Rechtsmittel

Einspruch gegen eine Benachrichtigung wegen festgesetzter Straftat einlegen

Der Kilkenny County Council betreibt ein Prepaid-Parksystem auf der Straße und ein Schrankensystem für seine Parkplätze.

Autofahrer müssen die Car Park Bye Laws 2010 des Kilkenny Borough Council, die Parking Control Bye Laws 2012 und die Appointed Stands Bye Laws 2010 einhalten. Autofahrer müssen außerdem die nationalen Parkvorschriften einhalten, die illegales Parken regeln. z. B. Parken auf doppelten gelben Linien, einzelnen gelben Linien, auf einem Fußweg oder einer Kreuzung oder die Störung des Verkehrsflusses.

Der Kilkenny County Council setzt die Parkverbotsgesetze des Kilkenny Borough Council und die nationalen Vorschriften durch die Ausgabe von Ordnungswidrigkeitengesetzen durch.

Wenn Sie eine Straftat wegen fester Anklage erhalten und diese anfechten möchten, können Sie Berufung einlegen. Hierbei handelt es sich um ein nicht gesetzliches Berufungsverfahren.

  • Bitte beachten Sie, dass ein eingegangener Rechtsbehelf nicht dazu führt, dass die Zeit, die für die Straftat verhängt wird, zum Stillstand kommt.
  • Jede Erhöhung der Strafe liegt unabhängig von etwaigen Verzögerungen in Ihrer Verantwortung.
  • Das heißt, nach 28 Tagen (einschließlich Wochenenden und Feiertagen) erhöht sich das Bußgeld um 50 %. Sie haben dann bis zum 56. Tag Zeit, das Bußgeld zu zahlen, nach dem 56. Tag wird das Bußgeld automatisch vor Gericht verhandelt.
  • Wenn Sie sich für die Zahlung des Festgeldverstoßes entscheiden, wird Ihre Berufung zurückgenommen.

Eine Beschwerde sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen des Beschwerdeführers
  • Ein ausgefülltes Berufungsformular, das im County Hall erhältlich ist oder unter dem untenstehenden Link heruntergeladen werden kann, oder ein schriftliches Schreiben mit den Gründen für die Berufung.

Datenschutzerklärung – Einspruchsverfahren gegen Parkstrafen

Für das Einspruchsformular klicken Sie auf hier

Alle Einsprüche müssen deutlich und leserlich verfasst sein.

Bitte beachten Sie, dass Berufungen wegen der folgenden Verstöße nicht akzeptiert werden können:

  1. Parken auf doppelten gelben Linien
  2. Parken auf eine Art und Weise, die eine Behinderung verursachen könnte, z. B. Parken auf einem Fußweg oder an einer Ecke
  3. Parken in einem Behindertenparkplatz ohne Vorlage eines gültigen Behindertenausweises
  4. Das Parken eines Fahrzeugs auf verbotene Weise, z. B. das Parken außerhalb einer markierten Parkbucht in einem öffentlichen AutoPark oder in einem schraffierten Bereich inein öffentlicher Parkplatz.
  5. Das Parken an einem verbotenen Ort, z. B. an einem Busbahnhof, einem Taxistand oder einem Bereich, der nur für Anwohner vorgesehen ist.
  6. Parken in einer Laderampe ohne Vorzeigen der Gewerbesteuerplakette, über die zulässige Zeit hinaus oder ohne Einhaltung der Be- oder Entladung.
  7. Oder jede andere Form des illegalen Parkens

 

Nach Eingang Ihrer Beschwerde:

  • Nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir die Beschwerde gemäß dem Beschwerdeverfahren bearbeiten.
  • Der Einspruch ist im Zusammenhang mit den vom Verkehrspolizisten im Zusammenhang mit der Ausstellung des Strafzettels vorgelegten Beweisen zu prüfen.
  • Wir werden Ihnen die Entscheidung schriftlich mitteilen.
  • Wir werden die Einzelheiten Ihrer Beschwerde zu Kontroll- und Prüfungszwecken aufzeichnen.

 

Einsprüche sind zu richten an:
Grafschaftsrat von Kilkenny
Verkehrsabteilung
Gemeindehaus
John Street
Kilkenny.

Telefon: 056-7794540.

Kilkenny-Werbelogo
Kilkenny-Slogan: Come See Come Do