Hundezuchtbetriebe

Am 1. Januar 2012 traten in Irland Vorschriften gemäß dem Dog Breeding Establishment Act von 2010 in Kraft (einsehbar unter www.irishstatutebook.ie). Diese Regelungen gelten, wenn Sie sechs oder mehr zuchtfähige Hündinnen halten, die älter als sechs Monate sind. (Beachten Sie, dass die Vorschriften Hunde auch dann abdecken können, wenn sie nicht für Zuchtzwecke verwendet werden oder niemals verwendet werden).

Gemäß § 15 des Gesetzes ist ein Betrieb, der unter diese Verordnung fällt, verpflichtet, sich bei seiner örtlichen Behörde anzumelden und sicherzustellen, dass seine Räumlichkeiten den im Rahmen der Verordnung erlassenen Richtlinien entsprechen. Das Register der Hundezuchtbetriebe kann während der Bürozeiten bei der Umweltabteilung des Kilkenny County Council, John Street, Kilkenny, eingesehen werden.

Richtlinien für Hundezuchtbetriebe 2018.pdf

 

 

 

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