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Planungsdurchsetzung
Planungsdurchsetzung
Die Gesetzgebung, die sowohl unter den Planungs- und Entwicklungsgesetzen von 2000 in der geänderten Fassung als auch in den Planungs- und Entwicklungsverordnungen von 2001 in der geänderten Fassung eingeführt wurde, hat den Planungsbehörden eine größere Verantwortung auferlegt und ihnen gleichzeitig größere Befugnisse verliehen, um Maßnahmen gegen nicht genehmigte Entwicklungen zu ergreifen.
Die Durchführung einer nicht autorisierten Entwicklung ist eine Straftat, und jeder, der eine nicht autorisierte Entwicklung vorgenommen hat, kann einem Vollstreckungsverfahren unterliegen. Die Durchsetzung ist daher das Mittel, mit dem die Planungsbehörde sicherstellt, dass eine nicht genehmigte Bebauung mit dem Planungsrecht vereinbar wird.
Vollstreckungsverfahren können eingeleitet werden, wenn Entwicklungen nicht gemäß den Bedingungen der erteilten Baugenehmigung entwickelt wurden oder wurden. Maßnahmen können auch in Bezug auf eine steuerbefreite Erschließung ergriffen werden, wenn eine solche Erschließung nicht alle Bedingungen und Beschränkungen erfüllt, die mit der genannten Klasse der steuerbefreiten Erschließung verbunden sind.
Eine der Folgen einer nicht autorisierten oder nicht konformen Entwicklung sind die Kosten für die Behebung einer solchen Entwicklung aus planerischer Sicht. Einbehaltungsgebühren und Erschließungsgebühren sind dem Kilkenny County Council als Ergebnis der im Rahmen der Vollstreckung ergriffenen Maßnahmen fällig. Probleme treten auch beim Verkauf oder der Übertragung von Eigentum auf, bei dem Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen wurden.
Unter bestimmten Umständen kann die Planungsbehörde entscheiden, dass eine Beschwerde unseriös oder unbegründet ist. Nach Erhalt einer gültigen Beschwerde wird die Planungsbehörde die Angelegenheit untersuchen, die Standortbesichtigungen und Nachuntersuchungen zusammen mit der Ausstellung gesetzlicher Mitteilungen umfassen kann.
Wenn Sie eine gültige Beschwerde bezüglich einer nicht autorisierten Entwicklung in Ihrer Region einreichen möchten, füllen Sie bitte das Beschwerdeformular (siehe Link unten) vollständig aus und senden Sie es entweder per E-Mail an Planningenforcement@kilkennycoco.ie oder per Post an Planning Section, Kilkenny County Council, John Street, Kilkenny.
Bitte beachten Sie dass es nicht die Politik des Kilkenny County Council ist, anonymen Beschwerden nachzugehen.
Planungsdurchsetzungs-Beschwerdeformular .docx (Größe 41 KB)
Informationen zum Vollstreckungsverfahren finden Sie unter den folgenden Links.
A Guide to Planning Enforcement in Ireland – DoECLG November 2012