Brandschutzregister

Der Brandschutzmanager, der für die Umsetzung und Überwachung des Brandschutzprogramms verantwortlich ist, sollte ein Brandschutzregister als vollständige Aufzeichnung aller Brandschutzangelegenheiten auf dem Gelände führen.

Folgende Angaben sind in das Register einzutragen:

  • Der Name des Brandschutzbeauftragten und der Personen, die zu seiner/ihrer Vertretung ernannt wurden.
  • Die Einzelheiten der spezifischen Feueraufgaben, die den Mitarbeitern zugewiesen wurden.
  • Die Einzelheiten der Anweisungen und Schulungen des Personals und von wem.
  • Das Datum jeder Brand- und Evakuierungsübung und die Ergebnisse der durchgeführten Übungen.
  • Art, Anzahl und Standort der Brandschutzeinrichtungen in den Räumlichkeiten, einschließlich Wasserversorgungen, Hydranten usw.
  • Das Datum jeder Inspektion des Gebäudes selbst, seiner Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel.
  • Einzelheiten zu allen aufgetretenen Brandereignissen und Fehlalarmen sowie den daraufhin ergriffenen Maßnahmen.

Das Register dient als Aufzeichnung und auch als Checkliste für den Brandschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Kontrollen und Schulungen kontinuierlich durchgeführt werden.

 

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