Beginn Bekanntmachungen

Beginn Bekanntmachungen

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Die Baunormen https://www.gov.ie/en/publication/95d00-building-standards/

Anfangsmitteilung und 7-Tage-Mitteilung

BEVOR BAUARBEITEN AUF IHREM STANDORT STATTFINDEN, MÜSSEN SIE DIE ÜBERPRÜFEN

FOLGENDES:

  • Voraussetzungen für die Vorentwicklungsplanung,
  • Baubeginn,
  • Bauproduktenverordnung (CPR) (Verordnung (EU) Nr. 305/2011))

Voraussetzungen für die Vorentwicklungsplanung;

Wenn es Vorentwicklungsbedingungen in der Liste der Bedingungen gibt, die Ihrer Baugenehmigung beigefügt sind, sollten Sie diese vor Beginn Ihrer Entwicklung sofort beachten.

Hinweis: Alle Bedingungen müssen vollständig erfüllt werden, da sonst Ihre Erlaubnis ungültig wird und die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens wegen deren Einhaltung zur Folge haben kann.

Allgemeine Informationen

Der Bauaufsichtsbehörde muss eine Baubeginnanzeige vorliegen nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als 28 Tage vorher Sie möchten mit der Entwicklung beginnen.

Bitte beachten Sie, dass gem Bauaufsichtsverordnung (Änderung) (SI 9) von 2014 ab dem 1. März 2014 gelten neue Verfahren für die Eröffnungsmitteilungen. Zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein, um mit der ausgefüllten Eröffnungsmitteilung eingereicht zu werden; und dies sollte online auf der ausgefüllt werden Nationales BCMS (Building Control Management System) 

Eine Baubeginnanzeige ist in allen Fällen relevant, außer wenn noch kein Brandschutzzertifikat erteilt wurde und für die Entwicklung erforderlich ist. In diesem Fall ist das richtige Formular eine 7-Tage-Benachrichtigung, die von einem begleitet werden muss Antrag auf Brandschutzzertifikat‌.

(Hinweis: Gesetzliche Zulassungen bzgl. Brandschutz und Barrierefreiheit gelten ggf. weiterhin und sind von den oben genannten Änderungen nicht betroffen).

Für Folgendes sind Beginnmitteilungen erforderlich:

  • Die Errichtung eines Gebäudes
  • Eine wesentliche Veränderung eines Gebäudes
  • Eine Erweiterung eines Gebäudes
  • Eine wesentliche Nutzungsänderung eines Gebäudes
  • Arbeiten im Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung (ausgenommen geringfügige Arbeiten) eines Geschäfts-, Büro- oder Industriegebäudes, für die kein Brandschutzzertifikat erforderlich ist

Zusätzliche Unterlagen müssen mit der ausgefüllten Eröffnungsmitteilung eingereicht werden für;

(a) Entwurf und Bau einer neuen Wohnung, - siehe Hinweis zum Opt-out für einzelne Häuser und Erweiterungen unten

(b) eine Erweiterung einer Wohnung mit einer Gesamtgrundfläche von mehr als 40 Quadratmetern, - siehe Hinweis zum Opt-out für einzelne Häuser und Erweiterungen unten

(c) Werke, für die Teil III gilt SI Nr. 496 von 1997 in der geänderten Fassung-.

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Opt-out für Single Houses und Domestic Extensions

Note: Die Bauaufsichtsverordnung 1997 bis 2015 wurde kürzlich überarbeitet, um es den Eigentümern einer einzelnen Wohnung, einer einzelnen Entwicklungseinheit oder einer geplanten Wohnerweiterung zu ermöglichen, sich von der allgemeinen Anforderung abzumelden, die Wohnung/Erweiterung von entwerfen, prüfen und zertifizieren zu lassen ein eingetragener Baufachmann. Weitere Informationen sind im folgenden Dokument enthalten; Bauaufsichtliche Eigentümerinformationen.pdf (Größe 352.6 KB)

Für alle anderen Arbeiten, die nicht in den oben genannten enthalten sind, muss nur die ausgefüllte Beginnmitteilung unterzeichnet und eingereicht oder elektronisch im nationalen BCMS eingereicht werden.

Übermittlung einer Eröffnungsanzeige

Für Arbeiten, die zusätzliche Dokumentation erfordern, muss eine ausgefüllte Kopie der Baubeginn-Mitteilung vom Eigentümer der Arbeiten unterzeichnet und (siehe Abschnitt 9 SI Nr. 9 von 2014) von Folgendem begleitet werden:

  1. Übersichtszeichnungen
  2. Eine Liste der Designdokumente, wie sie derzeit erstellt werden oder erstellt werden sollen
  3. Eine Online-Bewertung über das Building Control Management System des vorgeschlagenen Ansatzes zur Einhaltung der Anforderungen der Bauverordnung 1997 bis 2014;
  4. Der vorläufige Inspektionsplan
  5. Ein Konformitätszertifikat (Design)
  6. Auftragsanzeigen in Bezug auf den Bauherrn, der die Arbeiten ausführen wird, und den beauftragten Zertifizierer, der die Arbeiten inspizieren und zertifizieren wird, und
  7. Vom Bauherrn und dem beauftragten Zertifizierer unterzeichnete Konformitätsbescheinigungen, die sich verpflichten, ihre Aufgaben gemäß den Anforderungen der Bauverordnung wahrzunehmen.
  8. Es muss von der korrekten Gebühr begleitet werden. Zusammen mit der Mitteilung, den begleitenden Unterlagen und der angemessenen Gebühr müssen Sie gegebenenfalls Folgendes nachweisen:

Hinweis: Die folgenden Referenznummern sollten enthalten sein;

Beachten Sie in Bezug auf das oben Genannte Folgendes:

  1. Der Designer und der zugewiesene Zertifizierer müssen a Diplom-Ingenieur, oder Eingetragener Architekt or Registrierter Gutachter
  2. Ein kompetenter Bauherr muss die Arbeiten ausführen
  3. Ihre Zeichnungen müssen Details darüber zeigen, wie Ihr Gebäude die Bauvorschriften erfüllen wird – Zeichnungen, die für Baugenehmigungszwecke eingereicht werden, sind in der Regel keine Bauaufsichtskonformitätszeichnungen.
  4. Die Baubeginnmeldung und die Begleitdokumentation sind elektronisch über das Online-Gebäudeleitsystem einzureichen. Werden Mitteilungen und Unterlagen in schriftlicher Form eingereicht, veranlasst die Bauaufsichtsbehörde das Einscannen und Hochladen derselben, wofür eine Verwaltungsgebühr erhoben wird und gesetzliche Fristen für solche Mitteilungen verzögert werden können.

(Note: Gesetzliche Zulassungen bzgl. Brandschutz und Barrierefreiheit gelten ggf. weiterhin und sind von den vorstehenden Änderungen nicht betroffen).

Gebühr für eine Eröffnungsanzeige

30 € für jedes Gebäude, wenn der vollständige Antrag online eingereicht wird

Die Höchstgebühr für eine Eröffnungsmitteilung beträgt 3,800 € (Verwaltungsgebühren nicht in der Höchstgebühr enthalten).

BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE, WENN SIE IHRER LOKALEN BEHÖRDE EINE GÜLTIGE BEGINNUNGSMITTEILUNG NICHT EINREICHEN, MÖGLICHERWEISE KEIN ABSCHLUSSZERTIFIKAT ERHALTEN KÖNNEN, UND DIES KÖNNTE ERNSTE LANGFRISTIGE FOLGEN HABEN.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link https://nbco.localgov.ie/  oder Sie kontaktieren uns unter buildingcontrol@kilkennycoco.ie oder alternativ telefonisch unter 056-7794010.

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