Leerstandsabgabe

Wozu dient die Leerstandsabgabe?

Im Rahmen des Stadterneuerungs- und Wohnungsgesetzes 2015 wurde eine Leerstandsabgabe eingeführt. Diese Abgabe ist eine Standortaktivierungsmaßnahme, um sicherzustellen, dass unbebaute Flächen in städtischen Gebieten einer nutzbringenden Nutzung zugeführt werden. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes erklärte der Minister, die Abgabe sei ein "sichtbarer Beweis für das Engagement der Regierung, die Gründe anzugehen, warum so viele wichtige Standorte, die für die Entwicklung geeignet sind, in einer Zeit eines so großen Wohnungsbedarfs nicht in Angriff genommen werden".


Was ist ein Leerstand?

Ein unbebauter Standort ist in Abschnitt 5 des Gesetzes festgelegt und wird als jedes Land (über 0.05 Hektar) definiert, auf dem:

- im Falle von Wohngrundstücken: in der Umgebung besteht Bedarf an Wohnraum, das Grundstück ist für Wohnzwecke geeignet und das Grundstück oder der größte Teil des Grundstücks steht leer oder ist brach; und
- bei Sanierungsland: Der Großteil des Geländes steht leer oder brach und beeinträchtigt den Charakter des Gebiets.

Am 1. Januar 2017 richtete der Kilkenny County Council ein Register leerstehender Standorte ein. Ein leerstehender Standort kann in das Register eingetragen werden, wenn der Rat der Ansicht ist, dass er mindestens 12 Monate vor seiner Eintragung in das Register leer stand.


Beachten Sie, dass gemäß Abschnitt 6(5)b des Gesetzes Wohnstandorte, die von Investitionen in öffentliche Infrastruktur und Einrichtungen (z. B. Straßeninfrastruktur und/oder Wasserversorgung) abhängen, um die Entwicklung zu erleichtern, nicht als unbebaute Standorte gelten.

Wie war der bisherige Prozess in der Grafschaft Kilkenny?


In Anlehnung an das im Rundschreiben PL7/2016 des Ressorts „Re: Umsetzung der Leerstandsabgabe“ skizzierte Vorgehen hat der Rat zunächst die Entwicklung von Leerstandsflächen in ausgewiesenen Gebieten als Ziel in den Bebauungsplänen vorgesehen. Die ausgewiesenen Gebiete entsprechen der County Core Strategy (und der Siedlungshierarchie) mit Kilkenny City und Ferrybank als den größten städtischen Zentren, und die nächste Ebene in der Hierarchie sind die Distriktstädte Callan, Castlecomer, Graiguenamanagh und Thomastown.
Änderung 2 des Kreisentwicklungsplans und Änderung 4 des Stadt- und Umgebungsentwicklungsplans, die den politischen Kontext für die Umsetzung der Abgabe festlegten, wurden am Montag, den 23. Oktober 2017 vom Rat angenommen. Bestimmung für die Anwendung der Abgabe wurde auch in den Überprüfungsprozess des Gebietsplans einbezogen.

 

Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2018

In Co. Kilkenny wurde ein gezielter Ansatz verfolgt und 2017 wurden Standorte in Kilkenny City, Castlecomer und Ferrybank ausgewählt, da der relevante politische Kontext des Entwicklungs-/Lokalgebietsplans in diesen städtischen Standorten bis Ende 2018 vorhanden sein würde, wenn die Abgabe fällig.


Der Kilkenny County Council benachrichtigte im November 35 per Schreiben 32 Grundstückseigentümer (in Bezug auf 3 unbebaute Grundstücke) an diesen 2017 Zielstandorten und erläuterte die Gründe, warum ihre Grundstücke gemäß der Gesetzgebung als unbebaut galten. Die Identifizierung dieser Stätten erforderte kein Betreten der Ländereien.


Grundstückseigentümer hatten das Recht, eine Eingabe zu machen, und es gingen 24 Eingaben ein. Alle Einsendungen wurden berücksichtigt. Nach dieser Überlegung wurden dann im Dezember 30 insgesamt 2017 Grundstücke in das Register leerstehender Grundstücke eingetragen. Der Rat stellte den Eigentümern dieser 30 Grundstücke im Dezember eine zweite Mitteilung zu, in der es hieß, dass ihre Grundstücke nun in das Register eingetragen seien, und erteilte ihnen Informationen darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.


Das Leerstandsregister wurde am 21. Dezember 2017 auf der Website des Rates online geschaltet.

Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2019

Im Jahr 2018 wurden Standorte in den drei städtischen Gebieten Kilkenny City, Castlecomer und Ferrybank überprüft, und Standorte wurden auch in Callan und Thomastown bewertet. Im Dezember 2018 hat der Rat insgesamt 21 unbesetzte Standorte in das Register aufgenommen.

Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2020

Im Jahr 2019 wurden Standorte in den fünf städtischen Gebieten Kilkenny City, Callan, Castlecomer, Ferrybank und Thomastown überprüft. Im Dezember 2019 hat der Rat insgesamt 17 freie Standorte in das Register aufgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies ein fortlaufendes Programm zur Identifizierung und Registrierung freier Standorte ist und dies keinesfalls eine vollständige Liste ist. Die nächste Phase der Ergänzungen des Registers betrifft Graiguenamanagh. Der Kilkenny County Council begrüßt Vorschläge für Standorte in einem der ausgewiesenen Gebiete, die jederzeit aufgenommen werden können.



Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2021

Im Jahr 2020 wurden Standorte in den Stadtgebieten von Kilkenny City, Ferrybank und Thomastown überprüft. Die Eigentümer wurden über die Absicht des Rates informiert, ihre Website in das Register einzutragen.


Welche Informationen finden Sie im Register der unbebauten Standorte?

Jeder in das Register eingetragene freie Standort enthält die folgenden Informationen:

  • Wenn der Standort registriertes Land umfasst, die Folio-Details
  • Name und Adresse des Eigentümers
  • Angaben zum Marktwert des Grundstücks; und
  • Solche anderen im Gesetz genannten Informationen, die der Minister vorschreiben kann.

Zur Erleichterung der Bezugnahme können auch zusätzliche Informationen in Bezug auf Datum und Ort bereitgestellt werden.


Wie hoch wird die Abgabe sein?

Für ein im Register eingetragenes Grundstück wird die Leerstandsabgabe erhoben, die ab 2019 jährlich nachträglich zu entrichten ist. Für das Jahr 2018 beträgt die Umlage 3 % des Verkehrswertes der Grundstücke. Für 2019 und jedes weitere Jahr stieg die Abgabe auf 7 %. Die Abgabe ist bei Bedarf innerhalb von 2 Monaten zahlbar, es können jedoch Vorkehrungen für die Zahlung der Abgabe durch den Grundstückseigentümer in Raten getroffen werden. Bei Nichtzahlung ist die Abgabe als einfache Vertragsschuld gerichtlich eintreibbar. Jede fällige Abgabe bleibt bis zur Zahlung eine Belastung des Grundstücks.

Ab 2019 kann der Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, der eine Mahnung zur Zahlung der Abgabe erhält, innerhalb von 28 Tagen nach dem Datum der Mahnung bei An Bord Pleanála Widerspruch einlegen, weil das Grundstück nicht mehr frei ist oder dass die Berechnung der Abgabe ist falsch. Wenn ABP dem Einspruch stattgibt, wird entweder die Eintragung aus dem Register entfernt und der Antrag storniert oder sie teilt dem Rat die korrekte Höhe der Abgabe mit und stellt einen geänderten Antrag aus.


Wie kann eine Website aus dem Register entfernt werden?

Der Eigentümer eines leerstehenden Grundstücks kann die Gemeinde jederzeit benachrichtigen, wenn das Grundstück nicht mehr frei oder ungenutzt ist. Wenn der Rat davon überzeugt ist, dass es sich bei dem Standort nicht mehr um einen freien Standort handelt, löscht er die Eintragung im Register.


Was ist das Berufungsverfahren?

Das Verfahren zur Beantragung der Leerstandsabgabe bietet zwei Möglichkeiten, Einspruch bei An Bord Pleanála einzulegen. Die erste Gelegenheit besteht innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Abschnitt 7(3). Die zweite erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt einer Aufforderung zur Zahlung der Abgabe.
Bei Beschwerdeführern wird die Eintragung in das Register erst wirksam, wenn über die Beschwerde durch ABP endgültig entschieden wurde.
Es besteht auch die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Mitteilung gemäß Abschnitt 7 (1) eine Eingabe an den Rat zu richten.
Es besteht auch die Möglichkeit, nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Abschnitt 12(4) beim Bewertungsgericht gegen die Marktbewertung eines Standorts Einspruch einzulegen.

Was ist der Unterschied zwischen unbebauten Standorten und verfallenen Standorten?

Ein unbebauter Standort unterscheidet sich von einem heruntergekommenen Standort darin, dass gemäß dem Derelict Sites Act ein heruntergekommener Standort jedes Land ist, das "die Annehmlichkeit, den Charakter oder das Erscheinungsbild des Landes in der Nachbarschaft in erheblichem Maße beeinträchtigt oder wahrscheinlich beeinträchtigen wird ... .. wegen: Bauwerken, die sich in einem ruinösen, verfallenen oder gefährlichen Zustand befinden, oder dem vernachlässigten, unansehnlichen oder anstößigen Zustand des Grundstücks oder der darauf befindlichen Bauwerke, oder dem Vorhandensein, der Ablagerung oder Ansammlung von Müll, Abfall, Trümmern oder Abfällen. " Die Brachflächenabgabe ist eine Aktivierungsmaßnahme, die darauf abzielt, Grundeigentümer in städtischen Gebieten zu ermutigen, Wohn- oder Sanierungsflächen vorrangig zu Wohnzwecken zu erschließen, während die Brachflächenabgabe darauf abzielt, den Charakter eines Gebiets zu verbessern, indem beispielsweise Bauschandflecken und Flächen bekämpft werden die eine Quelle für asoziales Verhalten sind.

Wo kann ich mehr erfahren?

Jeder, der eine Frage in Bezug auf die Leerstandsabgabe hat, sollte sich unter (056) 7794010 oder per E-Mail an die Planungsabteilung wenden vsr@kilkennycoco.ie.

Ein Informationsblatt für Grundstückseigentümer ist erhältlich HIER.

Diese Website wird im Laufe des Verfahrens aktualisiert.

Sehen Sie sich das Register hier an:

Laden Sie das Verzeichnis freier Standorte herunter

Stadterneuerungs- und Wohnungsgesetz 2015

Planungs- und Entwicklungsgesetz (Änderung), 2018

 

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