Tierschutz

Naturschutz planen

Naturschutzamt

Kontakt: Naturschutzbeauftragte, Planungsabteilung

Ort: County Hall, John St, Kilkenny

Telefon: 056-7794010

Email: planung@kilkennycoco.ie

Aufzeichnungen über geschützte Strukturen (RPS) in Kilkenny

Die Aktualisierung des RPS ist Aufgabe des Naturschutzbeauftragten. Die Aufzeichnungen sowohl für Kilkenny City and Environs als auch für die Grafschaft Kilkenny können durch das Hinzufügen oder Löschen von Einträgen zum oder aus dem RPS geändert werden. Bitte klicken Sie auf die untenstehenden Links, um eine vollständige Auflistung der RPS im entsprechenden Bereich zu erhalten.

Aufzeichnung geschützter Bauwerke Kilkenny City & Umgebung

Aufzeichnung der geschützten Strukturen County Kilkenny

 

Vorgeschlagene Ergänzungen und Streichungen von RPS

In Übereinstimmung mit Abschnitt 54 und den in Abschnitt 55 der Planungs- und Entwicklungsgesetze von 2000 bis 2007 beschriebenen Verfahren schlägt der Kilkenny County Council vor, Ergänzungen und Löschungen im Verzeichnis der geschützten Strukturen für die Grafschaft Kilkenny vorzunehmen.

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Ergänzungen und Löschungen können beim Planungsbüro, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny und bei den Büros in den Bezirken Castlecomer, Thomastown, Callan und Newrath für einen Zeitraum von sechs Wochen vom 11. September 2009 bis eingesehen werden einschließlich 23. Oktober 2009 während der Bürozeiten 9 bis 1 Uhr und 2 bis 4 Uhr, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und auf dieser Website.

Während dieses Zeitraums kann jede Person eine schriftliche Eingabe oder Anmerkung schriftlich an die Planungsbehörde, County Hall, John Street, Kilkenny oder per E-Mail an aine.doyle@kilkennycoco.ie in Bezug auf die vorgeschlagenen Ergänzungen zum Verzeichnis der geschützten Strukturen richten und solche Beobachtungen werden berücksichtigt, bevor diese Ergänzungen vorgenommen werden.

John McCormack,
Leiter der Dienste

Beratungsreihe des Ministeriums für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung

Die folgenden Downloads enthalten Informationen zur Pflege und Restaurierung älterer/historischer Gebäude:

Instandhaltung – ein Leitfaden zur Pflege älterer Gebäude (2007)

Fenster – ein Leitfaden zur Reparatur historischer Fenster (2007)

Eisen - die Reparatur von Schmiede- und Gusseisenarbeiten (2009)

Ziegel – ein Leitfaden zur Instandsetzung historischen Mauerwerks (2009)

Nationales Inventar des architektonischen Erbes (NIAH)

Die NIAH, eine Einheit des Ministeriums für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung, hat die Umfrage für die Grafschaft Kilkenny abgeschlossen. Beschreibungen und Bewertungen von über 2000 Bauwerken können auf der NIAH-Website eingesehen werden. Der Kreisrat nutzt diese Umfrage bei der Bewertung und Überarbeitung des RPS. Mehr Info: Buildings of Ireland, die Website der NIAH

Förderprogramm der Kommunalbehörde für die Erhaltung geschützter Bauwerke 2009

NB - Bewerbungen für dieses Jahr geschlossen - 2009

Die Räte der Grafschaft und Stadt Kilkenny haben die Annahme von Anträgen für das Conservation Grant Scheme 2009 in der Stadt Kilkenny und der Grafschaft abgeschlossen. Das Programm wird vom Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung gefördert und vom Kilkenny County Council verwaltet. Ziel des Programms ist es, den Eigentümer oder Nutzer eines Bauwerks, das aufgrund seines architektonischen, historischen, archäologischen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen oder technischen Interesses geschützt ist (siehe RPS, siehe unten), bei der Durchführung von Erhaltungsarbeiten zu unterstützen eine solche Struktur. Im Rahmen des Programms kommt eine breite Palette von Konservierungsarbeiten für Zuschüsse in Betracht, die sich im Allgemeinen auf 50 % der Kosten der Arbeiten bis zu einem Höchstbetrag von 13,000 € belaufen. Arbeiten, die aus routinemäßiger Wartung oder Verbesserung bestehen, werden nicht berücksichtigt.

Begründung und Bewerbungsformular.pdf zu diesem Förderprogramm sind erhältlich bei:

Die Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny, Tel. 056-7794010

Einsendeschluss für die vollständigen Bewerbungen wurde Freitag, den 20. Februar 2009.

Es ist beabsichtigt, dieses Förderprogramm im Jahr 2010 erneut durchzuführen.

 

Zuschussprogramme des Umweltministeriums

Erhaltungsstipendium für bürgerliche Strukturen 2009

NB - Bewerbungen geschlossen für dieses Jahr - 2009 seit Freitag, den 27. Februar

Im Rahmen des Programms werden Zuschüsse für die Restaurierung und Erhaltung des architektonischen Erbes in Bezug auf Gebäude gewährt, die sich in bürgerlichem Eigentum befinden oder bewohnt werden und allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich sind und als von erheblichem architektonischem Wert angesehen werden. Die im Jahr 2009 zur Verfügung stehende Höchstförderung beträgt 40,000 €. Im Allgemeinen werden Bewerbungen von lokalen Behörden, Bürgerstiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen erbeten. Zu beachten ist, dass Gebäude, die der öffentlichen Verwaltung dienen oder sich in Privatbesitz befinden, nicht förderfähig sind. Die genehmigte Arbeit muss bis Freitag, den 6. abgeschlossen und eingefordert werden
November 2009.

Bitte klicken Sie auf die unten stehenden Links und lesen Sie die Dokumente sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular ausfüllen.

Civic Structures Conservation Grant 2009 Anschreiben

Civic Structures Conservation Grant 2009 Rundschreiben

Civic Structures Conservation Grant 2009 Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass die Einsendeschluss für den Eingang von Bewerbungen für diesen Zuschuss war Freitag, 4. Februar 27, 2009 Uhr

Bitte beachten Sie abschließend, dass Arbeiten nicht ohne schriftliche Zusage des Instituts durchgeführt werden sollten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Catherine Delaney unter 053 918 5049 (Catherine.Delaney@environ.ie) oder

Seamus Hadrill,
Sektion Denkmalpolitik und Denkmalschutz,
Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung,
1 Gewerbegebiet Ardcavan,
Wexford
Tel: 053 918 5037

E-Mail: Seamus.Hadrill@environ.ie

Thatching Stipendien

Zu den Kosten für die Reetdachsanierung von Eigenheimen gibt es einen Zuschuss von zwei Dritteln der bewilligten Kosten, höchstens jedoch 3,810 Euro. Für Häuser auf bestimmten vorgelagerten Inseln ist eine höhere Förderung von bis zu 5,714 € möglich. Haushalte mit einer Krankenkarte haben möglicherweise Anspruch auf Reetdachzuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 6,350 € (oder 8,253 € bei Häusern auf den vorgelagerten Inseln). In solchen Fällen kann der Zuschuss bis zu 80 % der bewilligten Kosten der Arbeiten unter Berücksichtigung des Zuschusshöchstbetrags abdecken. Für die Teilnahmebedingungen und ein Antragsformular klicken Sie bitte auf die folgenden Dokumente:

HA2T-Memorandum

HA1/90 - Antragsformular

Förderprogramm: Heritage Council REPS 4 Traditional Farm Buildings

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 5. April 3, 2009:XNUMX Uhr

Das 2009 Reps 4 Traditional Farm Buildings Grant Scheme nimmt Bewerbungen entgegen. Bitte folgen Sie den Links zu den PDFs der Bewerbungsformular und Broschüre (Versionen auf Irisch auch verfügbar, wenn Sie sie benötigen). Weitere Informationen auf Die Website des Heritage Council.

Der Zuschuss steht für die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes von landwirtschaftlichen Nebengebäuden zur Verfügung, einschließlich Dach-, Wand-, Fenster- und Türreparaturen. Erhaltungsarbeiten an angrenzenden Bauwerken wie historischen Hofflächen, Mauern, Torpfeilern und Toren werden berücksichtigt, wenn sie Teil des Gesamtvorhabens zur Instandsetzung eines Nebengebäudes sind. Diese Beihilferegelung gilt nicht für Arbeiten im Inneren von Gebäuden. Bauernhöfe, Wohn- oder Wohngebäude sind nicht förderfähig. Ein Landwirt, der bereits einen REPS 4-Vertrag mit dem Landwirtschaftsministerium hat, kann diesen Zuschuss beantragen, falls noch kein REPS 4-Vertrag besteht, der Eigentümer des Gebäudes, für das eine Finanzierung beantragt wird, oder eine andere Person (die die Erlaubnis des Eigentümers hat). gelten) können gelten. Das beantragte Gebäude muss aktuell landwirtschaftlich genutzt werden.

Das Verfahren ist wettbewerbsorientiert, und ein Zuschuss wird nicht mehr als 75 % der Kosten der Arbeiten betragen, mit einem Höchstzuschuss von 25,000 €. Bewerbungen per Fax oder E-Mail an den Heritage Council werden nicht akzeptiert. Der Heritage Council wird alle Bewerber Mitte Juni 2009 schriftlich über das Ergebnis ihrer Bewerbung informieren. Erfolgreiche Bewerber haben bis zum 30. Juni 2010 Zeit, um die Projektarbeiten abzuschließen. Wenn Sie Fragen zum Programm haben, wenden Sie sich bitte an Anna Meenan unter Verwendung der untenstehenden Kontaktdaten.

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 5. April 3, 2009:XNUMX Uhr.

Ausgefüllte Antragsformulare waren an den Heritage Council unter der folgenden Adresse zurückzusenden:

Anna Meenan, Projektmanagerin, REPS 4 Traditional Farm Buildings Grants Scheme, The Heritage Council, Church Lane, Kilkenny, Tel: 056 7770777, E-Mail ameenan@heritagecouncil.ie

 

Häufig gestellte Fragen zu geschützten Bauwerken:

Warum unser architektonisches Erbe schützen?

Unser architektonisches Erbe ist eine einzigartige und außergewöhnliche Ressource. Bauwerke und Orte, die im Laufe der Zeit Charakter und besonderes Interesse erlangt haben, haben in einer sich verändernden Welt kulturelle Bedeutung. Alle ihre Teile wurden von unserem Klima getestet, und diejenigen, die den Verfallsprozess und die Plünderungen ihrer Benutzer überstanden haben, haben einen wirtschaftlichen, ökologischen und ästhetischen Wert erlangt. Wenn wir uns an den Früchten dieses Erbes erfreuen, haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass es erhalten, wohlwollend wiederverwendet und mit seinem Wert an unsere Nachfolger weitergegeben wird.

Unser architektonisches Erbe besteht nicht nur aus großen künstlerischen Leistungen, sondern auch aus den alltäglichen Handwerksleistungen der Vergangenheit. Die kreative Herausforderung für die Hüter dieses Erbes besteht darin, geeignete Wege zu finden, um sein kulturelles Leben zu verlängern und einerseits die Anforderungen an eine sichere, stabile und dauerhafte Struktur zu erfüllen und andererseits ihren Charakter und ihre Struktur von besonderem Interesse zu bewahren.

Was ist ein geschütztes Bauwerk?
Ein geschütztes Bauwerk ist ein Bauwerk, das eine Planungsbehörde aus architektonischer, historischer, archäologischer, künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Sicht für besonders interessant hält. Jede Planungsbehörde ist verpflichtet, ein Verzeichnis der geschützten Bauwerke (RPS) zu führen, das alle Bauwerke von besonderem Interesse in ihrem Funktionsbereich umfasst und in das Angaben zu geschützten Bauwerken eingetragen werden. Der RPS ist Teil des Entwicklungsplans.

Die Gesetzgebung zur Einführung des Konzepts geschützter Strukturen war der Local Government (Planning and Development) Act von 1999, der das vorherige System zum Schutz und Erhalt von Strukturen ersetzte, indem sie in Entwicklungsplänen aufgeführt wurden. Alle Local Government (Planning and Development) Acts von 1963 bis 1999 wurden nun im Planning and Development Act 2000 zusammengefasst. Teil IV des Gesetzes von 2000 befasst sich mit dem architektonischen Erbe und enthält die Bestimmungen des Local Government (Planning and Development) Act, 1999

Wie wird ein Gebäude zum geschützten Bauwerk?
Wie oben ausgeführt, werden Bauwerke, die aus architektonischer, historischer, archäologischer, künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Sicht von besonderem Interesse sind, zur Aufnahme in die RPS vorgeschlagen. Jeder kann ein Gebäude zum Schutz vorschlagen, aber die Entscheidung über die Aufnahme von Bauwerken in die RPS können nur die gewählten Mitglieder der Planungsbehörde treffen. Die Planungsbehörde muss die Eigentümer und Nutzer des vorgeschlagenen geschützten Bauwerks, den Minister für Umwelt und Kommunalverwaltung und andere Stellen über den Vorschlag informieren. Angaben zu Ergänzungen werden für mindestens 6 Wochen öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit ist jeder, einschließlich des Eigentümers oder Nutzers, berechtigt, gegenüber der Planungsbehörde Kommentare zu einem solchen Vorschlag abzugeben. Die Behörde ist verpflichtet, diese Stellungnahmen zu berücksichtigen, bevor ihre gewählten Mitglieder innerhalb von 12 Wochen nach Ende der Auslagefrist entscheiden, ob das Bauwerk in den RPS eingetragen werden soll oder nicht. Innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entscheidung muss die Planungsbehörde dem Eigentümer und Nutzer die Struktur dieser Entscheidung mitteilen.

Obwohl es sich bei einem Bauwerk um ein geplantes geschütztes Bauwerk handelt, unterliegt es im Hinblick auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eigentümer und Nutzer dem gleichen Schutz wie ein geschütztes Bauwerk.

Welche Pflichten haben Eigentümer und Nutzer, um den Schutz eines geschützten Bauwerks zu gewährleisten?
Jeder Eigentümer und Nutzer muss sicherstellen, dass weder ein geschütztes Bauwerk noch irgendein Bestandteil eines geschützten Bauwerks, der zu seinem besonderen Interesse beiträgt, durch Beschädigung, Verfall oder Beschädigung gefährdet wird, sei es über einen kurzen oder langen Zeitraum, durch Vernachlässigung, direkt oder indirekt meint. Diese Pflicht gilt für Eigentümer und Nutzer von geplanten geschützten Bauwerken. Wenn ein Bauwerk in einem bewohnbaren Zustand gehalten und routinemäßig gewartet wird (z. B. Dachrinnen säubern, Schiefer reparieren), sollte es im Allgemeinen nicht gefährdet werden.

Der Schutz gilt für alle Teile des Bauwerks, die zu seinem Charakter und besonderen Interesse beitragen, einschließlich seines Inneren, des umgebenden Grundstücks oder „Curtilage“ und aller anderen Bauwerke auf diesem Grundstück und deren Innenräume sowie aller Ausstattungen und Merkmale dieser Bauwerke.

Gelten besondere Verfahren für geschützte Bauwerke im Rahmen des Planungssystems? Woher weiß ein Eigentümer oder Nutzer, für welche Arbeiten eine Baugenehmigung erforderlich ist?
Der Status einer geschützten Struktur schließt eine Entwicklung oder Änderung nicht aus. Es ist jedoch erforderlich, dass der Eigentümer oder Nutzer die Planungsbehörde konsultiert, sei es durch Vorbesprechungen, den Bauantragsprozess oder die Erklärung, um sicherzustellen, dass Elemente, die das Bauwerk bedeutsam machen, während der Entwicklung nicht verloren gehen.

Wenn Arbeiten an einer geschützten Struktur vorgeschlagen werden, wird auf übliche Weise ein Bauantrag gestellt. Es gibt jedoch einige zusätzliche Anforderungen. Da in einem Antrag dargelegt werden muss, wie sich eine geplante Entwicklung auf den Charakter des Bauwerks auswirken würde, muss der Antrag möglicherweise detaillierter sein als ein gewöhnlicher Antrag und zusätzliche Zeichnungen, Fotos und anderes Material zur Erläuterung der Vorschläge enthalten. Weitere Informationen zu den zusätzlichen Unterlagen, die bei der Einreichung eines Bauantrags für ein geschütztes Bauwerk erforderlich sind, finden Sie in den Richtlinien zum Schutz des architektonischen Erbes (Link siehe unten).

Bestimmte Arbeiten, die normalerweise als ausgenommene Erschließung gelten, erfordern möglicherweise eine Baugenehmigung, wenn sie an einem geschützten Bauwerk durchgeführt werden, wenn diese Arbeiten den Charakter des Bauwerks oder eines Elements des Bauwerks, das zu seinem besonderen Interesse beiträgt, beeinträchtigen würden. Ein Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks kann die Planungsbehörde um eine Erklärung bitten, in der die Arten von Arbeiten angegeben sind, die durchgeführt werden könnten, ohne den Charakter des Bauwerks wesentlich zu beeinträchtigen. Diese Arbeiten bedürfen keiner Baugenehmigung. Im Allgemeinen würden in einer Deklaration Instandhaltungsarbeiten, die gemäß den Umweltschutzrichtlinien des Department of the Environment durchgeführt werden, als den Charakter des Bauwerks nicht wesentlich beeinträchtigend angesehen und würden daher keine Baugenehmigung erfordern.

Eine solche Erklärung wird eine Planungsbehörde in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Antrags abgeben. Für diesen Service fallen keine Gebühren an.

Gibt es Maßnahmen, die Eigentümer und Bewohner bei der Erhaltung einer geschützten Struktur unterstützen?
Ja. Ein Erhaltungszuschussprogramm wird von Planungsbehörden durchgeführt, um den Eigentümer oder Bewohner eines geschützten Bauwerks bei der Durchführung notwendiger Arbeiten zur Sicherung seiner Bausubstanz zu unterstützen. Jede Planungsbehörde verfügt über ein Prioritätenschema, das sie bei der Beurteilung von Anträgen unterstützt.

Der Regelzuschuss beträgt 50 % der genehmigten Baukosten, maximal jedoch 13,000 €. Eine Planungsbehörde kann in Ausnahmefällen einen Zuschuss von 75 % der genehmigten Baukosten, bis zu 25,000 €, empfehlen.

Ausführliche Informationen zum Conservation Grant Scheme erhalten Sie bei Ihrer Planungsbehörde.

Haben Planungsbehörden besondere Befugnisse in Bezug auf geschützte Bauwerke?
Ja. Die Planungsbehörde hat jetzt nach dem Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 größere Befugnisse, um den Schutz der im RPS aufgeführten Strukturen sicherzustellen. Diese Befugnisse werden jedoch im Allgemeinen nur in Ausnahmefällen genutzt, wenn alle anderen Möglichkeiten versagt haben.

Eine Planungsbehörde kann von einem Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks die Durchführung von Arbeiten verlangen, wenn sie der Ansicht ist, dass das Bauwerk gefährdet ist oder werden könnte. Die Planungsbehörde legt fest, welche Arbeiten sie für erforderlich hält.

Die Planungsbehörde ist auch befugt, die Arbeiten selbst auszuführen und ihre Kosten vom Eigentümer oder Nutzer zu erstatten. In Ausnahmefällen kann eine Planungsbehörde durch Vereinbarung oder Zwangsmaßnahme ein geschütztes Bauwerk erwerben, wenn sie der Ansicht ist, dass dies zur Gewährleistung des Schutzes des Bauwerks erforderlich ist.

Wenn eine Planungsbehörde die Durchführung von Arbeiten vorschreibt, um zu verhindern, dass ein geschütztes Bauwerk gefährdet wird oder weiterhin gefährdet wird, hat der betroffene Eigentümer oder Nutzer möglicherweise Anspruch auf Zuschüsse wie oben beschrieben.

Das Gesetz von 2000 sieht vor, dass Personen, die der Beschädigung einer geschützten Struktur für schuldig befunden werden, eine beträchtliche Geld- und/oder Gefängnisstrafe verhängt werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie:

Naturschutzbeauftragter der örtlichen Behörde Kilkenny:

Gemeindehaus,

Johannesstraße,

Kilkenny.

Tel. 056-7794010

Nützliche Veröffentlichungen

Denkmalschutz - Leitfaden für Planungsbehörden: Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung

Beratungsreihe des Ministeriums für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung
(Informationen zur Instandhaltung und Restaurierung älterer/historischer Gebäude - Links siehe oben auf dieser Seite)

Register für traditionelle Bau- und Konservierungsfähigkeiten der Praktiker, Irish Georgian Society

 

Erklärungen nach Abschnitt 57 – Ein allgemeiner Leitfaden

Eine Deklaration für ein geschütztes Bauwerk legt fest, für welche Kategorien von Bauwerken eine Baugenehmigung erforderlich ist und für welche nicht. Sie kann keine Ausnahmen über diejenigen hinaus gewähren, die normalerweise gelten würden, wenn das Gebäude kein geschütztes Bauwerk wäre. Eine Nutzungsänderung eines Bauwerks erfordert beispielsweise immer eine Baugenehmigung, unabhängig davon, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handelt oder nicht.

Der Status eines geschützten Bauwerks bedeutet nicht, dass ein Gebäude oder seine Merkmale „erhalten“ sind und niemals verändert werden können, sondern lediglich, dass für solche Veränderungen möglicherweise eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Geschützt wird der „Charakter“ der Struktur. Bestimmte Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten können von der Steuer befreit sein, wenn sie nach einem genehmigten Standard und auf eine Weise durchgeführt werden, die den Charakter nicht verändert. Diese Standards sind im Überblick in den Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Kulturerbe und Denkmalschutz der Kommunalverwaltung beschrieben.

Normalerweise benötigen die folgenden Arten von Arbeiten eine Baugenehmigung

(Abhängig von den individuellen Umständen)

1. Erweiterungen
Für den Bau jeglicher Erweiterungen, die an ein geschütztes Bauwerk angebaut werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

2. Änderungen am äußeren Erscheinungsbild
Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:
Wände: Neu verfugen, Neuverputzen einer aufgetragenen Schicht aus Mauerwerk, Ziegel, Holz, Putz oder Farbe, Reinigen, Feuchtigkeitsschutz auf jeder Wandoberfläche, vorne, an den Seiten oder hinten

Dach: Austausch bestehender Abdeckmaterialien oder Regenwassergüter, Entfernung von Schornsteinen oder Schornsteinköpfen, Änderung von Decksteinen, Giebel- oder Traufbrüstungen.

Openings: Austausch von Fenstern, Anstrich oder Reparatur von Fenstern, Anstrich von Fensterbänken, Austausch von Türen, Renovierung von Oberlichtern, Austausch von Briefkästen oder Türbeschlägen.

3. Änderungen am internen Layout
Einfügen eventueller fester Trennwände, Ausbrechen neuer Öffnungen zwischen Räumen oder Zwischenräumen, Einfügen neuer Türöffnungen, Bildung von Rampen und Bereitstellung eines universellen Zugangs.

4. Änderungen an den Innenflächen, Oberflächen oder Auskleidungen
Austausch von Innenschreinereielementen (z. B. Fenster, Türen, Sockelleisten, Dachleisten, Verkleidungen), Austausch von integralen Bodenbelägen oder Strukturen, alle Arbeiten an Putzdecken, einschließlich Arbeiten an Gesimsen.

5. Installation oder Reparatur von internen mechanischen Diensten
Neuverkabelung, Neuinstallation, Einbau von Brandmelde- oder Sicherheitssystemen, Geräten oder Vorrichtungen, Anbringen von Verkleidungen, Entfernen von Kaminen.

Arbeiten, für die normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich wäre

In den meisten Fällen ist für die folgenden Arbeiten keine Baugenehmigung erforderlich, sofern in einer bestimmten Erklärung nichts anderes angegeben ist:

Renovierung:
Streichen oder Tapezieren

Routinewartung:
Kleinere Reparaturen, um ein Gebäude wetterfest zu halten, Sicherung vorhandener Fensterelemente (jedoch kein Austausch), Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren, Gartenarbeiten, die den Untergrund nicht beeinträchtigen.

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die in Betracht gezogenen Arbeiten einer Genehmigung bedürfen, wenden Sie sich bitte an die

Naturschutzbeauftragter des Rates

056-7794010

Kilkenny-Werbelogo
Kilkenny-Slogan: Come See Come Do