Hinweis gemäß Abschnitt 10 – EG-Verordnung (Öffentlichkeitsbeteiligung) 2010 – Erteilung der Baugenehmigung Bennettsbridge Kalksteinbrüche

Comhairle Chontae Chill Chainnigh

Grafschaftsrat von Kilkenny

 

Hinweis gemäß Abschnitt 10 - EG-Verordnung (Öffentlichkeitsbeteiligung) 2010

Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Öffentlichkeitsbeteiligung) 2010

 

In Übereinstimmung mit Abschnitt 10 – EG-Verordnung (Öffentlichkeitsbeteiligung) 2010,

Der Kilkenny County Council möchte wie folgt beraten: -

PLANUNGSDATEI REF.NR. 18/858

Antragsteller: Eoin O'Carroll von den Kalksteinbrüchen von Bennettsbridge

Entwicklung: Die Erschließung besteht aus einer Gesamtfläche von 36.5 Hektar, die Folgendes umfasst: Vertiefung von 13.4 Hektar, die zuvor einem Gesteinsabbau bis auf 12 m OD unterzogen wurde; Abtragung des Abraums, Bau von Siebdämmen und Abbau von Gestein bis zu 30 mOD auf einer Grünfläche von 8.5 Hektar; Weiternutzung von 11.6 Hektar bestehend aus Aufbereitungsinfrastruktur (Brech-, Sieb- & Kalkwerk), Büros, Werkstätten, Kantinen und Toilettenanlagen, Brückenwaagen, Radwaschanlagen, Kraftstofflager und Schaltraum, Siedlungslagunen, Einfahrt, Transportstraßen, ESB-Sub -Bahnhof und alle anderen Nebeneinrichtungen; Weiternutzung der bestehenden Betonfertigteilfabrik und dazugehöriger Nebenarbeiten zur Herstellung von Betonprodukten, Dosierung von Kalkprodukten und allgemeine Lagerung von Produkten und Werk auf einer Fläche von 3.0 Hektar; Landschaftsgestaltung und Restaurierung des Standorts und aller damit verbundenen Nebeneinrichtungen/-arbeiten; Der Antragsteller strebt eine 20-jährige Genehmigung als Teil des Bauantrags an. Dem Bauantrag liegen ein Umweltverträglichkeitsgutachten und eine Natura-Verträglichkeitserklärung bei.

Ort der Entwicklung: Kilree, Sheastown, Bennettsbridge, Grafschaft Kilkenny

Der Kilkenny County Council traf am 11th Juni 2019.

 

Der Antragsteller und jede Person, die gemäß Abschnitt 37(1) des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000 (in der geänderten Fassung) in Bezug auf den Bauantrag schriftliche Eingaben oder Anmerkungen bei der Planungsbehörde gemacht hat, kann gegen eine solche Entscheidung bei An Bord Berufung einlegen Pleanala.

Eine Person kann die Gültigkeit einer Entscheidung der Planungsbehörde durch einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung gemäß der Verordnung 84 der Regeln der Obersten Gerichte (SI Nr. 15 von 1986) in Übereinstimmung mit Abschnitt 50 des Planungs- und Development Act 2000 (in der geänderten Fassung).

Eine Person kann die Gültigkeit einer Entscheidung über eine Berufung von An Bord Pleanala mittels eines Antrags auf gerichtliche Überprüfung gemäß Order 84 der Rules of the Superior Courts (SI Nr. 15 von 1986) in Übereinstimmung mit Abschnitt 50 des das Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 (in der geänderten Fassung).

Informationen zum Einlegen eines Rechtsbehelfs sind auf der Website von An Bord Pleanala unter erhältlich www.pleanala.ie . Siehe auch Abschnitt 50 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000 (in der geänderten Fassung) durch die Abschnitte 32 und 33 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2010 bis 2018 in Bezug auf die gerichtliche Überprüfung.

Gezeichnet: Sean McKeown,

Leiter der Dienste

Kilkenny-Werbelogo
Kilkenny-Slogan: Come See Come Do