Grundsteuer für Wohngebiete

Die Residential Zoned Land Tax (RZLT) wurde im Finanzgesetz 2021 eingeführt. Ziel der Steuer ist es, erschlossenes und für Wohnzwecke oder gemischte Nutzung, einschließlich Wohnnutzung, ausgewiesenes Land zu aktivieren, um das Wohnungsangebot zu erhöhen und die Sanierung von Brach- und Brachflächen in städtischen Gebieten sicherzustellen. Diese Gebiete wurden in gesetzlichen Flächennutzungsplänen als geeignete Standorte für Wohnraum ausgewiesen und profitierten von Investitionen in die wichtigsten Dienstleistungen zur Unterstützung der Bereitstellung von Wohnraum. 

  • Die örtlichen Behörden sind dafür verantwortlich, das Land zu identifizieren, das der Residential Zoned Land Tax unterliegt.
  • Die Wohngrundsteuer wird vom Finanzamt verwaltet.

Update: Januar 2025

Wichtige Daten und Mapping-Prozess:

  • Endgültige Karte für 2025: Diese Karte zeigt die Grundstücke, die im Jahr 2025 möglicherweise der Steuer unterliegen. Grundbesitzer haben bis zum 1. April 2025 Zeit, eine Änderung der Flächennutzung für ihr Grundstück zu beantragen. Unter bestimmten Bedingungen können sie von der Steuerpflicht für 2025 befreit werden.
  • Kartenentwurf für 2026: Auf dieser Karte sind die Grundstücke markiert, die im Jahr 2026 der Steuer unterliegen könnten. Grundstückseigentümer und interessierte Parteien können bis zum 1. April 2025 Vorschläge zur Aufnahme von Grundstücken in diesen Kartenentwurf einreichen.

Veröffentlichung des jährlichen Entwurfs der Grundsteuer für Wohngebiete für 2026 und Möglichkeit, Umzonungsanträge für den endgültigen Plan für 2025 zu stellen.

Ein jährlicher Kartenentwurf, der gemäß Abschnitt 653C, geändert durch Abschnitt 653M des Taxes Consolidation Act 1997, erstellt wurde, wurde auf der Website des Kilkenny County Council veröffentlicht, siehe unten (ab 31.1.2025) und kann im Planungsbüro im County Hall eingesehen werden.

Der Jahresentwurf der Karte 2026 wurde zum Zweck der Identifizierung von Grundstücken erstellt, die die entsprechenden Kriterien erfüllen und der Wohngrundsteuer unterliegen sollen.

Wohnimmobilien unterliegen, auch wenn sie möglicherweise im jährlichen Kartenentwurf aufgeführt sind, nicht der Wohngrundsteuer.

Land, das die relevanten Kriterien erfüllt, ist ein Verweis auf Land, das –

(a) in einem Bebauungsplan gemäß Abschnitt 10(2)(a) des Gesetzes von 2000 oder einem lokalen Gebietsplan gemäß Abschnitt 19(2)(a) des Gesetzes von 2000 enthalten ist, in Zonen unterteilt —

(i) ausschließlich oder hauptsächlich für Wohnzwecke oder

(ii) für eine gemischte Nutzung, einschließlich Wohnnutzung,

(b) vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Zugang zu öffentlicher Infrastruktur und Einrichtungen haben oder mit ihnen verbunden sein können, einschließlich Straßen und Fußwegen, öffentlicher Beleuchtung, Abwasserentsorgung, Oberflächenwasserableitung und Wasserversorgung, die für die Entwicklung von Wohnungen erforderlich und ausreichend sind für eine solche Entwicklung verfügbare Servicekapazität und

(c) es vernünftigerweise anzunehmen ist, dass es in Bezug auf seinen physischen Zustand nicht in einem ausreichenden Ausmaß durch Umstände beeinträchtigt wird, um die Bereitstellung von Wohnungen auszuschließen, einschließlich Kontamination oder Vorhandensein bekannter archäologischer oder historischer Überreste,

aber das ist kein Land—

(i) die in Absatz (a)(i) genannt ist und nur unter Berücksichtigung der Entwicklung (im Sinne des Gesetzes von 2000), die keine unbefugte Entwicklung (im Sinne des Gesetzes von 2000) ist, in Nutzung als Betriebsstätte, in der ein Gewerbe oder Beruf ausgeübt wird, die handelsüblich ist, bei der vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie der Erbringung von Dienstleistungen für Bewohner benachbarter Wohngebiete dient,

(ii) die in Absatz (a)(ii) genannt sind, es sei denn, es ist vernünftig anzunehmen, dass das Grundstück unbebaut oder brach liegt,

(iia) deren Entwicklung nicht im Einklang stehen würde mit –

               (I) in einem Fall, in dem das Land in einem Entwicklungsplan in Zonen eingeteilt ist, die schrittweise Grundlage, nach der die Entwicklung des Landes im Rahmen des Plans erfolgen soll, wie in der in diesem Plan enthaltenen Kernstrategie gemäß Abschnitt 10(2A)(d) des Gesetzes von 2000 dargelegt, oder

               (II) in einem Fall, in dem das Land in einem lokalen Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, das Ziel einer schrittweisen Entwicklung des Landes, das im Einklang mit den Zielen und der Kernstrategie des Entwicklungsplans für das Gebiet steht, für das der lokale Flächennutzungsplan erstellt wird, und das in den lokalen Flächennutzungsplan gemäß Abschnitt 19(2) des Gesetzes von 2000 aufgenommen wurde,

an dem Tag, an dem die Erfüllung der Kriterien in diesem Abschnitt beurteilt wird,

(iii) von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie erforderlich oder integraler Bestandteil der Besetzung sind durch:

               (I) soziale, kommunale oder staatliche Infrastrukturen und Einrichtungen, einschließlich Infrastrukturen und Einrichtungen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung oder der Bereitstellung von Bildung oder Gesundheitsversorgung genutzt werden,

               (II) Verkehrseinrichtungen und Infrastruktur,

               (III) Energieinfrastruktur und -anlagen,

               (IV) Telekommunikationsinfrastruktur und -einrichtungen,

               (V) Wasser- und Abwasserinfrastruktur und -einrichtungen,

               (VI) Abfallwirtschafts- und Entsorgungsinfrastruktur oder

               (VII) Freizeitinfrastruktur, einschließlich Sportanlagen und Spielplätzen,

 (iv) das einer gesetzlichen Bestimmung unterliegt, die eine Entwicklung ausschließen kann, oder

(v) für die die Abgabe für verlassene Standorte gemäß dem Gesetz über verlassene Standorte von 1990 zu entrichten ist.

 

Eingaben zum Jahreskartenentwurf 2026

Vorschläge für die jährliche Kartenskizze können bis spätestens 1. April 2025 schriftlich an den Kilkenny County Council gerichtet werden bezüglich:

(I) entweder die Aufnahme oder der Ausschluss bestimmter Standorte aus der endgültigen Karte oder

(II) das Datum, an dem ein Standort erstmals die relevanten Kriterien erfüllte.

Eingaben oder Anmerkungen können entweder wie folgt erfolgen:

  • online unter http://consult.kilkenny.ie/ or
  • per E-Mail an ourplan@kilkennycoco.ie oder
  • schriftlich an: Senior Planner, Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny

Die Einreichungen sollten einen Namen und eine Adresse, Gründe für die Aufnahme oder den Ausschluss von Grundstücken sowie eine Karte im Maßstab 1:1,000 (städtisches Gebiet) oder 1:2,500 (ländliches Gebiet) enthalten, sofern die Einreichung von einem Grundstückseigentümer erfolgt und das Gebiet eindeutig identifiziert des Grundstücks Gegenstand der Einreichung.

Alle bis zum 1. April 2025 eingegangenen schriftlichen Eingaben, mit Ausnahme der Elemente einer Eingabe, bei denen es sich möglicherweise um personenbezogene Daten handelt, werden spätestens am 11. April 2025 auf der Website des Kilkenny County Council veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Einbeziehungen und vorgeschlagenen Ausschlüsse in den jährlichen Kartenentwurf unterliegen den eingegangenen Eingaben. Jeder Grundbesitzer, der den Ausschluss seines Landes befürwortet, sollte einen Antrag zur Unterstützung eines solchen Ausschlusses einreichen. 

Umzonungsanträge – Endgültige Karte für 2025

Wenn auf der endgültigen Karte für 2025, die am 31. Januar 2025 veröffentlicht wird, ein Grundstück als der Grundsteuer für Wohngebiete unterliegend ausgewiesen ist, kann eine Person vom 1. Februar 2025 bis zum 1. April 2025 in Bezug auf das oben genannte Grundstück, das ihr gehört, einen Vorschlag an den Kilkenny County Council senden eine Änderung der Flächennutzungsplanung für dieses Grundstück beantragen. Jeder derartige Antrag muss einen Eigentumsnachweis, detaillierte Gründe für einen Antrag auf Umzonung, darunter möglicherweise die Fortsetzung einer laufenden Wirtschaftstätigkeit, sowie eine Karte im Maßstab 1:1,000 (städtisch) oder 1:2,500 (ländlich) enthalten, auf der das betreffende Grundstück eindeutig identifiziert ist.

Alle bis zum 1. April 2025 eingegangenen schriftlichen Umzonungsanträge, mit Ausnahme der Antragselemente, die personenbezogene Daten darstellen können, werden innerhalb der entsprechenden gesetzlichen Frist auf der Website des Kilkenny County Council veröffentlicht. Bis zum 30. April wird dem Grundbesitzer vom Kilkenny County Council ein Bestätigungsschreiben für den Umzonungsantrag mit Einzelheiten zur jüngsten Planungsgeschichte des Grundstücks zugesandt. Dieses Bestätigungsschreiben kann zur Unterstützung eines Antrags auf Befreiung von der Steuer verwendet werden, die für das Grundstück anfällt, das Gegenstand des Antrags für 2025 ist. Dieser Antrag muss in der jährlichen Wohnbaugrundsteuererklärung 2025 gestellt werden, die bis spätestens 23. Mai 2025 bei der Steuerbehörde eingereicht werden muss. Weitere Informationen finden Sie unter www.revenue.ie.

Alle gestellten Anträge auf Umwidmung werden vom Kilkenny County Council unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets geprüft.

Tim Butler,

Leiter der Dienste

31.1.2025

Endgültige Karten 2025 - Link zur Konsultationsseite  

Endgültige Karte 2025 für 1: Kilkenny City

Endgültige Karte 2025: Thomastown 

Endgültige Karte 2025 für 3: Rosbercon

Endgültige Karte 2025 für 4: Callan

Link zum Abteilungskartenbetrachter – Grundsteuer für Wohngebiete – Endgültige Karte für 2025: https://experience.arcgis.com/experience/fced14ec44c44ff5806ee719e4a6d058 

Jahreskartenentwürfe 2026 - Link zur Konsultationsseite  

Jährlicher Kartenentwurf 2026 1: Kilkenny City

Jährlicher Kartenentwurf 2026 2: Thomastown 

Jährlicher Kartenentwurf 2026 3: Rosbercon

Jährlicher Kartenentwurf 2026 4: Callan

Link zum Abteilungs-Kartenbetrachter – Grundsteuer für Wohngebiete – Jährlicher Kartenentwurf für 2026: https://experience.arcgis.com/experience/768b153501b44c1cbdbd03678253e986

Häufig gestellte Fragen

Grundsteuer für Wohngebiete – Antworten auf Ihre Fragen

Zusätzliche Ressourcen

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Ressourcen:

Grundsteuer für Wohngebiete – Richtlinien für PlanungsbehördenJuni 2022  

Gesetzgebung:

Steuerkonsolidierungsgesetz von 1997

Finanzgesetz, 2021 

Finanzgesetz, 2023

Finanzgesetz, 2024

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