Bauproduktenverordnung

Bauproduktenverordnung

Am und ab dem 1. Juli 2013 gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (bekannt als Bauproduktenverordnung oder „CPR“) wird die CE-Kennzeichnung für alle auf den Markt gebrachten Bauprodukte, für die harmonisierte Normen vorhanden sind, obligatorisch sein. Die Bauproduktenverordnung soll sicherstellen, dass verlässliche leistungsbezogene Daten in Bezug auf Bauprodukte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, mittels Leistungserklärungen verfügbar gemacht werden.

Einheitliche Bewertungsmethoden der Leistung von Bauprodukten werden angeboten von:

  • die Hersteller bei der Deklaration der Leistung ihrer Produkte, sondern auch durch
  • die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Anforderungen an sie, und durch
  • ihre Benutzer (Architekten, Ingenieure, Konstrukteure…) bei der Auswahl der Produkte, die für ihre beabsichtigte Verwendung in Bauarbeiten am besten geeignet sind.

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Kontaktdaten unter Reg 11.

Herr Denis Malone

Bauaufsichtsbeamter

Tel 056 7794012

Denis.malone@kilkennycoco.ie

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