Entwicklung von 6 Häusern an der Golf Links Road im Townland Newpark Lower, Kilkenny

Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 - 2018

Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001 - 2018

MITTEILUNG ÜBER VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE

Entwicklung von 6 Häusern an der Golf Links Road (Standort Nr. 10 / "Mulhalls Shop")
im Stadtgebiet von Newpark Lower, Kilkenny

 

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Verordnungen gibt der Kilkenny County Council hiermit Vorschläge bekannt, die sich auf die folgende Entwicklung auf dem oben genannten Gelände beziehen:

  • Bau von 2 x 2-Bett-Reihenhäusern und 4 x 1-Bett-Etagenhäusern
    Die Arbeiten umfassen: Abbruch bestehender Gebäude auf dem Gelände, Geländeräumung, Grundstückserschließungsarbeiten

Pläne und Einzelheiten der vorgeschlagenen Bebauung stehen zur Einsichtnahme oder zum Kauf gegen eine Gebühr zur Verfügung, die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie während der Bürozeiten nicht übersteigt Freitag 7. Juni 2019 bis Freitag 5. Juli 2019 einschließlich, bei der Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John St., Kilkenny City aus 9 Uhr zu 1 Uhr & 2 Uhr zu 4 Uhr Montag bis Freitag.

Details zur geplanten Bebauung können auch unter eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/

 

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können gemacht werden:

Online bei https://consult.kilkenny.ie/,
schriftlich an die Planungsabteilung, den Kilkenny County Council, die County Hall, John Street, Kilkenny oder
An folgende E-Mail-Adresse gesendet Housingpart8@kilkennycoco.ie .

Die späteste Uhrzeit und das späteste Datum für den Eingang von Einreichungen zur Entwicklung ist Freitag, 5.00. Juli 19, 2019:XNUMX Uhr.
Einreichungen sollten deutlich mit "Golf Links Road Housing - Part 8 Planning Submission" gekennzeichnet sein.

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) hat die Planungsbehörde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung vorgenommen. Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 (in der geänderten Fassung) kann jede Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, dies jederzeit tun vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei An Bord Pleanála eine Screening-Bestimmung beantragen, ob die Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

 

Mary Mulholland, Leiterin der Dienste

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