Öffentliche Bekanntmachung – Umweltverträglichkeitserklärung in Bezug auf das zentrale Zugangssystem für die Stadt Kilkenny

KILKENNY COUNTY RAT

COMHAIRLE CHONTAE CILL CHAINNIGHT

 

Umweltverträglichkeitserklärung bzglDas zentrale Zugangssystem für die Stadt Kilkenny

Abschnitt 51 des Roads Act, 1993

Planungs- und Entwicklungsgesetze 2000 - 2006.

Planungs- und Entwicklungsverordnungen, 2000 - 2007.

 

Der Kilkenny County Council gibt gemäß Abschnitt 51 des Straßengesetzes von 1993, Abschnitt 175 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000, geändert durch die Abschnitte 6 und 34 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes (strategische Infrastruktur) von 2006, hiermit bekannt, dass er dies zu beantragen beabsichtigt die Genehmigung von An Bord Pleanála für die oben genannte Entwicklung.

 

Der Kilkenny County Council hat eine Umweltverträglichkeitserklärung für die Entwicklung erstellt, die den Bau einer Brücke über den Fluss Nore, einer neuen zentralen Zufahrtsstraße und einer neuen Verteilerstraße in der westlichen Umgebung der Stadt vorschlägt. Die Brücke wird zusammen mit der neuen Straße und der Verteilerstraße einen neuen zentralen Zugang in der Stadt bilden, der Wohngebiete im Westen der Stadt mit dem zentralen Geschäftsviertel verbindet und eine bessere Anbindung an städtische Gebiete östlich des Flusses Nore bietet.

 

Die vorgeschlagene Entwicklung ist ein Verkehrsziel im Grafschaftsentwicklungsplan des Kilkenny County Council und im Kilkenny City and Environs Development Plan.

Das vorgeschlagene zentrale Zugangssystem wird die Geschäfts-, Wohn-, Bildungs-, Kultur- und Erholungsentwicklung der Stadt Kilkenny erleichtern. Das Programm wird auch Vorkehrungen für neue und verbesserte Fußgänger- und Fahrradverbindungen beinhalten und eine Verkehrsverlagerung im historischen Stadtzentrum erleichtern.

 

Die Schlüsselkomponenten der vorgeschlagenen Entwicklung sind wie folgt:

 

 

(i) Ungefähr 3.5 km einspurige Straße, die am Verbindungspunkt zum Kilkenny Western Environs-Projekt beginnt und sich bis zur Castlecomer Road im Osten und bis zur Freshford Road im Nordosten erstreckt. Das Schema kann wie folgt in drei verschiedene Abschnitte unterteilt werden:

 

Überquerung der Central Access Street und der River Nore-Brücke, die den Waterbarrack-Kreisverkehr mit der Castlecomer Road verbindet – 0.6 km lang, 3.5 m breite Fahrspur in jede Richtung mit 1.5 m breitem Radweg in jede Richtung zwischen den Kreuzungen, der sich an den Kreuzungen verbreitert, um eine einzige Straße zu bilden 3.4 m breite Fahrspur oder je nach Bedarf zwei 3.3 m breite Fahrspuren in jede Richtung. Die Breite der Fußwege variiert zwischen 1.8 m und 2.5 m. An der bestehenden Kreuzung Irishtown sieht der vorgeschlagene Plan die Errichtung eines erhöhten Tisches vor, um die Priorität hervorzuheben, die den Fußgängern an dieser Stelle eingeräumt wird.

Ost-West-Verbindung, die das Straßennetz der westlichen Umgebung mit dem Waterbarrack-Kreisverkehr verbindet – 0.96 km lang, mit einer 3.65 m breiten Fahrspur in jede Richtung und 3.3 m breiten Fuß-/Radwegen in jede Richtung.

Loughmacask Road, die sich von der Dunningstown Road bis zur Freshford Road erstreckt – 2.0 km lang, mit einer 3.65 m breiten Fahrspur in jede Richtung und 3.3 m breiten Fuß-/Radwegen in jede Richtung.

(ii) 5 ebenerdige Kreisverkehrskreuzungen;

(iii) 3 signalisierte Kreuzungen;

(iv) 2 T-Verbindungen;

(v) 4 Brücken, darunter eine über den Fluss Nore und drei über den Fluss Breagagh;

(vi) eine Wohnunterführung, etwa 10 m breit und 4.5 m hoch, zur Versorgung des Brauereigeländes;

(vii) Stützmauern bis zu einer maximalen Höhe von 6 m durch das Brauereigelände;

(viii) verschiedene Kammern und Leitungsarbeiten, die an verschiedenen Stellen innerhalb des Standorts zur Nutzung durch Behörden, Versorgungsunternehmen und Dienstleister sowie private Versorgungsdienste und dergleichen durchgeführt werden müssen;

(ix) verschiedene Landschaftsschutz- und Sanierungsarbeiten;

(x) verschiedene Entwässerungsanlagen mit Entwässerungsanlagen und zugehörigen Entwässerungsausläufen;

(xi) verschiedene Zaun- und Fußgängerbarrierensysteme;

(xii) verschiedene Beschilderungs- und Beleuchtungsarbeiten;

 

(xiii) verschiedene Erdarbeiten;

(xiv) verschiedene Unterbringungsarbeiten, einschließlich Zugänge zu Grundstücken und Grundstücken; Und

(xv) verschiedene Nebenarbeiten.

Der Rat hat einen Antrag bei An Bord gestellt Pleanála zur Genehmigung des geplanten Straßenbaus gemäß Abschnitt 51 des Roads Act 1993 (geändert durch die Planning and Development Acts 2000 bis 2006)

Eine Kopie der Umweltverträglichkeitserklärung kann von Freitag, dem 9.15. Juni 5.00 bis einschließlich Montag, dem 6. Juli 2008 (außer an Feiertagen) zwischen 21:2008 und XNUMX:XNUMX Uhr kostenlos eingesehen werden:

  • Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny.
  • Kilkenny County Council, Straßenplanungsbüro, Dean Street,
  • Kilkenny Borough Council, Rathaus, High Street, Kilkenny.

Eine Kopie der vollständigen Umweltverträglichkeitserklärung kann gegen eine Gebühr von 300 € im Büro des Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny, erworben werden. Eine Kopie der nichttechnischen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung kann gegen eine Gebühr von 10 € erworben werden. Die vollständige Umweltverträglichkeitserklärung ist auf CD gegen eine Gebühr von 5 € erhältlich.

Das Die Umweltverträglichkeitserklärung steht auch zum kostenlosen Download zur Verfügung von dieser Website

Jede Person kann im Zeitraum von Freitag, 6. Juni 2008, bis einschließlich Montag, 21. Juli 2008, gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr von 50 € eine schriftliche Eingabe/Bemerkung an einreichen An Bord Pleanála, Abteilung für strategische Infrastrukturentwicklungen, 64 Marlborough Street, Dublin 1, im Verhältnis zu

  1. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Entwicklung auf die ordnungsgemäße Planung und nachhaltige Entwicklung in dem betreffenden Gebiet und
  2. die wahrscheinlichen Auswirkungen des geplanten Straßenbaus auf die Umwelt

wenn durchgeführt.

Für die geplante Straßenerschließung ist ein Zwangsbestellungsauftrag erforderlich und bei schriftlichen Einwendungen kann eine mündliche Anhörung stattfinden.

Der Vorstand kann eine mündliche Anhörung zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Vorschlags durchführen. In der mündlichen Verhandlung können Beweise für die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt erbracht werden. Vor seiner Entscheidung über den Genehmigungsantrag hat der Vorstand die Umweltverträglichkeitserklärung, alle dazu eingereichten und nicht zurückgenommenen schriftlichen Eingaben und, wenn eine mündliche Anhörung stattfindet, den Bericht und etwaige Empfehlungen des die mündliche Anhörung durchführenden Inspektors als Beweismittel zu berücksichtigen wurde in Bezug auf die wahrscheinlichen Auswirkungen des Vorschlags auf die Umwelt gegeben. Eine etwaige mündliche Anhörung wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt gegeben. Der Vorstand kann per Beschluss eine vorgeschlagene Straßenentwicklung mit oder ohne Änderungen genehmigen oder die Genehmigung einer solchen Entwicklung ablehnen.

Weitere Informationen sind beim Road Design Department, Dean Street, Kilkenny, erhältlich. Telefon 056-7794300

John Mulholland

Leiter der Dienste

Transport, Unternehmensangelegenheiten und Notdienste.

Datum, 3. Juni 2008.

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