Altfahrzeuge

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Auto zum Recycling bei einer Fahrzeugrecyclinganlage (ATF) abzugeben. Eine Autoverwertungsanlage ist verpflichtet, Ihr Auto kostenlos zurückzunehmen. Für die Abholung Ihres Fahrzeugs fällt möglicherweise eine geringe Gebühr an.

Die Fahrzeugrecyclinganlage ist gemäß der Verordnung der Europäischen Union (Altfahrzeuge) von 2014 verpflichtet, Ihnen eine Verwertungsbescheinigung auszustellen, die bestätigt, dass das Auto recycelt und verwertet wird, wodurch Ihre Haftung für das Fahrzeug endet.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine feste Zahlungsaufforderung der örtlichen Behörde erhalten müssen, wenn Sie Ihr Auto an einem anderen Ort als ATF abgeben.

Liste der zugelassenen Behandlungseinrichtungen in Kilkenny (Stand Januar 2022):

Name der Einrichtung

Adresse

Tel. Nr.

Abfallentsorgungsgenehmigung Nr.

Colman Ryan, Clara Cars,

Clara, Grafschaft Kilkenny

056 – 7726289

WFP-KK-20-0007-04

 Joe Hollywood

Tubrid Lower, Clomanatagh, Freshford, Grafschaft Kilkenny

056 – 8835200

WFP-KK-21-0005-04

Philipp McBride

Kilkeasy, Hugginstown, Grafschaft Kilkenny

056 – 7768684

WFP-KK-17-0001-03

 

Michael Verrückt

Neue Stadt,

Bonnetstown,

Grafschaft Kilkenny

056 – 7722669

WFP-KK-20-0004-04

Coogan Autos Ltd.

Barackenstraße,

Castlecomer,

Grafschaft Kilkenny

056 – 4441433

WFP-KK-19-0004-02

Molloy Metals Recycling Ltd.

Raheen,

Rosbercon,

Neuer Ross,

Grafschaft Kilkenny

087 1958235

WFP-KK-16-0009-04

Merriville

Kilkenny Truck Centre, Phoenix Business Park, Freshford Road, Grafschaft Kilkenny

056 - 7722830

WFP-KK-20-0003-02

Osterkraft

Busherstown,

Glenmore,

Grafschaft Kilkenny

056 - 7722830

WFP-KK-20-0006-03

 

Pflichten zugelassener Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge

Darüber hinaus sind alle autorisierten Behandlungseinrichtungen dazu verpflichtet:

  • Stellen Sie sicher, dass solche Einrichtungen im Rahmen einer Abfalllizenz bzw. einer Abfallgenehmigung betrieben werden
  • die technischen Mindestanforderungen für die Lagerung (einschließlich vorübergehender Lagerung) von Altfahrzeugen erfüllen, bevor diese einer angemessenen Behandlung und Verwertung unterzogen werden,
  • Fachgerechte Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen,
  • Lagerung von flüssigkeitshaltigen Komponenten, verwertbaren Komponenten und Ersatzteilen.
  • Führen Sie Aufzeichnungen über das Gesamtgewicht der Materialien zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zur Entsorgung, die aus Altfahrzeugen stammen, und berichten Sie dies jährlich an die örtlichen Behörden.
  • Ab dem 1. Januar 2007 muss der Eigentümer oder Betreiber dieser Einrichtung bei der Abgabe eines Altfahrzeugs in einer zugelassenen Behandlungsanlage zur angemessenen Behandlung und Verwertung Folgendes tun: 

Stellen Sie dem registrierten Eigentümer, einer autorisierten Person einer örtlichen Behörde oder einem Mitglied von An Garda Síochána eine Vernichtungsbescheinigung aus und alle relevanten Informationen zu dieser Vernichtungsbescheinigung müssen in der nationalen Fahrzeugakte vermerkt werden. Die autorisierte Behandlungseinrichtung darf dem registrierten Eigentümer des Altfahrzeugs keine Gebühr für die Vernichtungsbescheinigung auferlegen.

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