Informationen zum Zuschuss zur Renovierung leerstehender Immobilien: Fonds Croí Cónaithe (Gemeinden).

Zuschuss zur Sanierung leerstehender Immobilien: Fonds Croí Cónaithe (Gemeinden).

 Der Minister für Wohnungswesen, Kommunalverwaltung und Kulturerbe, Darragh O'Brien TD, hat bekannt gegeben, dass der Zuschuss für die Sanierung leerstehender Immobilien auf förderfähige leerstehende Immobilien in Städten und ländlichen Gebieten ausgeweitet wurde, um sicherzustellen, dass der vorhandene Wohnungsbestand so weit wie möglich genutzt wird .

Im Rahmen des Croí Cónaithe-Zuschusses für die Renovierung leerstehender Immobilien stehen Wohnungskäufern bis zu einem Höchstbetrag von 30,000 € zur Verfügung, um ein Haus, in dem sie wohnen werden, zu renovieren. Wenn eine Immobilie heruntergekommen ist, steht ein maximaler Aufstockungszuschuss von bis zu 20,000 € zur Verfügung Erhöhung des Gesamtzuschusses, der für eine heruntergekommene Immobilie zur Verfügung steht, auf maximal 50,000 €.

Ein SEAI Better Energy Home Scheme Zuschuss kann in Kombination mit diesem Zuschuss verfügbar sein. Arbeiten, die unter das SEAI Better Energy Homes Scheme fallen, werden daher nicht durch den Zuschuss für die Renovierung leerstehender Immobilien abgedeckt. Diese Arbeiten sind in der Programmübersicht aufgeführt, siehe Link unten.

Immobilien, die für die Aufnahme in Betracht gezogen werden, müssen mindestens zwei Jahre leer stehen und vor 1993 gebaut worden sein. Eigentums- und Leerstandsnachweise müssen vorgelegt werden. Der Nachweis des Leerstands kann validiert und verifiziert werden, beispielsweise durch Verwendung von Stromrechnungen, die bei der Bestimmung von Leerstandszeiten helfen können (z. B. Nutzungsmuster oder Trennung) oder anderer Nachweise, die zur Zufriedenheit der örtlichen Behörde verfügbar sind. Der Eigentumsnachweis kann Eigentumsurkunden, Zahlungsnachweise für LPT, Hypothekenauszüge oder andere Nachweise umfassen, die der örtlichen Behörde zur Verfügung stehen.

Das Programm steht ausschließlich Einzelpersonen oder Haushalten zur Verfügung, für die die Immobilie ihr privater Hauptwohnsitz sein wird. Er steht Unternehmen und/oder Entwicklern usw. nicht zur Verfügung. Andere Wohnimmobilien im Besitz des Antragstellers müssen vor Inanspruchnahme des Zuschusses verkauft werden. Antragsteller können die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen – unter Berücksichtigung der Voraussetzung, dass es sich um ihren privaten Hauptwohnsitz handelt.

Um den Teil des Zuschusses zur Aufstockung verfallener Immobilien in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Bericht von einem registrierten Architekten, einem registrierten Chartered Engineer oder einem registrierten Bausachverständigen vorlegen, um zu bestätigen, dass das Gebäude verfallen ist. Wenn der Name der Person, die den Bericht unterschreibt, nicht in einem der 3 untenstehenden Register aufgeführt ist, wird der Bericht nicht akzeptiert.

Architekt:- www.riai.ie/work-with-an-architect/register-of-architects

Diplom-Ingenieur: www.engineersireland.ie/Professionals/Membership/Members/Find-a-member/Search-members/

Baugutachter: www.scsi.ie/the-register/check-the-register/ 

Wichtig ist die Schwelle „baulich unsauber und gefährlich“ zu beachten. Ist das Gebäude schlichtweg unbewohnbar, reicht es für den Aufstockungszuschuss nicht aus.

Weitere Informationen sowie das Förderantragsformular finden Sie hier:-

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an vacanthomes@kilkennycoco.ie

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