Informationen zur Kurzzeitvermietung

Regelung der Kurzzeitvermietung

Als Teil der Maßnahmen zur Bewältigung des Drucks auf dem privaten Wohnungsvermietungsmarkt neue Planungsgesetzreformen zur Regulierung des Kurzzeitvermietungssektors – wie im Residential Tenancies (Amendment) Act 2019 und ergänzenden Vorschriften des Ministers für Wohnungsbau und Planung vorgesehen und Kommunalverwaltung mit dem Titel Planning and Development Act 2000 (Exempted Development) (No. 2) Regulations 2019 – trat am 1. Juli 2019 in Kraft.

Die Reformen zielen in erster Linie darauf ab, die Auswirkungen der Nutzung von Wohnimmobilien für die kurzfristige touristische Vermietung in Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage auf den privaten Mietmarkt anzugehen. Dementsprechend gelten die neuen Bestimmungen nur in Gebieten, die nach dem Wohnungsmietgesetz 2004 in der geltenden Fassung als „Mietdruckzonen“ (RPZ) ausgewiesen sind.

Mietdruckzonen sind im Residential Tenancies Act 2004 ausgewiesen. Kilkenny und Piltown sind derzeit die einzigen Mietdruckzonen in Kilkenny. Die RPZ entspricht den Wahlbezirken Kilkenny und Piltown. Um zu überprüfen, ob sich Ihre Immobilie in einer Rent Pressure Zone (RPZ) in Kilkenny oder Piltown befindet, verwenden Sie bitte die folgenden Karten oder sehen Sie sich die LEAs auf unserer an Mapping-Portal;

gis.kilkennycoco.ie/lea

KilkennyCityLEA
Kilkenny City LEA.
Piltown-LEA
Piltown LEA.

Sie können auch überprüfen, ob Sie sich in einer Mietdruckzone befinden, indem Sie den Suchrechner auf der Website Mietdruckzonen verwenden https://www.rtb.ie/calculator/rpz/v

Kurzfristige Vermietung außerhalb des RPZ

Kurzfristige Vermietungen in Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Mietdruckzonen sind von der Neuregelung in keiner Weise betroffen. Nach den in Mietdruckzonen geltenden Neuregelungen:

  • Kurzfristige Vermietung ist definiert als die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung oder eines Teils eines Hauses oder einer Wohnung für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen.
  • Homesharing (die Vermietung eines oder mehrerer Zimmer am privaten Hauptwohnsitz) bleibt weiterhin uneingeschränkt zulässig und von den neuen Planungsvorgaben ausgenommen. Homesharer dürfen ihren gesamten privaten Hauptwohnsitz (Haus oder Wohnung) kurzfristig für einen kumulativen Zeitraum von 90 Tagen untervermieten, wenn sie vorübergehend von ihrem Zuhause abwesend sind.
  • Wenn die 90-Tage-Schwelle überschritten wird, ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich.

 

Ausnahmen für Kurzzeitvermietung

Wenn Sie Ihren privaten Hauptwohnsitz in einer Mietdruckzone teilen und die neuen Planungsbefreiungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich beim Kilkenny County Council registrieren und bestimmte Meldepflichten erfüllen. Sie können Benachrichtigungsformulare herunterladen, indem Sie auf die folgenden Links klicken; 

Bitte senden Sie es per Post zurück an Short Term Letting Section, Planning Department, County Hall, John Street, Kilkenny, R95 A39T.

Oder alternativ scannen und per E-Mail an planning@kilkennycoco.ie senden

 

Nicht privater Hauptwohnsitz

Wenn eine Person eine Immobilie in einer Mietdruckzone besitzt, die nicht ihr privater Hauptwohnsitz ist, und beabsichtigt, sie für kurzfristige Vermietungszwecke zu vermieten, muss sie eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung beantragen, es sei denn, die Immobilie verfügt bereits über eine spezielle Baugenehmigung für touristische oder kurzfristige Vermietungszwecke.

Ein „Häufig gestellte Fragen“-Dokument wurde erstellt, um dabei zu helfen, ein umfassenderes und detaillierteres Verständnis der neuen Kurzzeitvermietungsreformen und der neuen Berichtspflichten für Homesharer zu vermitteln.

Der folgende Link enthält Informationen zu den meisten Ihrer Fragen. Falls Sie weitere Gespräche wünschen, wenden Sie sich bitte unter 056 7794010 an die Abteilung für kurzfristige Vermietung, Planungsabteilung, Kilkenny Co. Co.

Neuregelung-zur-Kurzzeitvermietung-FAQs.pdf (Größe 726.6 KB)

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