Regelmäßige Brandschutzbegehungen

  • Regelmäßige Begehungen sind erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der aktiven und passiven Brandschutzmaßnahmen in einem Gebäude sicherzustellen und gefährliche Praktiken aufzudecken. Folgendes sollte durch regelmäßige Inspektion überwacht werden.
  • Treppenaufgänge und Ausgangstüren: Treppenaufgänge und letzte Ausgangstüren dürfen niemals versperrt sein, und alle Ausgangstüren müssen von innen leicht und sofort geöffnet werden können, während das Gebäude besetzt ist
  • Brandschutztüren: Brandschutztüren sind in einem Gebäude vorgesehen, um Rauch und Brandgase einzudämmen. Brandschutztüren sind bei Nichtbenutzung geschlossen zu halten.
  • Müll und brennbarer Abfall: Müll und brennbarer Abfall, einschließlich Papier, Pappe, Kunststoffe und Chemikalien, dürfen sich in keinem Bereich ansammeln. Wenn am Standort große Mengen brennbarer Abfälle anfallen, sollten diese in einen Lagerbereich im Freien oder in eine Müllkippe außerhalb des Gebäudes gebracht werden.
  • Die Lagerung brennbarer Materialien im Freien sollte weit entfernt von Gebäuden und anderen Einrichtungen im Freien erfolgen, z. B. Transformatoren, Tanks für brennbare Flüssigkeiten usw. Das Material sollte in gut definierten Stapeln mit klaren Zwischenräumen gelagert werden. Die Schornsteine ​​sind so anzuordnen, dass der Zugang zur Brandbekämpfung nicht behindert wird. Bei einer Außenlagerung sollte auf die Sicherheit des Geländes gegen Eindringlinge geachtet werden.
  • Die Lagerung von brennbaren Materialien in Innenräumen sollte vorzugsweise in ausgewiesenen Lagerbereichen erfolgen. Die Lagerung sollte mit mindestens XNUMX Meter breiten Zwischenräumen zwischen den Stapeln angeordnet werden. Die Waren sollten frei von Beleuchtungskörpern, Heizungsrohren und -geräten sowie Feuerlöschgeräten gestapelt werden. Brennbare Flüssigkeiten, Gasflaschen, Aerosole und Materialien, die zur Selbstentzündung neigen, sollten von anderen Lagern getrennt werden. Detaillierte Anleitungen zur Lagerung solcher Materialien sind verfügbar.
  • Maschinen und Geräte sollten regelmäßig auf Anzeichen von Verschleiß, Beschädigung oder Überhitzung überprüft werden. Defekte Geräte sollten bis zur Reparatur außer Betrieb genommen werden.


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