Beginn Bekanntmachungen

Beginn Bekanntmachungen

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Die Baustandards https://www.gov.ie/en/publication/95d00-building-standards/

Anfangsmitteilung und 7-Tage-Mitteilung

BEVOR BAUARBEITEN AUF IHREM STANDORT STATTFINDEN, MÜSSEN SIE DIE ÜBERPRÜFEN

FOLGENDES:

  • Voraussetzungen für die Vorentwicklungsplanung,
  • Baubeginn,
  • Bauproduktenverordnung (CPR) (Verordnung (EU) Nr. 305/2011))

Voraussetzungen für die Vorentwicklungsplanung;

Wenn es Vorentwicklungsbedingungen in der Liste der Bedingungen gibt, die Ihrer Baugenehmigung beigefügt sind, sollten Sie diese vor Beginn Ihrer Entwicklung sofort beachten.

Hinweis: Alle Bedingungen müssen vollständig erfüllt werden, da sonst Ihre Erlaubnis ungültig wird und die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens wegen deren Einhaltung zur Folge haben kann.

Allgemeine Informationen

Die Baubeginnsanzeige muss der Bauaufsichtsbehörde frühestens 14 und höchstens 28 Tage vor dem gewünschten Baubeginn vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß der Bauordnung (Änderung) (SI 9) von 2014 ab dem 1. März 2014 neue Verfahren für Baubeginnsanzeigen gelten. Möglicherweise müssen zusätzliche Unterlagen zusammen mit der ausgefüllten Baubeginnsanzeige eingereicht werden; diese sind online im nationalen Baumanagementsystem (BCMS) auszufüllen.

Eine Baubeginnsanzeige ist in allen Fällen relevant, außer wenn für das Bauvorhaben noch keine Brandschutzbescheinigung erteilt wurde und diese erforderlich ist. In diesem Fall ist eine 7-Tage-Fristankündigung zu verwenden, der ein Antrag auf Brandschutzbescheinigung beizufügen ist.

(Hinweis: Gesetzliche Zulassungen bzgl. Brandschutz und Barrierefreiheit gelten ggf. weiterhin und sind von den oben genannten Änderungen nicht betroffen).

Für Folgendes sind Beginnmitteilungen erforderlich:

  • Die Errichtung eines Gebäudes
  • Eine wesentliche Veränderung eines Gebäudes
  • Eine Erweiterung eines Gebäudes
  • Eine wesentliche Nutzungsänderung eines Gebäudes
  • Arbeiten im Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung (ausgenommen geringfügige Arbeiten) eines Geschäfts-, Büro- oder Industriegebäudes, für die kein Brandschutzzertifikat erforderlich ist

Zusätzliche Unterlagen müssen mit der ausgefüllten Eröffnungsmitteilung eingereicht werden für;

a ) die Planung und der Bau eines neuen Wohngebäudes – siehe unten den Hinweis zum Widerspruchsrecht für Einfamilienhäuser und Anbauten.

b ) eine Erweiterung eines Wohnhauses mit einer Gesamtgeschossfläche von mehr als 40 Quadratmetern – siehe unten den Hinweis zum Widerspruch für Einfamilienhäuser und Erweiterungen.

c ) Werke, auf die Teil III die Verordnung Nr. 496 von 1997 in der geänderten Fassung anwendet.

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Opt-out für Single Houses und Domestic Extensions

Hinweis : Die Bauordnung (1997–2015) wurde kürzlich überarbeitet, um Eigentümern von Einfamilienhäusern, einzelnen Baueinheiten oder geplanten Hausanbauten die Möglichkeit zu geben, von der allgemeinen Pflicht zur Planung, Prüfung und Abnahme des Gebäudes/Anbaus durch einen eingetragenen Baufachmann befreit zu werden. Weitere Informationen finden Sie im DokumentBauordnungsinformationen für Eigentümer.pdf“ (352.6 KB).

Für alle anderen Arbeiten, die nicht in den oben genannten enthalten sind, muss nur die ausgefüllte Beginnmitteilung unterzeichnet und eingereicht oder elektronisch im nationalen BCMS eingereicht werden.

Übermittlung einer Eröffnungsanzeige

Für Arbeiten, die zusätzliche Dokumentation erfordern, muss eine ausgefüllte Kopie der Baubeginn-Mitteilung vom Eigentümer der Arbeiten unterzeichnet und (siehe Abschnitt 9 SI Nr. 9 von 2014) von Folgendem begleitet werden:

  1. Übersichtszeichnungen
  2. Eine Liste der Designdokumente, wie sie derzeit erstellt werden oder erstellt werden sollen
  3. Eine Online-Bewertung über das Building Control Management System des vorgeschlagenen Ansatzes zur Einhaltung der Anforderungen der Bauverordnung 1997 bis 2014;
  4. Der vorläufige Inspektionsplan
  5. Ein Konformitätszertifikat (Design)
  6. Auftragsanzeigen in Bezug auf den Bauherrn, der die Arbeiten ausführen wird, und den beauftragten Zertifizierer, der die Arbeiten inspizieren und zertifizieren wird, und
  7. Vom Bauherrn und dem beauftragten Zertifizierer unterzeichnete Konformitätsbescheinigungen, die sich verpflichten, ihre Aufgaben gemäß den Anforderungen der Bauverordnung wahrzunehmen.
  8. Es muss von der korrekten Gebühr begleitet werden. Zusammen mit der Mitteilung, den begleitenden Unterlagen und der angemessenen Gebühr müssen Sie gegebenenfalls Folgendes nachweisen:

Hinweis: Die folgenden Referenznummern sollten enthalten sein;

Beachten Sie in Bezug auf das oben Genannte Folgendes:

  1. Der Designer und der zugewiesene Zertifizierer müssen a Diplom-Ingenieurden Eingetragener Architekt or Registrierter Gutachter
  2. Ein kompetenter Bauherr muss die Arbeiten ausführen
  3. Ihre Zeichnungen müssen Details darüber zeigen, wie Ihr Gebäude die Bauvorschriften erfüllen wird – Zeichnungen, die für Baugenehmigungszwecke eingereicht werden, sind in der Regel keine Bauaufsichtskonformitätszeichnungen.
  4. Die Baubeginnmeldung und die Begleitdokumentation sind elektronisch über das Online-Gebäudeleitsystem einzureichen. Werden Mitteilungen und Unterlagen in schriftlicher Form eingereicht, veranlasst die Bauaufsichtsbehörde das Einscannen und Hochladen derselben, wofür eine Verwaltungsgebühr erhoben wird und gesetzliche Fristen für solche Mitteilungen verzögert werden können.

( Hinweis : Gesetzliche Genehmigungen in Bezug auf Brandschutz und barrierefreien Zugang bleiben gegebenenfalls weiterhin gültig und sind von den oben genannten Änderungen nicht betroffen).

Gebühr für eine Eröffnungsanzeige

30 € für jedes Gebäude, wenn der vollständige Antrag online eingereicht wird

Die Höchstgebühr für eine Eröffnungsmitteilung beträgt 3,800 € (Verwaltungsgebühren nicht in der Höchstgebühr enthalten).

BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE, WENN SIE IHRER LOKALEN BEHÖRDE EINE GÜLTIGE BEGINNUNGSMITTEILUNG NICHT EINREICHEN, MÖGLICHERWEISE KEIN ABSCHLUSSZERTIFIKAT ERHALTEN KÖNNEN, UND DIES KÖNNTE ERNSTE LANGFRISTIGE FOLGEN HABEN.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link https://nbco.localgov.ie/ oder kontaktieren Sie uns unter buildingcontrol@kilkennycoco.ie oder alternativ telefonisch unter 056-7794010.

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