Leerstandsabgabe
Update November 2025
Mit dem Urban Regeneration & Housing Act 2015 wurde eine Abgabe für unbebaute Grundstücke eingeführt. Diese Abgabe diente der Revitalisierung von Standorten, um sicherzustellen, dass unbebaute Flächen in städtischen Gebieten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
In Abschnitt 5 des Gesetzes wurde ein unbebautes Grundstück definiert als jedes Grundstück (mit einer Fläche von mehr als 0.05 Hektar), auf dem:
- im Falle von Wohngrundstücken: in der Umgebung besteht Bedarf an Wohnraum, das Grundstück ist für Wohnzwecke geeignet und das Grundstück oder der größte Teil des Grundstücks steht leer oder ist brach; und
- bei Sanierungsland: Der Großteil des Geländes steht leer oder brach und beeinträchtigt den Charakter des Gebiets.
Am 1. Januar 2017 richtete der Kilkenny County Council ein Register leerstehender Standorte ein. Ein leerstehender Standort kann in das Register eingetragen werden, wenn der Rat der Ansicht ist, dass er mindestens 12 Monate vor seiner Eintragung in das Register leer stand.
Der Rat nutzte diesen Mechanismus mit Erfolg, um untergenutzte Standorte gezielt anzusprechen. Insgesamt wurden 29 leerstehende Standorte aufgrund von Standortaktivierung oder -verbesserung aus dem Register gestrichen.
Die Grundsteuer für Wohngebiete ist nun in Kraft, und die Regelungen zu unbebauten Grundstücken werden aufgehoben. Alle Grundstücke wurden aus dem Leerstandsregister der Gemeinde gestrichen. Weitere Informationen zur Grundsteuer für Wohngebiete finden Sie hier.
Archiviertes Material
Wie verlief das Verfahren in County Kilkenny?
In Anlehnung an das im Rundschreiben PL7/2016 des Ressorts „Re: Umsetzung der Leerstandsabgabe“ skizzierte Vorgehen hat der Rat zunächst die Entwicklung von Leerstandsflächen in ausgewiesenen Gebieten als Ziel in den Bebauungsplänen vorgesehen. Die ausgewiesenen Gebiete entsprechen der County Core Strategy (und der Siedlungshierarchie) mit Kilkenny City und Ferrybank als den größten städtischen Zentren, und die nächste Ebene in der Hierarchie sind die Distriktstädte Callan, Castlecomer, Graiguenamanagh und Thomastown.
Änderung 2 des Kreisentwicklungsplans und Änderung 4 des Stadt- und Umgebungsentwicklungsplans, die den politischen Kontext für die Umsetzung der Abgabe festlegten, wurden am Montag, den 23. Oktober 2017 vom Rat angenommen. Bestimmung für die Anwendung der Abgabe wurde auch in den Überprüfungsprozess des Gebietsplans einbezogen.
Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2018
In Co. Kilkenny wurde ein gezielter Ansatz verfolgt und 2017 wurden Standorte in Kilkenny City, Castlecomer und Ferrybank ausgewählt, da der relevante politische Kontext des Entwicklungs-/Lokalgebietsplans in diesen städtischen Standorten bis Ende 2018 vorhanden sein würde, wenn die Abgabe fällig.
Der Kilkenny County Council benachrichtigte im November 35 per Schreiben 32 Grundstückseigentümer (in Bezug auf 3 unbebaute Grundstücke) an diesen 2017 Zielstandorten und erläuterte die Gründe, warum ihre Grundstücke gemäß der Gesetzgebung als unbebaut galten. Die Identifizierung dieser Stätten erforderte kein Betreten der Ländereien.
Grundstückseigentümer hatten das Recht, eine Eingabe zu machen, und es gingen 24 Eingaben ein. Alle Einsendungen wurden berücksichtigt. Nach dieser Überlegung wurden dann im Dezember 30 insgesamt 2017 Grundstücke in das Register leerstehender Grundstücke eingetragen. Der Rat stellte den Eigentümern dieser 30 Grundstücke im Dezember eine zweite Mitteilung zu, in der es hieß, dass ihre Grundstücke nun in das Register eingetragen seien, und erteilte ihnen Informationen darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.
Das Leerstandsregister wurde am 21. Dezember 2017 auf der Website des Rates online geschaltet.
Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2019
Im Jahr 2018 wurden Standorte in den drei städtischen Gebieten Kilkenny City, Castlecomer und Ferrybank überprüft, und Standorte wurden auch in Callan und Thomastown bewertet. Im Dezember 2018 hat der Rat insgesamt 21 unbesetzte Standorte in das Register aufgenommen.
Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2020
Im Jahr 2019 wurden Standorte in den fünf städtischen Gebieten Kilkenny City, Callan, Castlecomer, Ferrybank und Thomastown überprüft. Im Dezember 2019 hat der Rat insgesamt 17 freie Standorte in das Register aufgenommen.
Verfahren zur Aufnahme von Standorten für 2021
Im Jahr 2020 wurden Standorte in den Stadtgebieten von Kilkenny City, Ferrybank und Thomastown überprüft. Die Eigentümer wurden über die Absicht des Rates informiert, ihre Website in das Register einzutragen.
Was ist der Unterschied zwischen unbebauten Standorten und verfallenen Standorten?
Ein unbebauter Standort unterscheidet sich von einem heruntergekommenen Standort darin, dass gemäß dem Derelict Sites Act ein heruntergekommener Standort jedes Land ist, das "die Annehmlichkeit, den Charakter oder das Erscheinungsbild des Landes in der Nachbarschaft in erheblichem Maße beeinträchtigt oder wahrscheinlich beeinträchtigen wird ... .. wegen: Bauwerken, die sich in einem ruinösen, verfallenen oder gefährlichen Zustand befinden, oder dem vernachlässigten, unansehnlichen oder anstößigen Zustand des Grundstücks oder der darauf befindlichen Bauwerke, oder dem Vorhandensein, der Ablagerung oder Ansammlung von Müll, Abfall, Trümmern oder Abfällen. " Die Brachflächenabgabe ist eine Aktivierungsmaßnahme, die darauf abzielt, Grundeigentümer in städtischen Gebieten zu ermutigen, Wohn- oder Sanierungsflächen vorrangig zu Wohnzwecken zu erschließen, während die Brachflächenabgabe darauf abzielt, den Charakter eines Gebiets zu verbessern, indem beispielsweise Bauschandflecken und Flächen bekämpft werden die eine Quelle für asoziales Verhalten sind.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wer eine Frage zur Abgabe für unbebaute Grundstücke hat, sollte sich an die Planungsabteilung unter (056) 7794010 wenden oder eine E-Mail an vsr@kilkennycoco.ie senden.
Hier ist ein Informationsblatt für Grundstückseigentümer erhältlich.
Sehen Sie sich das Register hier an:
Laden Sie das Verzeichnis freier Standorte herunter
Stadterneuerungs- und Wohnungsgesetz 2015
Planungs- und Entwicklungsgesetz (Änderung), 2018
Grafschaftsrat von Kilkenny