nationale Planungsrichtlinie für Kurzzeitvermietungen gewährleistet einen klaren Gesamtansatz auf nationaler und kommunaler Ebene, damit die Planungsbehörden landesweit über Bauanträge für Kurzzeitvermietungen entscheiden können. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise geltende Planungsgesetze, der langfristige Wohnraumbedarf im jeweiligen kommunalen Gebiet, der Standort der geplanten Kurzzeitvermietung sowie der Ausgleich zwischen Wohnraumbedarf und potenziellen Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaftsentwicklung.
Änderungen der Gesetzgebung:
Änderungen an den Abschnitten 7 und 8 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes 2024 sind geplant. sehen; https://www.irishstatutebook.ie/eli/2024/act/34/enacted/en/pdf
Diese Änderungen befinden sich derzeit im Entwurfsstadium und können:
- Die Verweise auf Mietpreisbremszonen im Planungsgesetz, soweit sie sich auf Kurzzeitvermietungen beziehen, sollen gestrichen werden, um sicherzustellen, dass die Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietungen landesweit unabhängig von etwaigen Änderungen der Ausweisung von Mietpreisbremszonen bestehen bleibt.
- Die Definition der Kurzzeitvermietung sollte aktualisiert werden, um sie an die Definition in der EU-Richtlinie über Kurzzeitvermietung und im Tourismusgesetz 2025 anzupassen.
- Die Frist für die Unterscheidung zwischen Kurzzeitvermietungen und Langzeitvermietungen soll von 14 auf 21 Tage verlängert werden, um die Bestimmungen des Planungsgesetzes mit einem separaten Registrierungssystem für Kurzzeitvermietungen in Einklang zu bringen.
Verpflichtungen für Kurzzeitvermietungsplattformen ab Dezember 2026
Die auf der Website von Fáilte Ireland ermittelten STL-Registrierungsnummern müssen in allen Angeboten und Anzeigen für die Immobilie deutlich sichtbar angegeben werden.
Ab Dezember 2026 müssen Plattformen die STL-Registrierungsinformationen für jede angebotene Unterkunft bereitstellen und anzeigen. Die Anzeige muss diese Nummer deutlich zeigen, und Plattformen müssen es den Anbietern ermöglichen, sie einfach anzugeben.
Einheit
Eine Wohneinheit ist eine möblierte Unterkunft, einschließlich ganzer Immobilien, wie z. B. eines ganzen Hauses oder einer Wohnung, oder die Vermietung eines oder mehrerer Zimmer in Ihrem Haus, die zur Kurzzeitvermietung angeboten werden.
Eine Einheit umfasst nicht: Hotels und ähnliche Unterkünfte, einschließlich Ferienhotels, Suiten- oder Apartmenthotels und Motels, Hostels, Pensionen, Bed & Breakfasts oder Unterkünfte auf Campingplätzen, Wohnmobilparks und Wohnwagenparks.
Ausnahmen:
Die Vermietung eines oder mehrerer Zimmer im Hauptwohnsitz einer Person ist uneingeschränkt zulässig und unterliegt keinen planungsrechtlichen Auflagen.
Es ist zu beachten, dass Wohngemeinschaften derzeit berechtigt sind, ihren gesamten Hauptwohnsitz (Haus oder Wohnung) für insgesamt maximal 90 Tage unterzuvermieten, wenn sie vorübergehend abwesend sind. Wird diese 90-Tage-Grenze überschritten, ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich.
- Formular 15 – sollte zu Beginn jedes Jahres ausgefüllt werden
- Formular 16 – sollte ausgefüllt werden, wenn die Obergrenze von 90 Tagen erreicht ist
- Formular 17 – sollte am Ende jedes Jahres ausgefüllt werden
- Neuregelung-zur-Kurzzeitvermietung-FAQs.pdf (Größe 726.6 KB)
Bitte beachten Sie die folgende Veröffentlichung des Ministeriums für Unternehmen, Tourismus und Beschäftigung mit dem Titel: „Kurzzeitvermietung in Irland – was Sie wissen müssen“
https://enterprise.gov.ie/en/what-we-do/the-business-environment/tourism/short-term-letting/
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kurzzeitvermietung im Planungsamt des Kilkenny County unter der Telefonnummer 056 7794010 oder per E-Mail an planning@kilkennycoco.ie.
Aktualisiert am 13. Mai 2026
Grafschaftsrat von Kilkenny