Piltown Urban Enhancement Scheme

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Verordnungen teilt der Kilkenny County Council als federführende Behörde hiermit Vorschläge mit, die sich auf die folgende Entwicklung beziehen:

Verkehrsmanagement, Fahrbahn, Fußwege und allgemeine Verbesserungen des öffentlichen Bereichs in Piltown vom Tower Monument entlang der Main Street bis zur Kreuzung mit der Corloughan Road auf der R698, eine Entfernung von ungefähr 2 km.

Das vorgeschlagene Piltown Urban Enhancement Scheme sieht Folgendes vor:

  • Standardisierung der Fahrbahnbreite auf 6m
  • Bereitstellung von Minikreisverkehren an Ardclone Road Junction und Hillcrest Road Junction
  • Bereitstellung der folgenden allgemeinen Verbesserungen des Straßenöffentlichkeitsbereichs;
    • Bereitstellung von Fußgängerüberwegen
    • Regulierung des Parkens durch die Bereitstellung spezieller Parkplätze an der Straße
    • Verbesserung der Bushaltestellen
    • Bauliche und allgemeine Verbesserungsarbeiten an den Fahrbahnoberflächen
    • Verbesserungsarbeiten an der Oberflächenbeschaffenheit des Gehwegs, einschließlich Verbesserungen für den universellen Zugang
    • Schaffung zusätzlicher Flächen für Sitzgelegenheiten im Freien und entsprechendes Stadtmobiliar
  • Verbesserung der öffentlichen Beleuchtungsstandards entlang der Straße.

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) hat die Planungsbehörde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung vorgenommen. Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 (in der geänderten Fassung) kann jede Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, dies jederzeit tun vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei An Bord Pleanála eine Screening-Bestimmung beantragen, ob die Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Pläne und Einzelheiten der geplanten Bebauung liegen zur Einsichtnahme aus Freitag, 7. Juni 2019 zu Freitag, der 5. Juli 2019 inklusive, in folgenden Büros:

Planungsabteilung, Von 9 bis 1 Uhr und 2 bis 4 Uhr
Kilkenny County Council, Montag bis Freitag
Gemeindehaus,
John Street, Kilkenny City

Ferrybank Ingenieurbüro, Von 9 bis 1 Uhr und 2 bis 5 Uhr
Kilkenny County Council Montag bis Freitag
Einkaufszentrum Ferrybank,
Fährbank,
Grafschaft Kilkenny

Piltown Gemeindezentrum, Von 9 bis 1 Uhr und 2 bis 10 Uhr
Ardclone, Montag bis Samstag
Piltown,
Grafschaft Kilkenny

Details der geplanten Entwicklung können auf eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/en/consultation/piltown-urban-enhancement-scheme-1 indem Sie auf die Links unter Materialien klicken.

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können auf dieser Website oder schriftlich an die Planungsabteilung, den Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny oder an die folgende E-Mail gesendet Ferrybank@kilkennycoco.ie.

Das späteste Datum für den Eingang von Einreichungen zu dem oben genannten Schema ist Freitag, 19. Juli 2019.
Einsendungen sind deutlich zu kennzeichnen 'Stadtverbesserungsgebiet von Piltown '.

 

Tim Butler,
Direktor der Dienste,
Grafschaftsrat von Kilkenny,
Gemeindehaus,
Johannesstraße,
Kilkenny.

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