Teil 8 Konsultation R713/448 Fußweg von Knocktopher nach Ballyhale

Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 - 2019
Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001 - 2019

MITTEILUNG ÜBER VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE
R713/R448 Fußweg von Knocktopher nach Ballyhale

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Vorschriften gibt der Kilkenny County Council hiermit bekannt
Vorschläge zu folgender Entwicklung:

Bereitstellung neuer Fußwege, Entwässerung und öffentlicher Beleuchtung für die R713/R448 Knocktopher nach Ballyhale.
Das Projekt umfasst Folgendes:

- 858 m durchgehender Fußweg mit einer Breite von 1.2 bis 1.8 m.
- Öffentliche Beleuchtung einschließlich Leitungskammern und Säulen.
- Zugehörige Straßenmarkierungen, Beschilderung, Oberflächenentwässerung, Zäune und weiche Landschaftsgestaltung.

Pläne und Einzelheiten der geplanten Bebauung sind von Freitag, den 17. Januar 2020 bis einschließlich Freitag, den 14. Februar 2020, in den folgenden Büros des Kilkenny County Council zur Einsichtnahme verfügbar:
Kilkenny County Council, von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr
Bezirksgebäude, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)
John Street, Kilkenny City.

Kilkenny County Council, von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr
Callan Area Office, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)
Prolog, Callan, Co. Kilkenny.

Details zur geplanten Bebauung können auch unter eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/ und www.kilkennycoco.ie

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können online unter erfolgen https://consult.kilkenny.ie/, schriftlich an die Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny oder an die folgende E-Mail-Adresse callanareaoffice@kilkennycoco.ie. Die späteste Uhrzeit und das späteste Datum für den Eingang von Einreichungen zur Erschließung ist Freitag, der 4.00. Februar 28, 2020:713 Uhr. Die Einreichungen sollten deutlich mit „R448/RXNUMX Knocktopher to Ballyhale Footpath – Planning Submission“ gekennzeichnet sein.

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) wurde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung durchgeführt. Diese vorläufige Prüfung hat ergeben, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.
Gemäß Artikel 120 Absatz 3 kann eine Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, jederzeit vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wenden Sie sich an An Bord Pleanála für eine Überprüfung, ob die Entwicklung wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde.

Herr Tim Butler,
Direktor der Dienste,
Grafschaftsrat von Kilkenny, John Street, Kilkenny.

 

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