Das Gesetz über geschützte Offenlegungen, 2014
The Protected Disclosures Act, 2014 – Bericht zum 30. Juni 2017
Das Protected Disclosures Act 2014 trat am 15. Juli 2014 in Kraft. Das Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, innerhalb dessen Arbeitnehmer Bedenken hinsichtlich eines potenziellen Fehlverhaltens äußern können, das ihnen am Arbeitsplatz bekannt geworden ist, in dem Wissen, dass sie eine bedeutende Beschäftigung in Anspruch nehmen können und andere Schutzmaßnahmen, wenn sie von ihrem Arbeitgeber bestraft werden oder dafür Nachteile erleiden.
„Geschützte Offenlegung“ bedeutet die Offenlegung relevanter Informationen, die nach vernünftigem Ermessen des Arbeitnehmers auf ein oder mehrere relevante Fehlverhalten hinweisen und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung zur Kenntnis gelangt sind.
'Arbeiter' umfasst Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater, Leiharbeitskräfte, ehemalige Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte und Praktikanten/Auszubildende.
"Relevante Fehlverhalten" sind in einer erschöpfenden Liste definiert und umfassen Folgendes:
- - dass eine Straftat begangen wurde, wird oder wahrscheinlich begangen wird,
- - dass eine Person einer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist, nicht nachkommt oder wahrscheinlich nicht nachkommen wird, mit Ausnahme einer solchen, die sich aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers oder einem anderen Vertrag ergibt, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeiten oder Dienstleistungen persönlich zu erledigen oder zu erbringen,
- - dass ein Justizirrtum eingetreten ist, eingetreten ist oder eintreten wird,
- - dass die Gesundheit oder Sicherheit einer Person gefährdet war, wird oder wahrscheinlich gefährdet ist,
- - dass die Umwelt geschädigt wurde, wird oder wahrscheinlich geschädigt wird,
- - dass eine rechtswidrige oder anderweitig missbräuchliche Verwendung von Geldern oder Ressourcen einer öffentlichen Stelle oder von anderen öffentlichen Geldern stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird,
- - dass eine Handlung oder Unterlassung durch oder im Namen einer öffentlichen Stelle repressiv, diskriminierend oder grob fahrlässig ist oder ein grobes Missmanagement darstellt, oder
- - dass Informationen, die darauf hindeuten, dass Angelegenheiten, die unter einen der vorstehenden Absätze fallen, verborgen oder vernichtet wurden, werden oder wahrscheinlich vernichtet werden.
Richtlinie zu geschützten Offenlegungen des Kilkenny County Council
Der Kilkenny County Council setzt sich dafür ein, dass die Kultur und das Arbeitsumfeld so sind, dass jeder Mitarbeiter/Arbeiter ermutigt und unterstützt wird, alle Probleme zu melden, die sich nachteilig auf die Fähigkeit des Kilkenny County Council auswirken können, einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten, und hat diesbezüglich eingeführt und implementierte Richtlinienverfahren für die Herstellung geschützter Offenlegungen.
Der Zweck der Richtlinie und des Verfahrens ist:
- Mitarbeiter/Arbeitnehmer zu ermutigen, alle Bedenken, die sie möglicherweise in Bezug auf potenzielles Fehlverhalten am Arbeitsplatz haben, so schnell wie möglich intern zu melden, in dem Wissen, dass ihre Bedenken ernst genommen und gegebenenfalls untersucht werden und dass ihre Vertraulichkeit respektiert wird, in der vom Protected Disclosures Act, 2014, vorgesehenen Weise.
- Um hervorzuheben, dass es immer angemessen ist, solche Bedenken zu äußern, wenn sie auf einer vernünftigen Annahme beruhen, unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten tatsächlich später festgestellt wird
- Mitarbeitern/Arbeitnehmern eine Anleitung geben, wie sie Bedenken äußern können
- Mitarbeitern/Arbeitnehmern zu versichern, dass sie relevante Fehlverhalten ohne Angst vor Bestrafung melden können.
Prüfungsausschussprotokoll für den Umgang mit dem Erhalt von Offenlegungen über die Finanzberichterstattung oder andere finanzielle Angelegenheiten
In Übereinstimmung mit den Local Government (Audit Committee) Regulations, 2014, die verlangen, dass der Prüfungsausschuss des Kilkenny County Council sicherstellt, dass Verfahren vorhanden sind, mit denen Mitarbeiter des Rates vertraulich Bedenken hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten in der Finanzberichterstattung oder anderen Finanzen äußern können Angelegenheiten wurde das Protokoll des Kilkenny County Council für den Umgang mit dem Erhalt von Offenlegungen über die Finanzberichterstattung oder andere Finanzangelegenheiten gemäß den Local Government (Audit Committee) Regulations von 2014 und in Übereinstimmung mit dem Protected Disclosures, Act von 2014 umgesetzt.
Der designierte Beauftragte für die Entgegennahme geschützter Offenlegungen für den Kilkenny County Council ist: Frau Catherine Cooney, Administrative Officer: E-Mail: catherine.cooney@kilkennycoco.ie
Offenlegungen können auch gegenüber dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen. Der Vorsitzende ist das einzige designierte Mitglied des Prüfungsausschusses, dem Mitarbeiter gegenüber eine Offenlegung vornehmen können. Der Vorsitzende ist erreichbar
E-Mail: Seanbradys@gmail.com
Posten: Vorsitzender des Prüfungsausschusses, c/o Internal Audit, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny.
Der Vorsitzende sollte die Offenlegung dann an den Designated Officer weiterleiten (siehe Audit Committee Protocol for Protected Disclosures).
Für weitere Informationen:
Protokoll des Prüfungsausschusses für geschützte Offenlegungen (.pdf-Dokument).
Anzahl der geschützten Offenlegungen, die für den 12-Monats-Zeitraum bis zum 30. Juni 2018 eingegangen sind
Gemäß Abschnitt 22 des Protected Disclosures Act 2014 bestätigt der Kilkenny County Council, dass die Anzahl der geschützten Offenlegungen, die dem Kilkenny County Council für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 gemacht wurden, 0 beträgt.
Geschützte Angaben Jahresbericht zum 30. Juni 2020 (PDF-Dokument)
Geschützte Offenlegung Jahresbericht zum 30. Juni 2019.pdf (Größe 14.7 KB)
Geschützte Angaben Berichtszeitraum endete am 30 (.pdf-Dokument)
Das Gesetz über geschützte Offenlegungen 2014 (.pdf-Dokument)
Richtlinien und Verfahren für geschützte Offenlegungen (.pdf-Dokument)