Besitzwechsel
Hier finden Sie Informationen, wie Sie den Besitzer eines Fahrzeugs ändern können. Verkauf an einen Autohändler/Privatverkauf.
Eigentümerwechsel
Verkauf an einen Privatbesitzer
Das Formular RF200 ist erforderlich für Fahrzeuge, die vor 1993 zugelassen wurden, sowie für neue oder importierte Fahrzeuge, die bisher nicht versteuert wurden. – Antragsformular für Halterwechsel herunterladen
Der Verkäufer sollte dieses Formular zusammen mit dem braunen Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) bei seinem zuständigen Kfz-Steueramt einreichen, welches den Eigentümerwechsel bearbeitet und den Zulassungsschein an den neuen Eigentümer weiterleitet.
Bei Fahrzeugen, die nach dem 01.01.1993 zugelassen wurden , müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Rückseite der Fahrzeugzulassungsbescheinigung (RF101 ) ausfüllen. Anschließend sollte der Verkäufer die Bescheinigung an folgende Adresse senden: Department of Transport, Shannon, Co. Clare. Dort wird die Eigentumsänderung bearbeitet und dem neuen Eigentümer eine neue Bescheinigung zugesandt.
VERKAUF AN EINEN MOTORHÄNDLER
Für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1993 zugelassen wurden, füllen Sie bitte das Formular RF200 aus.
Laden Sie das Antragsformular Verkauf an einen Motorhändler herunter
Stellen Sie sicher, dass der Garagencode an der entsprechenden Stelle im Formular eingetragen wird. Geben Sie den braunen Fahrzeugschein (Fahrzeugbrief) in der Werkstatt ab. Der Verkäufer sendet anschließend das ausgefüllte Formular RF200 an die Kfz-Steuerbehörde, die die Ummeldung des Fahrzeugs an den Händler veranlasst.
Für Fahrzeuge, die am oder nach dem 01.01.1993 zugelassen wurden, füllen Sie bitte das Formular RF105 aus.
Laden Sie das Antragsformular für die Änderung des Eigentums an einen Motorhändler herunter
Nachdem sichergestellt ist, dass der Garagencode an der entsprechenden Stelle auf dem Formular eingegeben wurde, geben Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung (RF101) an die Werkstatt weiter. Der Verkäufer sollte dann das ausgefüllte Formular RF105 an folgende Adresse senden: Department of Transport, Shannon, Co. Clare, welches die Eigentumsübertragung an den Autohändler veranlasst:
Tel: 0818 411 412
E-Mail: DVCSDChangeofOwnership@transport.gov.ie
Bitte beachten Sie, dass, wenn der Autohändler, an den das Fahrzeug verkauft wird, KEINEN GARAGENCODE HAT, das oben beschriebene Verfahren für „Verkauf an einen Privatbesitzer“ befolgt werden muss.
Der Verkäufer muss zum Zeitpunkt des Verkaufs die korrekte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder den Fahrzeugschein vorlegen, aus dem er als eingetragener Halter hervorgeht. Andernfalls muss er vor dem Verkauf des Fahrzeugs ein Ersatzdokument beantragen. Hierfür ist das Formular RF134 „ Antrag auf Ersatzdokumente“ auszufüllen.
Sie müssen es zusammen mit einer Gebühr von 12 € bei ihrem örtlichen Kfz-Steueramt einreichen.
3. Eigentümerwechsel an einen Kfz-Händler RF105
Laden Sie das Antragsformular für die Änderung des Eigentums an einen Motorhändler herunter
Grafschaftsrat von Kilkenny