FAQ

Häufig gestellte Fragen zu geschützten Bauwerken:

Häufig gestellte Fragen zu geschützten Bauwerken:

Warum unser architektonisches Erbe schützen?
Unser architektonisches Erbe ist eine einzigartige und außergewöhnliche Ressource. Bauwerke und Orte, die im Laufe der Zeit Charakter und besonderes Interesse erlangt haben, haben in einer sich verändernden Welt kulturelle Bedeutung. Alle ihre Teile wurden von unserem Klima getestet, und diejenigen, die den Verfallsprozess und die Plünderungen ihrer Benutzer überstanden haben, haben einen wirtschaftlichen, ökologischen und ästhetischen Wert erlangt. Wenn wir uns an den Früchten dieses Erbes erfreuen, haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass es erhalten, wohlwollend wiederverwendet und mit seinem Wert an unsere Nachfolger weitergegeben wird.
Unser architektonisches Erbe besteht nicht nur aus großen künstlerischen Leistungen, sondern auch aus den alltäglichen Handwerksleistungen der Vergangenheit. Die kreative Herausforderung für die Hüter dieses Erbes besteht darin, geeignete Wege zu finden, um sein kulturelles Leben zu verlängern und einerseits die Anforderungen an eine sichere, stabile und dauerhafte Struktur zu erfüllen und andererseits ihren Charakter und ihre Struktur von besonderem Interesse zu bewahren.

Was ist ein geschütztes Bauwerk?
Ein geschütztes Bauwerk ist ein Bauwerk, das eine Planungsbehörde aus architektonischer, historischer, archäologischer, künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Sicht für besonders interessant hält. Jede Planungsbehörde ist verpflichtet, ein Verzeichnis der geschützten Bauwerke (RPS) zu führen, das alle Bauwerke von besonderem Interesse in ihrem Funktionsbereich umfasst und in das Angaben zu geschützten Bauwerken eingetragen werden. Der RPS ist Teil des Entwicklungsplans.
Die Gesetzgebung zur Einführung des Konzepts geschützter Bauwerke war der Local Government (Planning and Development) Act von 1999, der das bisherige System zum Schutz und Erhalt von Bauwerken durch deren Auflistung in Entwicklungsplänen ersetzte. Alle Kommunalverwaltungsgesetze (Planung und Entwicklung) von 1963 bis 2015 wurden nun in den Planungs- und Entwicklungsgesetzen 2000–2015 konsolidiert. Teil IV des Gesetzes von 2000 befasst sich mit dem architektonischen Erbe und enthält die Bestimmungen des Local Government (Planning and Development) Act von 1999

Wie wird ein Gebäude zum geschützten Bauwerk?
Wie oben ausgeführt, werden Bauwerke, die aus architektonischer, historischer, archäologischer, künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Sicht von besonderem Interesse sind, zur Aufnahme in die RPS vorgeschlagen. Jeder kann ein Gebäude zum Schutz vorschlagen, aber die Entscheidung über die Aufnahme von Bauwerken in die RPS können nur die gewählten Mitglieder der Planungsbehörde treffen. Die Planungsbehörde muss die Eigentümer und Nutzer des vorgeschlagenen geschützten Bauwerks, den Minister für Umwelt und Kommunalverwaltung und andere Stellen über den Vorschlag informieren. Angaben zu Ergänzungen werden für mindestens 6 Wochen öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit ist jeder, einschließlich des Eigentümers oder Nutzers, berechtigt, gegenüber der Planungsbehörde Kommentare zu einem solchen Vorschlag abzugeben. Die Behörde ist verpflichtet, diese Stellungnahmen zu berücksichtigen, bevor ihre gewählten Mitglieder innerhalb von 12 Wochen nach Ende der Auslagefrist entscheiden, ob das Bauwerk in den RPS eingetragen werden soll oder nicht. Innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entscheidung muss die Planungsbehörde dem Eigentümer und Nutzer die Struktur dieser Entscheidung mitteilen.
Obwohl es sich bei einem Bauwerk um ein geplantes geschütztes Bauwerk handelt, unterliegt es im Hinblick auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eigentümer und Nutzer dem gleichen Schutz wie ein geschütztes Bauwerk.

Welche Pflichten haben Eigentümer und Nutzer, um den Schutz eines geschützten Bauwerks zu gewährleisten?
Jeder Eigentümer und Nutzer muss sicherstellen, dass weder ein geschütztes Bauwerk noch irgendein Bestandteil eines geschützten Bauwerks, der zu seinem besonderen Interesse beiträgt, durch Beschädigung, Verfall oder Beschädigung gefährdet wird, sei es über einen kurzen oder langen Zeitraum, durch Vernachlässigung, direkt oder indirekt meint. Diese Pflicht gilt für Eigentümer und Nutzer von geplanten geschützten Bauwerken. Wenn ein Bauwerk in einem bewohnbaren Zustand gehalten und routinemäßig gewartet wird (z. B. Dachrinnen säubern, Schiefer reparieren), sollte es im Allgemeinen nicht gefährdet werden.
Der Schutz gilt für alle Teile des Bauwerks, die zu seinem Charakter und besonderen Interesse beitragen, einschließlich seines Inneren, des umgebenden Grundstücks oder „Curtilage“ und aller anderen Bauwerke auf diesem Grundstück und deren Innenräume sowie aller Ausstattungen und Merkmale dieser Bauwerke.

Gelten für geschützte Bauwerke im Rahmen des Planungssystems besondere Verfahren?
Woher weiß ein Eigentümer oder Nutzer, für welche Arbeiten eine Baugenehmigung erforderlich ist?

Der Status einer geschützten Struktur schließt eine Entwicklung oder Änderung nicht aus. Es ist jedoch erforderlich, dass der Eigentümer oder Nutzer die Planungsbehörde konsultiert, sei es durch Vorbesprechungen, den Bauantragsprozess oder die Erklärung, um sicherzustellen, dass Elemente, die das Bauwerk bedeutsam machen, während der Entwicklung nicht verloren gehen.
Wenn Arbeiten an einer geschützten Struktur vorgeschlagen werden, wird auf übliche Weise ein Bauantrag gestellt. Es gibt jedoch einige zusätzliche Anforderungen. Da in einem Antrag dargelegt werden muss, wie sich eine geplante Entwicklung auf den Charakter des Bauwerks auswirken würde, muss der Antrag möglicherweise detaillierter sein als ein gewöhnlicher Antrag und zusätzliche Zeichnungen, Fotos und anderes Material zur Erläuterung der Vorschläge enthalten. Weitere Informationen zu den zusätzlichen Unterlagen, die bei der Einreichung eines Bauantrags für ein geschütztes Bauwerk erforderlich sind, finden Sie in den Richtlinien zum Schutz des architektonischen Erbes (Link siehe unten).
Bestimmte Arbeiten, die normalerweise als ausgenommene Erschließung gelten, erfordern möglicherweise eine Baugenehmigung, wenn sie an einem geschützten Bauwerk durchgeführt werden, wenn diese Arbeiten den Charakter des Bauwerks oder eines Elements des Bauwerks, das zu seinem besonderen Interesse beiträgt, beeinträchtigen würden. Ein Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks kann die Planungsbehörde um eine Erklärung bitten, in der die Arten von Arbeiten angegeben sind, die durchgeführt werden könnten, ohne den Charakter des Bauwerks wesentlich zu beeinträchtigen. Diese Arbeiten bedürfen keiner Baugenehmigung. Im Allgemeinen würden in einer Deklaration Instandhaltungsarbeiten, die gemäß den Umweltschutzrichtlinien des Department of the Environment durchgeführt werden, als den Charakter des Bauwerks nicht wesentlich beeinträchtigend angesehen und würden daher keine Baugenehmigung erfordern.
Eine solche Erklärung wird eine Planungsbehörde in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Antrags abgeben. Für diesen Service fallen keine Gebühren an.

Gibt es Maßnahmen, die Eigentümer und Bewohner bei der Erhaltung einer geschützten Struktur unterstützen?
Ja. Ein Erhaltungszuschussprogramm wird von Planungsbehörden durchgeführt, um den Eigentümer oder Bewohner eines geschützten Bauwerks bei der Durchführung notwendiger Arbeiten zur Sicherung seiner Bausubstanz zu unterstützen. Jede Planungsbehörde verfügt über ein Prioritätenschema, das sie bei der Beurteilung von Anträgen unterstützt.
Der Regelzuschuss beträgt 50 % der genehmigten Baukosten, maximal jedoch 13,000 €. Eine Planungsbehörde kann in Ausnahmefällen einen Zuschuss von 75 % der genehmigten Baukosten, bis zu 25,000 €, empfehlen.
Ausführliche Informationen zum Conservation Grant Scheme erhalten Sie bei Ihrer Planungsbehörde.

Haben Planungsbehörden besondere Befugnisse in Bezug auf geschützte Bauwerke?
Ja. Die Planungsbehörde verfügt nun gemäß den Planungs- und Entwicklungsgesetzen 2000–2015 über größere Befugnisse, um den Schutz der im RPS aufgeführten Bauwerke sicherzustellen. Allerdings werden diese Befugnisse im Allgemeinen nur in Ausnahmefällen genutzt, wenn alle anderen Möglichkeiten versagt haben.
Eine Planungsbehörde kann von einem Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks die Durchführung von Arbeiten verlangen, wenn sie der Ansicht ist, dass das Bauwerk gefährdet ist oder werden könnte. Die Planungsbehörde legt fest, welche Arbeiten sie für erforderlich hält.
Die Planungsbehörde ist auch befugt, die Arbeiten selbst auszuführen und ihre Kosten vom Eigentümer oder Nutzer zu erstatten. In Ausnahmefällen kann eine Planungsbehörde durch Vereinbarung oder Zwangsmaßnahme ein geschütztes Bauwerk erwerben, wenn sie der Ansicht ist, dass dies zur Gewährleistung des Schutzes des Bauwerks erforderlich ist.
Wenn eine Planungsbehörde die Durchführung von Arbeiten vorschreibt, um zu verhindern, dass ein geschütztes Bauwerk gefährdet wird oder weiterhin gefährdet wird, hat der betroffene Eigentümer oder Nutzer möglicherweise Anspruch auf Zuschüsse wie oben beschrieben.
In den Gesetzen von 2000 bis 2015 ist die Verhängung einer erheblichen Geldstrafe und/oder einer Gefängnisstrafe für diejenigen vorgesehen, die für schuldig befunden werden, ein geschütztes Bauwerk beschädigt zu haben.

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