Ausgenommene Fahrzeuge
Wie man ein befreites Fahrzeug besteuert und wie man sich für eine Befreiung von der Kfz-Steuer qualifiziert.
Ausgenommene Fahrzeuge
Die folgenden Fahrzeuge sind Beispielt von der Kfz-Steuerpflicht befreit, jedoch muss stets eine aktuelle Vignette vorgezeigt werden.
- -Staatseigene Fahrzeuge,
- -Diplomatische Fahrzeuge,
- -Fahrzeuge, die gemäß den Vorschriften für behinderte Fahrer und behinderte Passagiere (Steuerbegünstigungen) von 1994 (SI Nr. 353 von 1994) ausgenommen sind,
- -Fahrzeuge (einschließlich aller Fahrräder mit einem Anbaugerät zum Antrieb durch mechanische Kraft) mit einem Leergewicht von nicht mehr als 400 kg, die für Invaliden angepasst und verwendet werden,
- -Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport (sei es als Trag- oder Zugfahrzeug) von Rettungsbooten und ihrer Ausrüstung oder Ausrüstung zur Hilfeleistung zur Erhaltung von Leben und Eigentum bei Schiffbruch und Seenot verwendet werden,
- -Fahrzeuge, die ausschließlich der Berg- und Höhlenrettung dienen,
- -Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport (mit oder ohne Zug) von Straßenbaumaschinen verwendet werden, die zu keinem anderen Zweck als dem Bau oder der Reparatur von Straßen verwendet werden,
- -Müllkarren, Kehrmaschinen oder Bewässerungsmaschinen, die ausschließlich zur Reinigung öffentlicher Straßen und Wege verwendet werden,
- -Krankenwagen, Straßenwalzen oder Feuerwehrfahrzeuge,
- -Fahrzeuge, die von einer Kommune gehalten und ausschließlich für deren Feuerwehrdienst verwendet werden.
Besteuerung eines befreiten Fahrzeugs
Um ein neues oder importiertes steuerbefreites Fahrzeug zu besteuern, benötigen Sie:
-Ausgefülltes Formular RF100 - dieses Formular sollte Ihnen von Ihrem Autohändler gegeben werden, wenn es neu gekauft wurde, oder von Ihrem NCTS-Zentrum, wenn es importiert oder neu gekauft wurde)
-Nachweis des Befreiungsstatus (z. B. Behindertenführerschein), es sei denn, er wurde bei der Fahrzeugregistrierung als befreit eingetragen
-Versicherungsdetails
Zu Steuer ändern Um ein gebrauchtes Fahrzeug zu befreien, benötigen Sie:
- Ausgefülltes Formular zur Änderung der Personalien RF111
Formular zur Änderung der Personalien herunterladen
- Nachweis des Befreiungsstatus (wie oben)
-Zulassungsbescheinigung/braunes Fahrtenbuch
-Versicherungsdetails
Bei einem Halterwechsel an einem steuerbefreiten Fahrzeug ändert sich die Steuerklasse auf Privat und die aktuelle Vignette wird null und nichtig.
Der neue Eigentümer ist dann ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Verkauf stattfand, steuerpflichtig.
Kontakt-Informationen:
Steuerkommissare – Behinderte Fahrer, Coolshannagh, County Monaghan
Tel: 047 82800
047 62100
1890 606 061