Trailer-Lizenzierung und -Registrierung

Informationen zur Anmeldung eines Anhängers beim Kfz-Steueramt und den erforderlichen Formularen.

Trailer-Lizenzierung

Anhänger mit einem bauartbedingten zulässigen Gesamtgewicht (DGVW) von 3500 kg oder mehr müssen zugelassen, zugelassen und DOE-geprüft sein (über ein Verkehrstauglichkeitszeugnis, CRW verfügen), um auf der Straße verwendet werden zu können

Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von 60 € erhoben

Anhängerregistrierung

Vor der ersten Nutzung eines Anhängers muss dieser angemeldet und mit einer Anhängerregistrierungsnummer und einer Anhängerlizenzkarte versehen werden

Abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Anhängers gibt es 2 Arten der Anhängerzulassung

TYP 1 gilt für Anhänger der folgenden Kategorien:

  • Anhänger, die am oder nach dem 29. Oktober 2012 in einem einzigen Schritt von einem einzigen Hersteller hergestellt wurden (d. h. einstufiger Bau)
  • Anhänger, die am oder nach dem 29. Oktober 2013 in mehr als einem Schritt von mehr als einem Hersteller hergestellt wurden (d. h. mehrstufiger Bau)
  • Anhänger für besondere Zwecke
  • Anhänger, die zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen wurden

Zur Anmeldung von Anhängern, die in die oben genannten Kategorien fallen, muss der Anhängerhalter dem Kraftfahrzeugsteueramt Folgendes vorlegen

1. Ausgefülltes Anhängerlizenz-Antragsformular TF100 -

Laden Sie das Antragsformular für die Anhängerlizenz TF100 herunter

2. Ausgefülltes Zertifikat zur Identifizierung des Anhängergewichts TF300A -

Trailer WIC TF300A Antragsformular herunterladen

3. Vom Hersteller ausgestelltes Typgenehmigungszertifikat (außer bei Anhängern, die zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen wurden, siehe ** unten)

4. Anmeldegebühr von 60 €

**Um ein zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenes oder zugelassenes Fahrzeug zuzulassen, gilt das gleiche Verfahren wie oben, jedoch müssen Sie anstelle der Typgenehmigung des Herstellers einen Nachweis über die frühere Zulassung oder Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat mit dem Formular TF300A vorlegen Zertifikat.

TYP 2 gilt für Anhänger, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, dh Anhänger in den folgenden Kategorien:

  • Anhänger, die vor dem 29. Oktober 2012 hergestellt wurden
  • Fertige (mehrstufig gebaute) Anhänger, die vor dem 29. Oktober 2013 hergestellt wurden
  • Spezialanhänger, die vor dem 29. Oktober 2014 hergestellt wurden
  • Anhänger, die dafür ausgelegt und gebaut sind, ausschließlich von landwirtschaftlichen Traktoren gezogen zu werden, oder Anhänger, die ausschließlich für die Verwendung durch die Verteidigungskräfte, den Zivilschutz, Garda Siochana oder Feuerwehren ausgelegt und gebaut sind

Zur Anmeldung von Anhängern, die in die oben genannten Kategorien fallen, muss der Anhängerhalter dem Kraftfahrzeugsteueramt Folgendes vorlegen

1. Ausgefülltes Anhängerlizenz-Antragsformular TF100 -

Laden Sie das Antragsformular für Anhängerlizenzen TF100 herunter

2. Ausgefülltes Zertifikat zur Identifizierung des Anhängergewichts TF300B

Laden Sie das Trailer WIC-Antragsformular TF300B herunter 

vom Hersteller ausgefüllt werden oder, wenn der Hersteller nicht erreichbar ist, muss das Formular von einem zugelassenen Testzentrum (ATC) der National Standards Authority of Ireland (NSAI) ausgefüllt werden.

3. Anmeldegebühr von 60 €

Bei der Erstzulassung eines Anhängers wird eine Anhängerregistrierungsnummer vergeben und auch eine Anhängerlizenzkarte ausgestellt

Außerdem müssen Anhänger eine gültige Verkehrstauglichkeitsbescheinigung besitzen, die erstmals fällig wird, wenn der Anhänger 1 Jahr alt ist

Übertragung des Trailer-Eigentums -TF200 

Laden Sie hier das TF200-Formular herunter

 

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