Neue Verfahren - Anträge auf Brandschutzzertifikate, Dezember 2007

Ab dem 1. Januar 2008 wird der Kilkenny County Council (Feuerbehörde) seine Verfahren bezüglich der Bearbeitung von Anträgen auf Brandschutzzertifikate gemäß den Bauvorschriften von 1997 ändern. Dadurch soll die Behörde an die bewährte Praxis für dieses Verfahren angepasst werden.

Wenn nach diesem Datum ein Antrag auf ein Brandschutzzertifikat beim Kilkenny County Council eingereicht wird, erhält der Antragsteller eine Quittung über die Unterlagen und die Gebühr. Eine Bewerbernummer wird dem Bewerber an dieser Stelle nicht mitgeteilt. Der Antrag wird dann gemäß Abschnitt 13 der Vorschriften geprüft, um festzustellen, ob es sich um einen gültigen Antrag handelt oder nicht.

Wenn der Antrag auf Gültigkeit geprüft und für gültig befunden wurde, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung, in der ihm mitgeteilt wird, dass der Antrag gültig ist, das Datum des Antragseingangs angegeben und ihm eine Antragsnummer mitgeteilt wird. Die Behörde hat dann ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen zwei Monate Zeit, um die Bewertung des Antrags abzuschließen und zu entscheiden, ob dem Antrag (mit oder ohne Auflagen) stattgegeben oder der Antrag abgelehnt wird. Während dieser Zeit kann die Behörde vom Antragsteller weitere Informationen zum Antrag anfordern.

Wenn der Antrag auf Gültigkeit geprüft und als ungültig befunden wird, hat die Behörde zwei Möglichkeiten:

1. Der Antragsteller wird über die Ungültigkeit des Antrags informiert und der vollständige Antrag einschließlich der Gebühr wird an den Antragsteller zurückgesandt; oder

2. Der Antragsteller wird über die Ungültigkeit des Antrags informiert. Die Behörde fordert den Antragsteller auf, weitere Informationen bereitzustellen, um den Antrag gültig zu machen. Die Bewerbung wird bis zum Erhalt der erforderlichen Informationen in der Schwebe gehalten. Wenn die erforderlichen Informationen eingegangen sind, um den Antrag gültig zu machen, geht die Behörde wie oben beschrieben vor.

In diesem Fall ist das Eingangsdatum des Antrags das Datum, an dem die weiteren Informationen bei der Behörde eingegangen sind, nicht das Datum, an dem der ursprüngliche Antrag bei der Behörde eingegangen ist.

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