Private gemietete Inspektionen
Der Kilkenny County Council führt derzeit privat angemietete Inspektionen durch. Einige dieser Inspektionen werden auf Pilotbasis an private Inspektoren ausgelagert. Inspex Ltd. und Niall Keely & Associates Ltd. sind die ausgewählten Auftragnehmer für das aktuelle Pilotprojekt. Die Mieter werden vor der Besichtigung per Brief/Telefonanruf kontaktiert, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren.
Alle Inspektoren werden gemäß Abschnitt 18 des Housing (Miscellaneous Provisions) Act 1992 zugelassen.
Die Qualität der Mietunterkünfte ist entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit des Wohnungsmietsektors und für seine Attraktivität als langfristige Unterkunftsoption für Haushalte. Mietwohnungen müssen den Bewohnern sichere, effiziente, langlebige, komfortable und umweltverträgliche Wohnungen bieten. Sie müssen auch solide, stabile und sichere Investitionen für ihre Eigentümer sein.
Der Kilkenny County Council setzt sich für die Verbesserung des Lebensstandards der Mieter in privaten Mietwohnungen ein. Dies erfolgt durch die Inspektion privater Mietobjekte, um festzustellen, ob eine Immobilie den Standards für Mietunterkünfte entspricht, und, falls dies bei der Immobilie nicht der Fall ist, durch die Verwendung von Verbesserungsschreiben, Verbesserungs- und Verbotsmitteilungen und anschließenden rechtlichen Schritten sicherzustellen, wenn dies nicht der Fall ist Die Einhaltung wurde nicht erreicht. Vermieter und Mieter sind verpflichtet, der Wohnungsbaubehörde Zugang zur Immobilie zu gewähren, um Inspektionen durchzuführen.
Mindeststandards für Mietwohnungen
Alle Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Mietobjekt bestimmte in der Verordnung festgelegte Mindeststandards erfüllt.
Im Allgemeinen gelten die Standards für Wohnungen, die von privaten Vermietern, Kommunen und zugelassenen Wohnungsunternehmen angemietet werden. Sie gelten jedoch nicht für Ferienhäuser oder Gemeinschaftsunterkünfte, die vom Health Service Executive oder einer zugelassenen Stelle vermietet werden.
Zu den Mindeststandards gehören:
- Die Immobilie muss in einem ordnungsgemäßen baulichen Sanierungszustand, frei von Feuchtigkeit und in gutem baulichen Zustand gehalten werden.
- Dem Mieter muss Warm- und Kaltwasser zur Verfügung stehen.
- Es müssen ausreichende Heizmöglichkeiten und Belüftung vorhanden sein.
- Alle Geräte sollten in einwandfreiem Zustand sein.
- Elektro-, Gas- und Wasserleitungen müssen in gutem Zustand sein.
- Einrichtungen für die Kochzubereitung, die Aufbewahrung von Lebensmitteln und Wäsche, einschließlich eines 4-Platten-Herds, eines Ofens und Grills, eines Kühlschranks mit Gefrierfach oder eines Kühlschranks mit Gefrierfach und eines Mikrowellenherds, müssen vorhanden sein. (Dies gilt nicht für Mietverhältnisse bei zugelassenen Wohnungseinrichtungen).
- Feuerlöschdecke sowie Branderkennungs- und Alarmsysteme.
- Zugang zu Mülldeponien.
- Wenn kein Zugang zu einem Hof/Garten besteht, muss der Zugang zu gemeinschaftlichen Wäschemöglichkeiten gewährleistet sein.
- Ab einer bestimmten Höhe sind Fenster mit Sicherheitsbegrenzern ausgestattet, um Stürze zu verhindern.
- In jedem Badezimmer/Duschraum befindet sich eine fest installierte Heizung, die ordnungsgemäß belüftet und gewartet wird.
- Jede Wohnung enthält erforderlichenfalls Kohlenmonoxid-Detektoren und -Melder, die an geeigneter Stelle angebracht werden müssen.
- Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um den Befall von Ungeziefer und Schädlingen zu verhindern.
- In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen ein Brandmelde- und Alarmsystem, ein Notfallevakuierungsplan und eine Notbeleuchtung in Gemeinschaftsbereichen vorhanden sein. Es ist wichtig, dass die Brandschutzausrüstung gewartet wird.
- Die Mieter müssen über das Objekt, die Haustechnik, die Geräte und deren Wartungsbedarf informiert werden.
Mindeststandards für Mietwohnungen
Alle Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mietwohnung bestimmte physische Mindeststandards erfüllt.
Die RTB-Website bietet sowohl Vermietern als auch Mietern einen einfachen Zugang zu Informationen rund um das Wohnungsmietrecht.
Beantragung einer Inspektion
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Haus nicht den Standards entspricht, sollten Sie zuerst Ihren Vermieter auf das Problem aufmerksam machen, unabhängig davon, ob Sie von einem privaten Vermieter oder einer Wohnungsbaugesellschaft mieten.
Wenn das Problem weiterhin besteht, können Sie eine Standardprüfung anfordern, indem Sie uns kontaktieren unter: pr.inspections@kilkennycoco.ie
Der Kilkenny County Council vermittelt nicht bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Bitte kontaktieren Sie www.rtb.ie zur Streitbeilegung unterstützt.
Der Kilkenny County Council kann Vermietern, die gegen die Mindeststandards verstoßen, Verbesserungsmitteilungen und Verbotsmitteilungen ausstellen.
Eine Verbesserungsmitteilung legt die Arbeiten fest, die der Vermieter durchführen muss, um einen Verstoß gegen die Vorschriften zu beheben.
Wenn ein Verbotsbescheid ausgestellt wird, ist es dem Vermieter gesetzlich nicht gestattet, die Immobilie weiter zu vermieten, bis der Verstoß gegen die Vorschriften behoben wurde.
Verbotshinweise
Siehe Liste der Eigenschaften auf Verbotsbescheid
Kontakt
Telefon: 056-7794904
Email: pr.inspections@kilkennycoco.ie
Adresse
Private gemietete Inspektionen,
Wohnungsamt,
Johns Grün,
Kilkenny,
R95 CX92.