Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Feine Informationen hier zur Besteuerung von Bussen, Taxis, Droschken. Formulare können heruntergeladen werden.

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes - PSVs

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sind Fahrzeuge, die Passagiere gegen Miete oder Belohnung befördern, und werden in zwei Kategorien unterteilt:

-Großes Fahrzeug des öffentlichen Dienstes - LPSV (Fahrzeug, das mehr als 8 Passagiere befördern kann - Busse)

-Kleines öffentliches Fahrzeug - SPSV (Fahrzeuge, die nur 8 Passagiere oder weniger befördern können - Taxis, Hackneys und Limousinen)

Um ein Fahrzeug als PSV zu betreiben, sind zwei Arten von Lizenzen erforderlich:
-Der Fahrer muss im Besitz eines PSV-Führerscheins sein - "Fahrerausweis"
-Das Fahrzeug muss als PSV registriert sein und über eine PSV-Fahrzeuglizenz verfügen

PSV-Führer- und Fahrzeuglizenzen werden durch die geregelt Nationale Verkehrsbehörde. Informationen zu den Anforderungen und dem Bewerbungsverfahren für diese finden Sie unter www.nationaltransport.ie

Um ein Fahrzeug des öffentlichen Dienstes zu besteuern, muss eine gültige PSV-Fahrzeuglizenz vorgelegt werden JEDEN Zeitpunkt der Antragstellung.

Um eine PSV zu besteuern, benötigen Sie:
-RF100A Laden Sie das Erneuerungsformular für die Kfz-Steuer herunter oder RF100B
-PSV-Lizenz
-Versicherungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug des öffentlichen Dienstes den Nutzungsbeschränkungen unterliegt.
-Angemessene Gebühr

Aktuelles CRW für importierte Fahrzeuge, die älter als 1 Jahr sind

Kilkenny-Werbelogo
Kilkenny-Slogan: Come See Come Do