Kommunalwahlen – Gesetz über die Offenlegung von Spenden und Ausgaben, 1999

Politische Spenden

Kommunalwahlen

(Offenlegung von Spenden und Ausgaben) Act, 1999 Third Parties

 

     
  1. Ab dem 1. Januar 2002 traten neue Gesetze in Kraft, die einzelne Parteien/Gruppen usw. abdecken, die keine registrierten politischen Parteien oder Kandidaten bei einer Kommunalwahl sind, die an politischen Aktivitäten oder anderen Kampagnen in Bezug auf die Politik oder Funktionen einer Kommunalbehörde beteiligt sind, oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen in Bezug auf die Kommunalverwaltung übertragene Aufgaben übertragen werden.
    Solche Personen werden in der Gesetzgebung als „Dritte“ bezeichnet. Wenn eine solche Person oder Gruppe in einem bestimmten Jahr eine Spende von mehr als 126.97 € für einen politischen Zweck (definiert im Gesetz) erhält, muss sie sich bei der Gemeindebehörde registrieren lassen, in deren Funktionsbereich kommunalpolitische Angelegenheiten anfallen.
  2. Jeder solche Dritte:
    • Sie müssen ein Konto bei einem Finanzinstitut im Staat eröffnen, wenn sie in einem Jahr eine Geldspende erhalten, die 126.97 € übersteigt, und diese Spende sowie alle weiteren Spenden, die sie während des Jahres erhalten, hinterlegen.
    • An die zuständige örtliche Behörde weiterleiten, nicht später als 31. März 2008In Bezug auf das am 31. Dezember 2007 endende Geschäftsjahr ist der zuständigen örtlichen Behörde eine Erklärung mit Angaben zu den Transaktionen, die auf diesem Konto stattgefunden haben, vorzulegen.
    • keine Spende für politische Zwecke annehmen, die 6,348.69 € übersteigt und
    • Nimmt keine Spende von Wert an, die von einem nicht irischen Staatsbürger, der außerhalb des Staates lebt, oder einer Körperschaft oder Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegeben wird, die kein Büro auf der Insel Irland unterhält, von dem aus die Ausübung einer oder mehrerer erfolgt seiner Haupttätigkeiten gerichtet ist.
  3. Es ist eine Straftat für eine Person, die verpflichtet ist, eine der

oben genannten Anforderungen, dies nicht zu tun. Einzelpersonen oder Organisationen, die der Ansicht sind, dass einer der oben genannten Punkte auf sie zutreffen könnte, sollten sich an die unten genannte Person in ihrer jeweiligen lokalen Behörde wenden.

 

Michael Delahunty, leitender Angestellter,
Unternehmensangelegenheiten, Grafschaftsrat von Kilkenny.
Tel: (056) 7794070

Brian Tyrrell, leitender Angestellter,
Stadtrat von Kilkenny.
Tel: (056) 7794531

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