Abbey Quarter Städtischer Park und Straße - Vorgeschlagene Entwicklung

Baubewilligung im Stiftsviertel beantragt


Grafschaftsrat von Kilkenny

Abbey Quarter Städtischer Park und Straße


Antrag an An Bord Pleanála auf Genehmigung gemäß Abschnitt 175 und 177AE des
das Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 (in der geänderten Fassung) und das Planungs- und
Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung)


Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Kilkenny County Council vorschlägt, die Genehmigung von An Bord Pleanála für geplante Entwicklungsarbeiten im Abbey Quarter in Kilkenny City (ehemaliges Gelände der Smithwick's Brewery) im Townland Gardens einzuholen. Die geplante Bebauung wird eine Fläche von ca. 1.44 ha innerhalb des Abbey Quarter umfassen und einen städtischen Park, eine städtische Straße, Nebenentwicklungen und damit verbundene Geländeräumungsarbeiten umfassen.


Der Stadtpark befindet sich im nördlichen Teil des Abteiviertels und ist um die aufrecht stehenden Überreste der Abtei St. Francis zentriert. Der Park wird aus einer Vielzahl von Rasenflächen, Bäumen, gepflasterten Flächen, Wasserspielen und Treffpunkten bestehen und einen neuen Freizeitbereich für Kilkenny City bieten. Der Park wurde speziell entworfen, um bekannte historische Merkmale in der Gegend zum Ausdruck zu bringen, darunter die St. Francis Abbey, die Stadtmauern mit Evan's Turret und St Francis Well. Darüber hinaus bietet der Park Platz für Outdoor-Events.


Die Urban Street verläuft von Nord nach Süd durch das Abbey Quarter und verbindet den Bateman Quay im Süden mit der St. Francis Bridge im Norden. Die Straße wird eine Fußgängerzone sein
und von Radfahrern dominierter gemeinsamer Raum mit begrenztem Fahrzeugzugang. Die Straße wird mehrere Fußgängerverbindungen in die Stadt bieten und den Park leicht zugänglich machen.


Als Teil des Genehmigungsantrags für die geplante Bebauung wurden ein Umweltverträglichkeitsbericht und eine Natura-Verträglichkeitserklärung erstellt. Ein Bord Pleanála kann den Antrag auf Erschließung mit oder ohne Auflagen genehmigen oder den Antrag auf Erschließung ablehnen. Eine Kopie der Einzelheiten der vorgeschlagenen Entwicklung, einschließlich der Umweltauswirkungen
Der Bewertungsbericht und das Natura Impact Statement können eingesehen werden unter:

■ Die Konsultationswebsite des Kilkenny County Council unter https://consult.kilkenny.ie/
■ Die Planungsabteilung des Kilkenny County Council, County Hall, John St, Kilkenny, montags bis freitags von 9.00 bis 1 Uhr und von 2 bis 4.00 Uhr
(außer an Feiertagen), von Dienstag, 4. August 2020 bis Dienstag, 29. September 2020 (inklusive beider Termine) nach Vereinbarung. Kontaktieren Sie (056) 7794010
oder planning@kilkennycoco.ie, um einen Termin zu vereinbaren.
■ Die Büros von An Bord Pleanála, 64 Marlborough Street, Dublin 1, montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 9.15:5.30 bis 4:2020 Uhr, von Dienstag, 29. August 2020 bis Dienstag, XNUMX. September XNUMX (einschließlich beider Daten).


Kopien des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts und der Natura-Verträglichkeitserklärung können kostenlos eingesehen oder gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr (die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie nicht übersteigen darf) erworben werden. An Bord Pleanála können Eingaben oder Anmerkungen zu der vorgeschlagenen Entwicklung in Bezug auf Folgendes gemacht werden:

(I) die Auswirkungen der vorgeschlagenen Entwicklung auf die ordnungsgemäße Planung und nachhaltige Entwicklung in dem betreffenden Gebiet,
(Ii) Die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Umwelt der geplanten Entwicklung und
(iii) Die wahrscheinlichen erheblichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entwicklung auf einen europäischen Standort, falls sie durchgeführt wird.

Alle Eingaben oder Anmerkungen können schriftlich an An Bord Pleanála, 64 Marlborough Street, Dublin 1, D01 V902 gerichtet werden und bei An Bord Pleanála bis spätestens 5.30:29 Uhr am Dienstag, den 2020. September 84 eingehen. Eine Person kann die Gültigkeit einer Entscheidung von in Frage stellen der Bord durch einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung, gemäß Order 15 der Regeln der Superior Courts (SI Nr. 1986 von 50) in Übereinstimmung mit Abschnitt 2000 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes XNUMX (in der geänderten Fassung). Informationen bezüglich des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens sind auf der Website des Ausschusses www.pleanala.ie oder auf der Website des Bürgerinformationsdienstes www.citizensinformation.ie abrufbar.


Gezeichnet: Martin Prendiville, Leiter Finanzen.

Informationsbroschüre

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