Verordnung über besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr 2023

KILKENNY COUNTY RAT

STRASSENVERKEHR BESONDERE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG VERORDNUNGEN 2023

BESONDERE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGSVORSCHRIFTEN 2023


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Kilkenny County Council in Ausübung der ihm durch Abschnitt 9 des Straßenverkehrsgesetzes von 2004 (Nr. 44 von 2004) übertragenen Befugnisse und mit Zustimmung der National Roads Authority (Hinweis: Transport Infrastructure Ireland (TII) ist der operative Name). der National Roads Authority) erlassen hiermit die folgenden Sonderverordnungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Bezug auf das Gebiet, das den Verwaltungsbezirk Kilkenny umfasst.

Die den Bye Laws beigefügten Karten dienen lediglich der Veranschaulichung. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Karte und dem Text des Fahrplans, der die betreffende Straße angibt, hat der Text des Fahrplans Vorrang. 

Verordnung über besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr

  1. Diese Satzung kann als „Straßenverkehrs-Sondersatzung zur Geschwindigkeitsbegrenzung 2023“ des Kilkenny County Council bezeichnet werden.
  2. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
  3. In dieser Satzung:

    „das Gesetz von 1993“ bezeichnet das Straßengesetz von 1993 ((Nr. 14 von 1993).
    „das Gesetz von 1994“ bezeichnet das Straßenverkehrsgesetz von 1994 (Nr. 7 von 1994).
    „das Gesetz von 2002“ bezeichnet das Straßenverkehrsgesetz von 2002 (Nr. 12 von 2002).
    „das Gesetz von 2004“ bezeichnet das Straßenverkehrsgesetz von 2004 (Nr. 44 von 2004).
    „das Gesetz von 2006“ bezeichnet das Straßenverkehrsgesetz von 2006 (Nr. 23 von 2006).
    „das Gesetz von 2007“ bezeichnet das Straßenverkehrsgesetz von 2007 (Nr. 37 von 2007).
    "Abstand" bezeichnet die entlang der Mittellinie der Straße gemessene Entfernung.
    "Der Minister" bezeichnet den Minister für Verkehr, Tourismus und Sport.
    "Autobahn" hat die ihm durch das Gesetz von 1993 zugewiesene Bedeutung.
    "Nationalstraße" hat die ihm durch das Gesetz von 1993 zugewiesene Bedeutung.
    „Umgehungsstraße“ bezeichnet eine Straße, auf deren und entlang der Fahrbahn die Grenze eines County Municipal District, eines Municipal District, eines Urban District oder einer Stadt verläuft, und gilt im Sinne dieser Satzung als innerhalb dieser Grenze liegend.
    "Straße" bezeichnet eine öffentliche Straße, Nationalstraße und Autobahn.
    '„Gemeindebezirk“ bezeichnet einen Stadtbezirk innerhalb der Grafschaft Kilkenny. Die Grenzen der Gemeindebezirke in Kilkenny sind auf der Karte Nr. 90 angegeben.
    '„Umgebung der Stadt Kilkenny“ bezieht sich auf das Gebiet von Kilkenny City und seiner Umgebung im Stadtbezirk Kilkenny City, wie auf der Karte Nr. 91 angegeben.

  4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für mechanisch angetriebene Fahrzeuge auf Straßen, die im ersten Anhang dieser Satzung festgelegt sind, beträgt 20 Kilometer pro Stunde. 

  5. Die Höchstgeschwindigkeit für mechanisch angetriebene Fahrzeuge auf den im zweiten Anhang zu dieser Satzung festgelegten Straßen beträgt 30 km/h.

  6. Die Höchstgeschwindigkeit für mechanisch angetriebene Fahrzeuge auf den im dritten Anhang zu dieser Satzung genannten Straßen beträgt 40 km/h.

  7. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für mechanisch angetriebene Fahrzeuge auf den im vierten Anhang dieser Satzung festgelegten Straßen beträgt 5 km/h.

  8. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf jeder der im fünften Anhang dieser Satzung beschriebenen Straßen beträgt sechzig Kilometer pro Stunde.

  9. Die Höchstgeschwindigkeit auf der im sechsten Anhang dieser Satzung beschriebenen Straße beträgt 80 Kilometer pro Stunde.

  10. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für maschinell angetriebene Fahrzeuge auf Straßen, die im siebten Anhang dieser Satzung festgelegt sind, beträgt einhundert Kilometer pro Stunde.

  11. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für mechanisch angetriebene Fahrzeuge auf Straßen, die im achten Anhang zu dieser Satzung festgelegt sind, beträgt 120 Kilometer pro Stunde.

  12. Die Straßenverkehrsverordnung des Kilkenny County Council zu besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus dem Jahr 2017 wird hiermit ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

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