Eine Eingabe oder Beobachtung machen

Beobachtungen und Eingaben

Stellungnahme zu einem Bauantrag

Die Planungs- und Entwicklungsverordnungen von 2001 (in der geänderten Fassung) legen die Verfahren fest, die in Bezug auf Einreichungen/Bemerkungen in Bezug auf Bauanträge zu befolgen sind; Diese Kommentare können positiv oder negativ sein. Eine Berufung gegen eine Entscheidung einer Planungsbehörde kann nur bei An Bord Pleanála eingelegt werden, wenn eine gültige Eingabe eingegangen ist, mit Ausnahme des Antragstellers oder des angrenzenden Grundstückseigentümers, der die Zulassung der Berufung beantragen muss.

Die Planungsanwendung

Wenn ein Planungsantrag bei der Planungsbehörde eingeht, wird er validiert und ihm wird eine Planungsregisternummer zugewiesen. Es gilt die aktuelle Planungs- und Bebauungsordnung. Das Baugesuch ist durch eine Standortbekanntmachung – die auf dem Baugrundstück aufgestellt wird – und in einer börsennotierten Zeitung bekannt zu machen. Referenznummern für Planungsanträge finden Sie auf unserer Website oder telefonisch im Planungsbereich. Dies ist eine eindeutige Nummer, die bei der Einreichung/Beobachtung und bei der gesamten Korrespondenz bezüglich des Antrags angegeben werden sollte.

Der Planungsprozess ist ein offener und transparenter Prozess und Ihre Eingaben/Bemerkungen werden zusammen mit allen anderen eingereichten Dokumenten in einer öffentlichen Akte abgelegt. Diese Informationen können auch auf der Website des Kilkenny County Council veröffentlicht werden. Sollte der Inhalt der Einreichung/Beobachtung als potenziell verleumderisch angesehen werden, wird die Einreichung/Beobachtung vertraulich behandelt, dh nicht auf der Website veröffentlicht.

Verleumdungshinweis

Teilnehmer, die Bauanträge bei der Planungsbehörde einreichen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Kommentare, die Vorwürfe jeglicher Art gegen eine namentlich genannte oder anderweitig identifizierbare Person oder Organisation enthalten, vom Subjekt der Kommentare als verleumderisch angesehen werden können. Teilnehmer können wegen verleumderischer Behauptungen in einer Einreichung direkt verklagt werden und sollten solche Behauptungen vermeiden. Eingaben an die Planungsbehörde können zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Planungsbehörde im Falle einer potenziell verleumderischen Anschuldigung, die Anlass zu rechtlichen Schritten gegen sie gibt, von der Person, die die Anschuldigung erhebt, eine Entschädigung verlangen kann. Es versteht sich, dass sich die Planungsbehörde nur mit Fragen befasst, die für den Bauantrag relevant sind, und dass persönliche Kommentare im Allgemeinen für ihre Beratungen nicht relevant sind.

Eine gültige Einreichung/Beobachtung

Um sicherzustellen, dass Ihre Kommentare berücksichtigt werden, muss Ihre Einreichung/Bemerkung Folgendes erfüllen:

  • Jede Person oder Körperschaft kann eine Eingabe oder Bemerkung zu einem Bauantrag machen.
  • Dies muss schriftlich an die Planungsbehörde gerichtet werden oder kann gemäß den Planungs- und Entwicklungsvorschriften von 2001 (in der geänderten Fassung) per E-Mail an planning@kilkennycoco.ie gesendet werden.
  • Muss innerhalb einer Frist von 5 Wochen ab Eingang des Antrags bei der Behörde erfolgen. Fällt der letzte Tag dieser fünfwöchigen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, können Eingaben/Bemerkungen am nächsten Werktag entgegengenommen werden.
  • Eine Zahlung von 20 € muss mit der Einreichung/Beobachtung einhergehen. Die Zahlung wird in bar an unserem öffentlichen Schalter, per Scheck oder Postanweisung, zahlbar an den Kilkenny County Council, oder per Laser- und Kreditkarte akzeptiert. Um die Einreichungsgebühr bei einer Einreichung per E-Mail zu zahlen, rufen Sie bitte das Planungsbüro unter 056 7794010 an, um eine Kartenzahlung zu vereinbaren, oder geben Sie in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer an, damit die Planungsabteilung Sie anrufen kann, um die Kartenzahlung entgegenzunehmen.
  • Die Vorlage/Bemerkung muss Folgendes enthalten:
  • Geben Sie die Planungsregisternummer an
  • Ihr Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse, falls vorhanden, der Person oder Stelle, die die Meldung/Bemerkung vornimmt
  • Geben Sie die Adresse an, an die die Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bewerbung zu richten ist.
  • Im Falle einer Einreichung/Bemerkung mit mehreren Unterzeichnern wird eine Empfangsbestätigung nur an einen Unterzeichner gesendet, dessen Adresse auf der Einreichung/Bemerkung angegeben werden sollte.
  • Stellen Sie sicher, dass die obigen Angaben lesbar sind (in Druckbuchstaben) und dass die Einreichung/Bemerkung auch unterzeichnet und datiert ist.

Entspricht Ihre Eingabe/Bemerkung dem Vorstehenden, wird sie von der Planungsabteilung zur Kenntnis genommen und quittiert. Dies sind wichtige Dokumente und werden benötigt, wenn Sie gegen die Entscheidung der Planungsbehörde bei An Bord Pleanála Berufung einlegen möchten.

Ungültige Übermittlung

Wenn die Einreichung/Beobachtung nicht konform ist, wird sie mit den beigefügten Geldern zurückerstattet.

Zurückgezogene Einreichung

Es gibt keinen Mechanismus in den Vorschriften für die Zurücknahme einer Eingabe/Bemerkung. Sie können jedoch Ihrer Einreichung einen weiteren Zusatz hinzufügen und die Planungsbehörde anweisen, Ihre ursprüngliche Einreichung zu ignorieren. Dies muss so schnell wie möglich und innerhalb der ersten fünf Wochen erfolgen. Beide Briefe verbleiben dann auf der Akte.

Was die Planungsbehörde für eine gültige Einreichung tut

Einer Person oder Stelle, die eine gültige Stellungnahme/Bemerkung zu einem Bauantrag vorlegt, wird schriftlich mitgeteilt:

  • Wenn eine Entscheidung getroffen wird, mit einer Kopie der Entscheidung und Informationen für die Planung von Einsprüchen an An Bord Pleánala
  • Wenn bei An Bord Pleánala Berufung eingelegt wird
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