Wohngeld (HAP)

Die Wohnbeihilfezahlung (HAP) ist eine finanzielle Unterstützung zur Unterstützung von Privatmietern, die Anspruch auf soziale Wohnbeihilfe haben. Die örtlichen Behörden leisten im Namen des Mieters eine monatliche Mietzahlung an den Vermieter, vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Mietgrenzen unten. Im Gegenzug zahlt der HAP-Mieter einen wöchentlichen Mietbeitrag an die Kommune. Der wöchentliche Mietbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Haushalts. Sie wird auf die gleiche Weise berechnet wie die Miete, die ein Mieter einer kommunalen Immobilie zahlt. Diese muss bezahlt werden, um weiterhin Anspruch auf HAP zu haben.

In einigen Fällen haben die lokalen Behörden nur begrenzte Flexibilität, die HAP-Mietgrenzen zu überschreiten. Wenn die mit Ihrem Vermieter vereinbarte monatliche Miete den von Ihrer Gemeinde zu zahlenden maximalen HAP-Satz übersteigt, müssen Sie die Differenz direkt an Ihren Vermieter zahlen. Die örtlichen Behörden sind jedoch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Mietverhältnisse nachhaltig sind, und können keine HAP-Unterstützung leisten, wenn ein Haushalt nicht in der Lage ist, die angestrebten Mietkosten zu decken.

Das „Vermieter-Mieter-Verhältnis“ besteht zwischen dem Vermieter und dem HAP-Mieter. Wie bei jedem anderen privaten Mietverhältnis gelten für das Mietverhältnis die Bestimmungen des Residential Tenancies Act 2004 (in der jeweils gültigen Fassung). Dies bedeutet, dass der HAP-Mieter Mieter des Vermieters und nicht Mieter der Kommune ist.

  • Bewerber für HAP müssen auf der Warteliste ihrer Kommunalverwaltung stehen, bevor sie sich für HAP bewerben können. Wenn Sie HAP beantragen möchten und nicht auf der Warteliste Ihrer Wohnungsbehörde stehen, müssen Sie ein Antragsformular für Sozialwohnungsbeihilfe zur Prüfung einreichen.
  • Wenn Sie bereits auf der Wohnungsliste Ihrer Kommune stehen und sich derzeit nicht in einer Sozialwohnung befinden, können Sie HAP beantragen. Wenn sich jedoch Ihre Haushaltsmitglieder oder Umstände seit Ihrer Aufnahme in die Liste geändert haben, muss Ihr Anspruch auf Sozialwohnungsunterstützung überprüft werden, bevor Sie HAP beantragen.
  • Wenn Sie HAP beantragen möchten, müssen Sie eine eigene private Mietwohnung beschaffen, die innerhalb der unten aufgeführten Mietgrenzen liegt und für die Bedürfnisse Ihres Haushalts geeignet ist.

Wir empfehlen Ihnen, die HAP-Abteilung unter 056 779 4989 oder per E-Mail zu kontaktieren hap@kilkennycoco.ie vor Beginn eines Mietverhältnisses, für das Sie HAP-Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen für Mieter und Vermieter zum HAP-Programm finden Sie unter www.hap.ie.

 

Monatliche Wohnbeihilfezahlung (HAP) Mietgrenzen County Kilkenny 

Familiengrösse

EinzelunterkunftWohngemeinschaft für PaareSinglePaar ohne KinderPaar/Alleinerziehender, ein KindPaar/allein erziehender Elternteil, zwei KinderPaar/Alleinerziehender mit drei oder mehr Kindern
230270480530630660690

 

Bestehende HAP-Mieter.

Wie überprüfe ich meinen HAP-Kontostand?

Sie können Ihr Guthaben online in der HAP-App überprüfen (Sie benötigen dazu Ihre HAP-Empfänger-ID-Nummer und PIN).

Wie kontaktiere ich das HAP Shared Service Center?

Sie können das HAP SSC anrufen oder ihm eine E-Mail senden, indem Sie in der HAP-App „Kontakt“ auswählen. Sie können uns auch unter (061) 556 600 anrufen oder uns eine E-Mail senden an: hapcollections@limerick.ie

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich Geldprobleme habe?

Sie können sich an den Money Advice and Budgeting Service (MABS) wenden. MABS ist ein kostenloser, vertraulicher und unabhängiger Beratungsdienst für Menschen mit Geldproblemen. Sie können MABS unter (0818) 072 000 anrufen oder weitere Informationen auf deren Website finden: www.mabs.ie

Wenn ein außergewöhnlicher Bedarf besteht, steht Ihnen möglicherweise Unterstützung durch das Ministerium für Sozialschutz zur Verfügung.

Kilkenny-Werbelogo
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