Planungsabteilung Grafschaftsrat von Kilkenny
F. Sie denken über den Bau eines Landhauses nach, für das eine Abwasseraufbereitungsanlage vor Ort erforderlich ist.
A. Sie müssen einen qualifizierten Sachverständigen beauftragen, die Eignung Ihres Grundstücks (einschließlich Versickerungstests) für den Bau einer Abwasseranlage zu prüfen. Diese Prüfung wird als Standortcharakterisierungstest oder Standorteignungsprüfung bezeichnet.
1. Alle Tests zur Standortcharakterisierung müssen von einer qualifizierten und kompetenten Person durchgeführt werden.
2. Zertifizierung der Installation des Abwasserbehandlungssystems: Nach Erhalt der vollständigen Baugenehmigung muss ein Standortgutachter bescheinigen, dass das System vor Ort in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Verhaltenskodex der EPA: Abwasserbehandlungs- und Entsorgungssysteme gebaut/installiert wurde Serving Single Houses (PE ≤ 10), auch als EPA-Verhaltenskodex oder EPA, 2009 bezeichnet. Diese Bescheinigung muss der örtlichen Behörde vor dem Bezug des Hauses vorgelegt werden, um die entsprechenden Planungsbedingungen zu erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Abschnitt unten auf dieser Seite.
F. Was ist der Unterschied zwischen einer groben Baugenehmigung und einer vollständigen Baugenehmigung?
A. Die Erteilung einer Baugenehmigung im Prinzip erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt ist ein Antrag auf Baugenehmigung im Prinzip einzureichen. Hierfür sind noch keine Hauspläne erforderlich, jedoch müssen alle anderen Voraussetzungen hinsichtlich der Eignung des Grundstücks erfüllt sein. Die Baubehörde muss innerhalb von acht Wochen, frühestens jedoch nach fünf Wochen, eine Entscheidung treffen. Wird die Baugenehmigung im Prinzip erteilt, gilt sie für fünf Jahre. Gemäß dem Planungs- und Entwicklungsgesetz von 2000 in der geänderten Fassung muss der Antragsteller jedoch innerhalb der ersten drei Jahre den zweiten Schritt ( die Baugenehmigung nach Erteilung der Baugenehmigung im Prinzip ) beantragen. Im zweiten Schritt sind die erforderlichen Hauspläne einzureichen. Auch hier muss die Baubehörde innerhalb von acht Wochen, frühestens jedoch nach fünf Wochen, eine Entscheidung treffen.
Ein Skizzenantrag kann innerhalb von 5 Wochen nach Einreichung eingereicht werden. Einreichungen zu einem Genehmigungsantrag im Anschluss an die Erteilung einer Skizze, die bereits behandelt und unter der ursprünglichen Skizze genehmigt wurden, werden nicht berücksichtigt, zB wenn eine Skizzengenehmigung für ein Haus erteilt wird, kann eine Person keinen Antrag bezüglich eines Hauswesens stellen in der zweiten Phase gebaut, die eine Genehmigung nach der Erteilung des Entwurfs ist. In der nachfolgenden Phase der Genehmigung kann eine Person, die eine Einreichung vornehmen möchte, im Allgemeinen nur eine Einreichung in Bezug auf die Hausgestaltung vornehmen, da in dieser Phase Hauspläne eingereicht werden.
Die Baugenehmigung wird in einem einzigen Schritt erteilt. Der Antragsteller reicht alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Nachweise zur Eignung des Grundstücks ein. Die Baubehörde muss innerhalb von acht Wochen, frühestens jedoch nach fünf Wochen, auf Grundlage der eingereichten Dokumente, Pläne und Zeichnungen entscheiden. Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der Baubehörde muss eine Stellungnahme eingereicht werden. Die Genehmigungsdauer beträgt fünf Jahre. Das Bauvorhaben muss innerhalb dieser fünf Jahre abgeschlossen sein.
F. Muss ich den County Council benachrichtigen, wenn ich mit dem Bau beginnen möchte, und wenn ja, wie ist das Verfahren?
A. Informationen zu Baubeginnsanzeigen finden sich im Abschnitt Bauaufsicht der Planungsabteilung.
F: Wenn ich das Planungsamt nicht persönlich aufsuchen kann, wie kann ich den Status meines Bauantrags oder eines anderen Antrags erfahren?
A. Um einen Planungsantrag anzuzeigen, können Sie sich auf der Website des Kilkenny County Councils anmelden und nach einem Planungsantrag suchen. Suchen Sie hier nach Planungsanträgen.
Sie können auch die Planungsabteilung unter der Nummer 056-7794010 anrufen, um eine Kopie des Bauantrags anzufordern ( Hinweis: Hierfür können Gebühren anfallen).
F. Wann gebe ich meine Absicht bekannt, eine Baugenehmigung zu beantragen?
A. Innerhalb von zwei Wochen vor der Einreichung des Bauantrags sind Sie verpflichtet, Ihre Absicht, den Antrag zu stellen, in einer vom Kilkenny County Council genehmigten Zeitung und durch die Aufstellung einer Site Notice bekannt zu geben.
F. Welche Zeitungen sind vom Kilkenny County Council für die Planung von Anzeigen zugelassen?
A. Die Liste der zugelassenen Zeitungen finden Sie hier Eine Liste der zugelassenen Zeitungen finden Sie hier
F. Welche Informationen sollte meine Zeitungsanzeige enthalten?
A. Ihre Zeitungsanzeige muss Folgendes enthalten:
- Kilkenny County Council als Überschrift
- Der Name des Antragstellers
- Der Ort, das Townland oder die Postanschrift des Grundstücks oder Bauwerks, auf das sich der Antrag bezieht
- ob es sich um einen Antrag auf Erschließungserlaubnis, Erlaubnis zur Beibehaltung der Erschließung, Rahmenerlaubnis für Erschließung oder Folgegenehmigung nach Erteilung der Rahmenerlaubnis handelt (unter Angabe der Aktenzeichen im Register der jeweiligen Rahmenerlaubnis)
Art und Ausmaß der Entwicklung, einschließlich:
ich. Wenn sich der Antrag auf eine Bebauung bezieht, die aus der Bereitstellung von Häusern besteht oder diese umfasst, die Anzahl der bereitzustellenden Häuser
ii. Wenn sich der Antrag auf die Beibehaltung eines Bauwerks bezieht, die Art der beabsichtigten Nutzung des Bauwerks und gegebenenfalls den Zeitraum, für den die Beibehaltung des Bauwerks vorgeschlagen wird
iii. Wenn sich der Antrag auf eine Erschließung bezieht, die aus der Durchführung von Arbeiten an einem geschützten Bauwerk oder einem geplanten geschützten Bauwerk bestehen oder umfassen würde, einen Hinweis auf diese Tatsache
iv. Wenn sich der Antrag auf eine Entwicklung bezieht, die eine Tätigkeit umfasst oder zu deren Zwecken durchgeführt wird, für die eine Genehmigung für den integrierten Umweltschutz oder eine Genehmigung für Abfall erforderlich ist, Angabe dieser Tatsache
v. Wenn sich ein Bauantrag auf die Entwicklung in einer strategischen Entwicklungszone bezieht, Angabe dieser Tatsache
vi. Wenn dem Antrag eine Umweltverträglichkeitserklärung beigefügt ist, eine entsprechende Erklärung - Dass der Bauantrag in den Büros der Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny, während der öffentlichen Öffnungszeiten um 9.00 Uhr gegen eine Gebühr, die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie nicht übersteigt, eingesehen oder erworben werden kann - 1.00:2.00 Uhr und 4.00:20.00 - 5:XNUMX Uhr montags bis freitags, und eine Eingabe oder Stellungnahme zum Antrag kann schriftlich gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr (€ XNUMX) innerhalb von XNUMX Wochen beginnend bei der Planungsbehörde eingereicht werden das Datum des Eingangs des Bauantrags bei der Behörde.
F. Reiche ich die Zeitungsanzeige mit meiner Bewerbung ein?
A. Mit Ihrem Antrag ist die vollständige Zeitungsseite mit der Stellenausschreibung einzureichen.
F. Wann erstelle ich meinen Standorthinweis und wie lange sollte ich ihn stehen lassen?
A. Innerhalb der Frist von 2 Wochen vor Einreichung des Antrags müssen Sie eine Baustellenanzeige aufstellen. Die Standortbekanntmachung muss für einen Zeitraum von mindestens 5 Wochen ab Antragstellung vor Ort aufbewahrt werden.
F. Welche Informationen muss das Impressum enthalten?
A. Das Impressum muss die Einzelheiten enthalten; die Art und den Umfang der vorgeschlagenen Erschließung in dem vom Kilkenny County Council erstellten Standardformular für Standortbekanntmachungen. Der Inhalt Ihres Impressums muss mit dem Inhalt Ihres Zeitungsinserates übereinstimmen.
Die Standortanzeige muss das Datum der Errichtung enthalten.
Das Impressum muss DIN A4 groß sein und einen weißen Hintergrund haben.
Hinweis: Wenn ein Bauantrag für ein Grundstück oder eine Struktur gestellt wird und innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Antragstellung ein Folgeantrag gestellt wird, muss die Standortbekanntmachung für den Folgeantrag einen gelben Hintergrund haben.
F. Wo soll ich den Standorthinweis anbringen?
A. Der Standorthinweis muss an einer gut sichtbaren Stelle am oder in der Nähe des Haupteingangs zum Standort/Bauwerk aufgestellt oder angebracht werden, damit er von Passanten von der öffentlichen Straße aus gelesen werden kann.
Es sollte zu keinem Zeitpunkt verschwiegen werden.
Bei mehr als einem Eingang von der öffentlichen Straße sind an jedem Eingang weitere Standorthinweise erforderlich.
F. Muss ich meiner Bewerbung eine Kopie des Impressums beifügen?
A. Eine Kopie der Standortbekanntmachung muss zusammen mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden.
Q1. Was ist das Grundwasserschutzsystem?
A. Das Grundwasserschutzprogramm bietet dem Kilkenny County Council eine Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung über den Standort, die Art und die Kontrolle von Entwicklungen und Aktivitäten zum Schutz des Grundwassers.
Q2. Was ist das EPA, Wastewater Treatment Manual, Treatment Systems for Single Houses?
A. Das EPA, Wastewater Treatment Manual, Treatment Systems for Single House ist im Wesentlichen ein Leitfaden für die Planung, den Betrieb und die Wartung von Abwasserbehandlungssystemen vor Ort für ein einzelnes Haus. Dieses ist beim EPA Publications Office, Postfach 3000, Johnstown Castle Estate, Co. Wexford, erhältlich.
Q3. Gibt es für Planungszwecke eine bestimmte Mindestgröße des Standorts?
A. Im Allgemeinen ist die Antwort nein, sowohl innerhalb eines städtischen als auch eines ländlichen Gebiets.
In städtischen Gebieten, in denen ein Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetz vorhanden ist, gilt keine Mindestgrundstücksgröße.
In ländlichen Gebieten gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Standortgröße, aber es ist komplexer, da Sie die Trennungsabstände einhalten müssen, die im EPA-Verhaltenskodex und im Grundwasserschutzprogramm festgelegt sind. Diese Standards legen die Mindestabstände zwischen der Klärgrube/Abwasseraufbereitungsanlage usw. und dem geplanten Haus, Brunnen, der Grenze, der Straße, dem angrenzenden Wohnhaus usw. fest und bilden die Grundlage für die erforderliche Standortfläche. Diese Mindesttrennungsnormen müssen möglicherweise vom Antragsteller unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie standortspezifischer Tests vor Ort, Schutz des Grundwassers, Standort geplanter oder bestehender Bohrbrunnen und Bewertung des empfohlenen Entwurfs des festgelegten Abwasserbehandlungssystems am Standort geändert werden Es ist für den Standort geeignet und hat somit einen Einfluss auf die erforderliche Standortfläche.
Q4. Wie sind die Mindestabstände von einer Kläranlage oder Klärgrube zu meinem Brunnen, Nachbarbrunnen, Grundstücksgrenze, Straßen usw.?
Tabelle 6.1 des Verhaltenskodex der EPA legt die erforderlichen Mindestabstände fest. Der Mindestabstand zu einem Brunnen variiert zwischen 15 und 60 m, je nach Standortbedingungen und ob der Brunnen ansteigend oder abfallend ist
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Q5. Führt die örtliche Behörde die Versickerungs- und Versuchslochtests durch?
A. Nein. Der Kilkenny County Council führt keine Tests durch. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, eine Person mit der Durchführung der Tests zu beauftragen und sicherzustellen, dass die Person für diesen Zweck sowohl angemessen qualifiziert als auch entschädigt ist. Alle Standortcharakterisierungstests (Perkolationstests, Probebohrungstests usw.) müssen von einem entsprechend qualifizierten und kompetenten Standortgutachter durchgeführt werden. Eine Liste qualifizierter Standortgutachter, die in Kilkenny arbeiten, ist auf der Homepage der Planungssektion verfügbar. Alle Testergebnisse werden als Teil des Antrags auf einem sogenannten Site Characterization Form eingereicht.
Q6. Inspiziert die örtliche Behörde die Versuchs- und Perkolationstestlöcher?
A. Ja. Wenn ein Planer der örtlichen Behörde den Standort besucht, prüft er unter anderem die Versuchs- und Testlöcher visuell und bestätigt, dass die vorgelegten Testergebnisse repräsentativ für die am Standort beobachteten Bedingungen sind. Ein schlecht ausgefülltes Standortbeschreibungsformular erschwert der Kommune die Standortbewertung und macht es viel wahrscheinlicher, dass das Antragsverfahren unnötig verlängert wird. Der Antragsteller wird ermutigt, die Daten vor der Einreichung zu prüfen und den Zweck und die Auswirkungen der verschiedenen Testergebnisse und Schlussfolgerungen mit dem Prüfer vor Ort abzufragen.
F7. Welche unterschiedlichen Arten von Löchern können an der Stelle beobachtet werden?
Es gibt im Wesentlichen drei Typen: ein Versuchsloch, ein Perkolations-T-Testloch und ein Perkolations-P-Testloch.
Das Versuchsloch ist das größere der drei. Die genauen Abmessungen variieren, aber es sollte bis zu einer Tiefe von mindestens 1.2 m unter der Sohle des untersten Versickerungsgrabens ausgehoben werden. Das Probeloch dient zur Bestimmung des Grundwasserspiegels, der Tiefe bis zum Grundgestein und zur Erleichterung der Untersuchung des Bodens / Untergrunds.
Der Perkolations-T-Test wird in der Tiefe der Sohle des Perkolationsrohrs durchgeführt und die Löcher sind 300 mm x 300 mm x 400 mm tief. Die Perkolations-P-Testlöcher sind ähnlich, außer dass der Test an der Bodenoberfläche durchgeführt wird. Es gibt mindestens 3 Löcher pro Perkolationstest und diese Tests werden verwendet, um die Perkolationseigenschaften des Bodens und des Unterbodens zu bestimmen.
Q8. Wo sollen die Probe- und Versickerungsbohrungen auf der Baustelle liegen?
A. Die Versuchs- und Versickerungstestlöcher sollten sich in unmittelbarer Nähe des Standorts des vorgeschlagenen Versickerungsbereichs/Polierfilters befinden, sodass der gewählte Standort vernünftigerweise als repräsentativ für die Boden-/Untergrundbedingungen am Standort der vorgeschlagenen Versickerung angesehen werden kann Flächen-/Polierfilter. Zur Verdeutlichung wäre es hilfreich, wenn die Lage der Versuchs-/Testlöcher auf der Planzeichnung des Geländes, die jedem Planungsantrag beizufügen ist, deutlich angegeben wäre, um ihre Lage zu erleichtern, wenn der Gebietsplaner des County Council den Standort besucht.
Q9. Wie lange sollen die Perkolationstests vor Ort dauern?
A. Es handelt sich um einen mindestens zweitägigen Test.
Die genauen Verfahren für die T&P-Perkolationstests sind im Verhaltenskodex der EPA beschrieben. Am ersten Tag wird eine Vorwässerung durchgeführt, bei der einfach die Perkolationstestlöcher mit Wasser gefüllt werden. Am zweiten Tag wird der eigentliche Test durchgeführt und kann sich je nach den für den Standort geltenden Ergebnissen über weitere Tage erstrecken. Wenn beispielsweise ein T-Perkolationswert von 50 gilt, was ein bestandenes Ergebnis darstellt, beträgt die für den Test benötigte Zeit mehr als 13 Stunden, und dies schließt die Zeit aus, die für alle Vorweichverfahren benötigt wird.
Q10. Wie lange sollten die Versuchs-/Testlöcher offen bleiben?
A. Das Probeloch sollte für die Dauer des Antragsverfahrens offen bleiben. Unter bestimmten Umständen jedoch, wenn die lokale Behörde nach dem ersten Besuch des Standorts mit den mit dem Antrag eingereichten Versuchs-/Testlochdaten zufrieden ist, kann die lokale Behörde dem Verfüllen der Versuchs-/Testlöcher zustimmen. In allen anderen Fällen sollten sie zur Besichtigung offen bleiben und in geeigneter Weise eingezäunt und/oder abgedeckt werden. Wenn die Prüflöcher abgedeckt werden sollen, sollte dies so erfolgen, dass die Abdeckung entfernt werden kann, um eine spätere Inspektion zu erleichtern. Die Sicherheit von Testlöchern liegt in der Verantwortung des Antragstellers/Landeigentümers.
Q11. Wie lange sind die Informationen im Standortbeschreibungsformular (Ergebnisse von Versuchs-/Durchsickerungstests usw.) für die Einreichung als Teil eines Bauantrags gültig?
Die Planungsbehörde ist der Ansicht, dass ein Intervall von mehr als 3 Jahren es wahrscheinlich machen würde, dass zusätzliche Tests erforderlich sind, um die eingereichten Daten zu überprüfen, und der Antragsteller sollte dies berücksichtigen, da sich das Antragsverfahren verlängern kann. Je kürzer der Zeitraum zwischen der Durchführung der Probe-/Perkolationstests und der Einreichung des förmlichen Bauantrags ist, desto repräsentativer sind natürlich die Standortbedingungen für die ursprünglich vom Standortgutachter vorgefundenen. Im Allgemeinen wird die Anwendbarkeit und Nützlichkeit der in der Standortbeschreibung enthaltenen Informationen mit der Zeit abnehmen. Jeder Antrag ist jedoch anders und wird von der Planungsbehörde unter Berücksichtigung aller standortbezogenen Faktoren individuell behandelt.
Q12. Kann es zwischen Winter- und Sommerzeit zu Abweichungen bei den Ergebnissen kommen?
A. Der Probebohrungstest ist ein Test zur Bestimmung des Boden-/Untergrundprofils, des Wassereintritts, der jahreszeitlichen Schwankungen und der Untergrundbedingungen. Der Perkolations-P/T-Test dient zur Bestimmung der Boden-/Untergrunddurchlässigkeit. Zu beachten ist, dass der P/T-Test ein Test ist, der die Durchlässigkeit des gesättigten Zustands des Bodens/Untergrunds bestimmt. Wenn zum Beispiel Binsen an einem Standort festgestellt werden, bedeutet dies wahrscheinlich das ganze Jahr über eine schlechte Versickerung, ihre Abwesenheit schließt die Möglichkeit saisonaler Schwankungen nicht aus. Wenn jedoch das Standortbeschreibungsformular sorgfältig ausgefüllt und alle Beobachtungen usw. genau notiert werden, können erwartete jahreszeitliche Schwankungen beobachtet und notiert und bei der Planung berücksichtigt werden. Das Erkennen dieser feinen Unterschiede erfordert Zeit, Geduld und Erfahrung. Die Qualität mancher Anträge macht deutlich, dass für die Standortcharakterisierung nicht genügend Zeit eingeplant wird.
Q13. Könnte der zeitliche Abstand zwischen der Durchführung der Tests auf meiner Website und dem Besuch der Website durch den Gebietsplaner erheblich sein und meine Website schlechter/besser erscheinen lassen, als sie ist?
A. Diese zeitliche Lücke sollte kein Problem darstellen, wenn das Standortbeschreibungsformular ausreichend detailliert und genau ausgefüllt ist, sodass alles, was beobachtet wird, erklärt werden kann.
F14. Ist es möglich, dass sich die Versickerungseigenschaften in meinem Feld stark von denen meiner Nachbarn unterscheiden?
A. Abweichungen können aus einer Vielzahl von Gründen auftreten, und deshalb sind die im Rahmen des Standortbeschreibungsformulars gewonnenen Informationen so wichtig, dass die Gründe für diese Abweichungen zufriedenstellend erklärt werden können. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass solche Schwankungen auch innerhalb desselben Feldes auftreten können.
Q15. Sind alle Standorte geeignet oder können sie so konstruiert werden, dass sie für ein standorteigenes Abwasserbehandlungssystem geeignet sind?
A. Die einfache Antwort auf diese Frage ist nein.
Q16. Ich überlege, eine Verlängerung zu beantragen. Gibt es bei der Beantragung einer Baugenehmigung Probleme in Bezug auf mein bestehendes Abwasserbehandlungssystem, die ich ansprechen sollte?
A. Ja. Wenn die Erweiterung dazu führt oder das Potenzial für die Unterbringung weiterer Personen besteht, muss eine vollständige Bewertung des gesamten Abwasserbehandlungssystems, wie es am Standort vorhanden ist, durchgeführt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass das gesamte Abwasserbehandlungssystem über ausreichende freie Kapazitäten verfügt, um die Entwicklung unter gebührender Berücksichtigung der modernen Standards, wie sie derzeit für Abwasserbehandlungssysteme vor Ort gelten, zu ermöglichen. Es ist zu beachten, dass bei der Bezugnahme auf das komplette Abwasseraufbereitungssystem eventuell vorhandene Einweichgruben/Versickerungsbereiche/Polierfilter darunter fallen an einer Klärgrube befestigt.
Q17. Ich beantrage eine Verlängerung, aber wir werden nach Fertigstellung der Verlängerung nur noch zu zweit in dem Haus wohnen, dh keine Änderung der Einwohnerzahl. Warum muss ich in diesem Fall meine Abwasserbehandlungsanlage aufrüsten?
A. Die Größe des erforderlichen kompletten Abwasserbehandlungssystems basiert auf der maximalen Belegung der Anlage, die wiederum auf der Anzahl der Schlafzimmer basiert. Auch hier spiegeln die geforderten Angaben lediglich die weitergehenden Anforderungen wider, die nun im Rahmen des Bauantrags im Interesse des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt erfüllt werden müssen.
Q18. Wird die lokale Behörde das Abwasserbehandlungssystem vor Ort auf der Grundlage der Informationen entwerfen, die als Teil meines Bauantrags eingereicht werden?
A. Nein, die Funktion der lokalen Behörde besteht darin, das vom Antragsteller bereitgestellte Design zu bewerten. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, das vorgeschlagene Design auf der Grundlage der Informationen einzureichen, die durch das Standortbeschreibungsformular und andere für den Antrag relevante Informationen gewonnen wurden. Der Rat verlangt, dass die mit der Planung des Abwasserbehandlungssystems vor Ort beauftragten Personen entsprechend qualifiziert sind. Der Rat empfiehlt außerdem dringend, dass Personen, die den Entwurf durchführen, über die FETAC-Qualifikation für Standorteignungsbewertungen für Abwasserbehandlungssysteme vor Ort verfügen.
Q19. Mein Agent hat gerade das Standortbeschreibungsformular ausgefüllt. Gibt es bestimmte Punkte, die ich bei meinem Agenten erfragen sollte, bevor ich sie als Teil meiner Bewerbung einreiche?
A. Sie müssen zuerst das gesamte Formular, das der Agent vorschlägt, überprüfen und sich in die Lage des Gebietsplaners versetzen. Sie sollten sich eine einfache Frage stellen. Können die im Formular zur Beschreibung des Standorts enthaltenen Informationen die Bedingungen, die an diesem Standort zu erwarten gewesen wären, und diejenigen, die am Standort beobachtet werden können, zufriedenstellend erklären? Wenn Sie sich nicht im Klaren sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Gebietsplaner ähnlicher Ansicht ist. Sie müssen den Agenten bitten, die einzureichenden Informationen zu überprüfen und die festgestellten Anomalien zu beseitigen. Die Leerzeichen oder Fragezeichen müssen ausgebügelt werden. Ist das Site Characterization Form grundsätzlich sinnvoll? Wenn der Antragsteller ein fehlerhaftes Standortbeschreibungsformular ohne Änderungen einreicht, hat der Gebietsplaner zwei Möglichkeiten, entweder abzulehnen oder weitere Informationen anzufordern.
Q20. Unter welchen Umständen wird die Planungsbehörde der Ansicht sein, dass zusätzliche Informationen in Form von Grundwasseranalysen erforderlich sind?
A. Jeder Bauantrag wird nach seinen eigenen Vorzügen bewertet, und kein Antrag ist gleich. Aber im Allgemeinen, wenn:
1. Der vorgeschlagene Standort befindet sich in einem Gebiet, in dem die Bebauung die Bandbebauung überschreitet oder sich dieser annähert.
2. Die Anzahl der Entwicklungen in einem Gebiet deutet auf ein erhöhtes Risiko für die Grundwasserqualität hin.
3. Es gibt kürzlich Hinweise auf eine schlechte zugrunde liegende Grundwasserqualität in dem Gebiet.
4. Bei anderen Bauanträgen wurden Bedenken hinsichtlich der Grundwasserqualität in dem Gebiet geäußert.
5. Frühere Gründe für Baugenehmigungsverweigerungen werfen Fragen in Bezug auf die Grundwasserqualität auf.
Es besteht eine unvermeidlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Planungsbehörde eine Grundwasseranalyse für erforderlich erachtet.
Es ist sehr wichtig zu beachten, dass zunehmende Verantwortlichkeiten und gesetzliche Anforderungen an die lokalen Behörden gestellt werden, wenn es um die Bewertung von Entwicklungen geht, bei denen Einleitungen in das Grundwasser vorgeschlagen werden.
Q21. Kann die Art und Weise, wie und wo ich die Probe nehme, Einfluss auf die Ergebnisse haben, die ich für die Grundwasseranalyse erhalten kann?
A. Der Ort, an dem die Brunnenprobe entnommen werden soll, sollte von einer entsprechend qualifizierten Person so bestimmt werden, dass sie vernünftigerweise als repräsentativ für die Grundwasserqualität in dem Gebiet angesehen werden kann. Bei der Entnahme einer Probe aus einem bestehenden Bohrloch ist es angemessen, den Zustand des Bohrlochs, den Bohrlochkopfschutz, sein Alter und Konstruktionsdetails, falls vorhanden, und alle anderen Faktoren zu notieren, die eventuell erhaltene Testergebnisse beeinflussen können.
Q22. Nach welchen Kriterien begutachten die kommunalen Behörden hydrogeologische Gutachten?
A. Die lokale Behörde berücksichtigt bei der Überprüfung hydrogeologischer Berichte frühere Analysen im weiteren Gebiet, die maximal zulässige Konzentration (MAC) und die Richtwerte der nationalen/EU-Gesetzgebung und bevorstehende zukünftige Änderungen dieser Grenzwerte durch EPA/GSI/SERBD als Teil davon Wasserrahmenrichtlinie.
NÜTZLICHE WEBSITES FÜR WEITERE INFORMATIONEN
GSI – Geological Survey of Ireland
EPA -Umweltschutzbehörde
Gov.ie - Planungsinformationen vom Ministerium für Wohnungsbau, Kommunalverwaltung und Kulturerbe