Großflächige Wohnsiedlungen

Großflächige Wohnbebauung

Vereinbarungen zur großflächigen Wohnbebauung (LRD) wurden im Rahmen des Planungs- und Entwicklungsgesetzes (Amendment) (Large-scale Residential Development) Act 2021 eingeführt.

Large-scale Residential Developments (LRDs) haben den Strategic Housing Development (SHD)-Prozess ersetzt.

Eine großflächige Wohnbebauung ist:

  • Eine Bebauung mit 100 oder mehr Wohneinheiten,
  • Entwicklung von Studentenwohnheimen mit 200 oder mehr Betten,
  • Eine Kombination aus Studentenunterkünften und Häusern, bei der der Schwellenwert für beide Elemente erreicht wird.

Neu in der LRD-Gesetzgebung ist, dass anstelle der 30 %-Obergrenze der SHD-Vereinbarungen bis zu 15 % der Bruttogrundfläche der geplanten Bebauung für andere Nutzungen vorgesehen sind.

Für weitere Informationen hat das Office of the Planning Regulator eine Reihe von Broschüren veröffentlicht, darunter Nr. 16, „Großflächige Wohnbebauung“. hier

LRD-Antragsgebührenstruktur: 

Klasse Entwicklung

Höhe der Gebühr

Höhe der Gebühr für die Aufbewahrungserlaubnis

(a) Beratung vor Antragstellung

€1,500

(b) Grundgebührenstruktur: Jede Wohneinheit

Hinweis: Bei einer Bewerbung, die Studentenwohnheime oder Wohngemeinschaften umfasst, sind die oben genannten Strukturspannen und Gebühren pro Einheit anteilig anzuwenden: die Gebühr für 1 Wohneinheit = die Gebühr für 2 Schlafplätze eines Studentenwohnheims oder einer Wohngemeinschaft.

130 € pro Wohneinheit

390 € pro Wohneinheit

(c) Entgeltordnung für sonstige Nutzungen auf Grundstücken, deren Flächenwidmung eine solche Nutzung ermöglicht: pro Quadratmeter Bruttogrundfläche bis maximal 30 % der Nutzfläche der Gesamtbebauung.

7.20 € pro Quadratmeter bis maximal 32,400 €

15 € pro Quadratmeter bis maximal 65,000 €

(d) Einreichung einer EIS/NIS-Gebührenstruktur:

Einreichung des EIS

€10,000

€10,000

Einreichung von NIS

€10,000

€10,000

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