Besitzwechsel
Hier finden Sie Informationen, wie Sie den Besitzer eines Fahrzeugs ändern können. Verkauf an einen Autohändler/Privatverkauf.
Eigentümerwechsel
Verkauf an einen Privatbesitzer
Das RF200-Formular ist für Fahrzeuge erforderlich, die vor 1993 zugelassen wurden, oder für neue oder importierte Fahrzeuge, die zuvor nicht besteuert wurden. - Antragsformular Eigentümerwechsel herunterladen
und der Verkäufer sollte dieses Formular zusammen mit dem braunen Zulassungsbuch (Logbuch) bei seinem örtlichen Kfz-Steueramt einreichen, das den Eigentümerwechsel bearbeitet und das Zulassungsbuch an den neuen Eigentümer weiterleitet.
Für zugelassene Fahrzeuge nachdem 01/01/1993, SOWOHL der Verkäufer als auch der Käufer müssen die Rückseite des ausfüllen Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (RF101) und dann sollte der Verkäufer das Zertifikat an folgende Adresse senden: Verkehrsministerium, Shannon, Co. Clare, die den Eigentumswechsel bearbeitet und dem neuen Eigentümer ein neues Zertifikat zusendet.
VERKAUF AN EINEN MOTORHÄNDLER
Für Fahrzeuge, die vor dem 01 zugelassen wurden, füllen Sie das Formular aus RF200 -
Laden Sie das Antragsformular Verkauf an einen Motorhändler herunter
mit der Werkstatt und stellen Sie sicher, dass der Werkstattcode dort eingegeben wird, wo es auf dem Formular angegeben ist. Geben Sie das braune Zulassungsbuch (Logbuch) in der Werkstatt ab und der Verkäufer sollte dann das ausgefüllte Formular senden RF200 an das Kfz-Steueramt, das den Besitzwechsel zum Kfz-Händler abwickelt.
Für Fahrzeuge, die am oder nach dem 01 zugelassen wurden, füllen Sie das Formular aus RF105 -
Laden Sie das Antragsformular für die Änderung des Eigentums an einen Motorhändler herunter
mit der Werkstatt, stellen Sie sicher, dass der Werkstattcode dort eingegeben wird, wo es auf dem Formular angegeben ist, geben Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (RF101) in die Garage und der Verkäufer sollte dann das ausgefüllte posten RF105 Formular an: Department of Transport, Shannon, Co. Clare, das den Eigentumswechsel an den Autohändler bearbeitet:
Tel: 0818 411 412
E-Mail: DVCSDChangeofOwnership@transport.gov.ie
Bitte beachten Sie, dass, wenn der Autohändler, an den das Fahrzeug verkauft wird, KEINEN GARAGENCODE HAT, das oben beschriebene Verfahren für „Verkauf an einen Privatbesitzer“ befolgt werden muss.
Der Verkäufer muss zum Zeitpunkt des Verkaufs über das richtige Registrierungszertifikat oder Registrierungsbuch verfügen, das den Verkäufer als registrierten Eigentümer ausweist. Andernfalls muss der Verkäufer vor dem Verkauf des Fahrzeugs einen Ersatz dieses Dokuments durch Ausfüllen des Formulars erhalten RF134Antragsformular für Ersatzdokumente herunterladen
und gegen eine Gebühr von 12 € bei ihrem örtlichen Kfz-Steueramt einzureichen.
3. Eigentümerwechsel zu einem Motorhändler RF105
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