Differenzmietregelung 2020

Grafschaftsrat von Kilkenny

Mietregelung 2020

 

1. Geltungsbereich des Programms

Das Programm gilt für alle Wohnungen der Kommunalverwaltung unter der Kontrolle von Grafschaftsrat von Kilkenny. Das Programm gilt für RAS- und HAP-Mieter und gegebenenfalls auch für Mieter von zugelassenen Wohnungseinrichtungen. Es ersetzt alle bestehenden Mietregelungen.

 

2. Mindestmiete:

Die Mindestmiete für jede Wohnung darf nicht weniger als 28 € pro Woche ohne Nebenkosten betragen. Dies kann sich im Einklang mit Änderungen der Sozialhilfesätze ändern.
Fertighäuser werden mit 5.00 € pro Woche berechnet. Demontierbar gegen eine Gebühr von 12.50 € pro Woche.

Eine alleinstehende Person, die die Sozialmindestmiete bezieht, wird mit der Mindestmiete verrechnet.

 

3. Höchstmiete:

Es gilt keine Höchstmiete. Es wird die berechnete Miete berechnet.

 

4. Festmieten:

Alle bestehenden Festmieten werden um 2.00 € pro Woche erhöht. Mieter mit Festmieten sind berechtigt, sich für das Differenzmietsystem zu entscheiden, wenn dies zu einer niedrigeren Miete führen würde.

 

5. Rundung:

Alle Mieten werden auf volle 0.50 € auf- oder abgerundet.

 

6. Hauptverdiener:

Hauptverdiener ist die Person (Mieter oder Bewohner), die das höchste Einkommen bezieht. Bei Paaren, ob verheiratet oder Lebensgefährten, Lebensgefährten, Mitbewohnern usw., addieren Sie beide Einkünfte für den Hauptverdiener, dh Ehegatten/Lebenspartner gelten nicht als Nebenverdiener.

 

7. Nebenverdiener:

Nebenverdiener ist ein anderes Haushaltsmitglied als der Hauptverdiener, das ein Einkommen hat. Nach Berechnung der vom Hauptverdiener zu zahlenden Miete wird bei Sozialhilfeempfängern ein Siebtel des Einkommens jedes Nebenverdieners, das 32.00 € pro Woche übersteigt, bis zu einem Höchstbeitrag von 20.00 € pro Woche hinzugerechnet pro Nebenverdiener

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Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird ein Siebtel des Einkommens jedes Nebenverdieners, das 32.00 € pro Woche übersteigt, hinzugerechnet, wobei der Höchstbetrag pro Nebenverdiener 25 € pro Woche beträgt.

 

8. Unterhaltsberechtigte Kinder

Ein Abzug von 1.50 € pro Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder und dem Alter.

Unterhaltspflichtiges Kind ist ein Kind unter 16 Jahren oder unter 21 Jahren, das eine Vollzeitausbildung besucht und ganz oder überwiegend vom Mieter unterhalten wird.

 

9. Differenzmieten:

9.1 Differenzmieten werden wie folgt berechnet:

9.1.1 Die ersten 38 € steuerpflichtiges Einkommen bleiben in jedem Fall unberücksichtigt

9.1.2 Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 114.00 € oder darunter wird die Miete zu einem Sechstel auf der Grundlage von 1/6 des Einkommens über 38 € berechnet

9.1.3 Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 114.00 € pro Woche wird Miete berechnet
berechnet auf der Grundlage von einem Sechstel der Einkünfte zwischen 38.00 € und 114.00 € und einem Fünftel aller Einkünfte über 114.00 €

9.1.4 Wenn sich die Differenzrente auf das steuerpflichtige Einkommen des Hauptverdieners bezieht
berechnet worden ist, erhöht sie sich um den Betrag, der von jedem Nebenverdiener gemäß vorstehendem Absatz 7 zu zahlen ist.

9.1.5 Wenn die Wochenmiete gemäß den vorstehenden Ziffern 9.1.1 bis 9.1.4 berechnet wird, wird sie für unterhaltsberechtigte Kinder gemäß vorstehender Ziffer 8 gekürzt.

 

10.0 Renteneinkommen Haushalt:

10.1 Ein Rentenempfänger, der eine gesetzliche Rente bezieht, diese wird mit der Mindestmiete (ohne Nebenkosten) berechnet. Handelt es sich bei der staatlichen Rente um eine gemeinsame/kombinierte Rente (dh für 2 Personen), wird sie gemäß 10.2 berechnet

10.2 Zwei Rentner im Haushalt, die jeweils eine staatliche Rente aus einer einzigen Quelle beziehen:
Beide Renten werden mit der Mindestmiete für jede Rente berechnet, wobei die Höchstmiete 45 € pro Woche beträgt.

10.3 Jede andere zusätzliche Einkommensquelle wird mit 9.0 oben berechnet

 

11. Steuerpflichtiges Einkommen:

11.1 Das steuerpflichtige Einkommen des Hauptverdieners ist das Einkommen aus den folgenden Quellen, das vollständig veranlagt wird, jedoch um die entgeltbezogenen Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenabgabe und die auf dieses Einkommen zu zahlende Einkommensteuer reduziert wird.
11.1.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich selbstständiger Tätigkeit.

11.2 Bei Mietern mit Einkommen aus dem „Gemeinschaftlichen Beschäftigungssystem“ wird ihre Miete auf das Einkommen berechnet, das als Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe festgesetzt wird.

11.2.1 Alle Sozialversicherungs- und Sozialhilfezahlungen, Beihilfen und Renten
mit Ausnahme der unter 11.3 unten aufgeführten Zahlungen.

11.2.2 Einkünfte aus Rentenarten, die nicht bereits unter 11.2.1 oben enthalten sind.

11.2.3 Einkünfte einer unselbstständigen Person einschließlich aller regelmäßigen Bezüge in der
Art der Bezahlung.

11.3 Bei der Berechnung der Mieten bleiben Einkünfte aus folgenden Quellen unberücksichtigt:

11.3.1 Kindergeld, Waisengeld oder Waisenrente, zahlbar nach dem Social Welfare (Consolidation) Act 1981, einschließlich Boarding-out-Beihilfe

11.3.2 Stipendium oder Hochschulstipendium

11.3.3 Beihilfen für die häusliche Pflege behinderter Kinder

11.3.4 Zulage für Alleinlebende und Kraftstoffzulage.

11.3.5 Pauschale Entschädigungszahlungen.

 

12. Zusätzliche Gebühren:

12.1.1 Wenn vom Kilkenny County Council eine Verwaltungsgebühr für ein Haus zu entrichten ist, das auf einem Privatgrundstück bereitgestellt wird, wird eine Gebühr von 5 € pro Woche als Beitrag zur Zahlung von Müllgebühren erhoben.

12.1.3 Der von jedem Mieter zu zahlende Höchstbetrag für Nebenkosten beträgt 7.50 € pro Woche

 

13. Härte:

Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen die Zahlung einer Differenzmiete gemäß dieser Regelung nach Ansicht der Wohnungsbehörde zu Härtefällen führen würde, kann nach Ermessen des Chief Executive oder Delegated Officer für einen bestimmten Zeitraum ein geringerer Betrag akzeptiert werden.

 

14. Einkommensnachweis:

Die örtliche Behörde wird in jedem Fall solche dokumentarischen Nachweise verlangen, die sie für angemessen hält. Falls die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer von der örtlichen Behörde festgelegten Frist vorgelegt werden, kann die Miete gemäß nachstehender Klausel 15 festgesetzt werden

Bei nicht offengelegten Einkünften wird das Mietkonto entsprechend bis maximal 6 Monate belastet bzw. gutgeschrieben.

 

15. Formulare zur Nichtrückgabe von Mieten:

Wenn Mieter die erforderlichen Mietformulare/Einkommensangaben nicht innerhalb der angemessenen Frist zurücksenden, wird ihre Miete um einen Betrag von 100 € pro Woche erhöht.

 

16. Überprüfung der Miete:

Die lokale Behörde kann jeden einzelnen Fall innerhalb dieser Frist jederzeit überprüfen, wenn die besonderen Umstände dies rechtfertigen. Der Mieter oder Mitmieter hat dem Wohnungsamt jede Änderung des Einkommens oder der Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen. Eine allgemeine Überprüfung wird jährlich, jedoch nicht später als alle zwei Jahre durchgeführt.

 

17. Das neue System beginnt an einem Datum, das durch Anordnung des Chief Executive festgelegt wird

Bestellnummer: 618


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