Bauproduktenverordnung

Bauproduktenverordnung

Ab dem 1. Juli 2013 ist die CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (bekannt als Bauprodukteverordnung oder „CPR“) für alle Bauprodukte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden und für die harmonisierte Normen gelten, verpflichtend. Die Bauprodukteverordnung zielt darauf ab, durch Leistungserklärungen verlässliche Leistungsdaten für Bauprodukte bereitzustellen, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Einheitliche Bewertungsmethoden der Leistung von Bauprodukten werden angeboten von:

  • die Hersteller bei der Deklaration der Leistung ihrer Produkte, sondern auch durch
  • die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Anforderungen an sie, und durch
  • ihre Benutzer (Architekten, Ingenieure, Konstrukteure…) bei der Auswahl der Produkte, die für ihre beabsichtigte Verwendung in Bauarbeiten am besten geeignet sind.

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Kontaktdaten unter Reg 11.

Herr Denis Malone

Bauaufsichtsbeamter

Tel 056 7794012

Denis.malone@kilkennycoco.ie

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