Politische Spenden Dritter

Meldeschluss für politische Spenden durch Dritte ist der 31. März 2022.

Die Bestimmungen des Local Elections [Disclosure of Donations and Expenditure] Act 1999 in der geänderten Fassung in Bezug auf Dritte sollen diese Person oder Personen in das auf lokaler Regierungsebene geltende politische Spendenregime einbeziehen.

Ein „Dritter“ ist in der Gesetzgebung definiert als jede Person, die keine im Register der politischen Parteien gemäß Teil III des Wahlgesetzes von 1992 eingetragene politische Partei oder ein Kandidat bei einer Wahl ist, die in einem bestimmten Jahr a Spende, deren Wert 100 € übersteigt.

Ein Dritter, der eine Geldspende von mehr als 100 Euro erhält, muss sich bis spätestens 31 jedes Jahr. Der Schwellenbetrag für die Registrierung als Dritter und für die Eröffnung eines politischen Spendenkontos wurde mit Wirkung zum 126.97. Januar 100 von 1 € auf 2013 € gesenkt.

Der Kilkenny County Council erhielt keine Benachrichtigungen in Bezug auf politische Spenden von Dritten für das Jahr, das am 31. Dezember 2019, 2020 und 2021 endete

A copy of the Guidelines is available to download below. This document contains guidelines to assist third parties in meeting their obligations under the Act and contains information on registration requirements, donation limits, prohibited donations and the opening of political donations account.

Rundschreiben F06/20

Rundschreiben F10/13

Richtlinien für Dritte

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