Abfallwirtschaftsverordnung (Lebensmittelabfälle) von 2009

Eine zentrale Anforderung der Lebensmittelabfallverordnung besteht darin, dass Lebensmittelabfälle aus Gewerbebetrieben von anderen Abfällen getrennt gehalten werden müssen. Durch das Auffangen und getrennt von anderen Abfällen wird sichergestellt, dass es zu Kompost recycelt werden kann. Die Lebensmittelabfallverordnung verhindert auch, dass getrennte Lebensmittelabfälle auf Mülldeponien entsorgt werden.

Der Kilkenny County Council ist gesetzlich verpflichtet, jährliche Inspektionen in Gewerbeflächen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Lebensmittelabfälle getrennt gehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden. Anstatt die Betriebsstätten zu besichtigen, bitten wir in diesem Jahr Gewerbebetriebe, eine kurze Online-Umfrage auszufüllen, um zu veranschaulichen, dass sie die Vorschriften zur Lebensmittelverschwendung einhalten.

Klicken Sie hier, um die Umfrage jetzt online auszufüllen

Anhänge und Links

https://ctc-cork.ie/wp-content/uploads/2019/07/LFWMP-Web.pdf

https://www.localenterprise.ie/response

Ein zusammenfassender Leitfaden zu Lebensmittelverschwendungsvorschriften.pdf (Größe 256.4 KB)

Kantinen.pdf (Größe 723.9 KB)

Full-Service-Restaurants.pdf (Größe 785.9 KB)

Hotels-Daily.pdf (Größe 699.6 KB)

Hotels-Function.pdf (Größe 678.7 KB)

Quick-Service-Restaurants.pdf (Größe 1 MB)

Abfallwirtschaftsverordnung (Lebensmittelabfälle) von 2009

Die 2010 vom Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung eingeführten Vorschriften zur Lebensmittelabfallbewirtschaftung führten zu Änderungen bei der Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle durch Gewerbebetriebe. Ziel der Vorschriften ist die Förderung der getrennten Sammlung und sinnvollen Verwertung von Lebensmittelabfällen aus dem Gewerbebereich.

Von den Verordnungen sind zahlreiche Unternehmen betroffen:

RestaurantsGästehäuser (mehr als 4 Schlafzimmer)
HotellerieIndustriegebäude*
CafésBürogebäude
PubsGeschäfte mit Feinkosttheken
SupermärkteBildungseinrichtungen*
Hot-Food-VerkaufsstellenStaatsgebäude*
AltenheimeKrankenhäuser

* sofern Kantineneinrichtungen vorhanden sind

Verpflichtungen gemäß der Lebensmittelverordnung

Lebensmittelabfälle, die aus den oben genannten Räumlichkeiten entstehen, müssen nach der Quelle getrennt und von anderen Abfallströmen getrennt gehalten werden. Die getrennten Lebensmittel dürfen NICHT zur Entsorgung auf eine Mülldeponie gebracht werden. Es muss von Ihrem Abfallentsorgungsunternehmen zur Abholung bereitgestellt oder direkt einer autorisierten Behandlungsanlage übergeben werden.

Laden Sie sich eine Informationsbroschüre zu den Abfallwirtschaftsvorschriften (Lebensmittelabfälle) herunter (PDF 262 KB)

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