Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan, Haus, Roscon, Windgap, Grafschaft Kilkenny

Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 in der geänderten Fassung

Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001 in der geänderten Fassung

MITTEILUNG ÜBER VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE

Abschnitt 179 der Planungs- und Entwicklungsgesetze 2000-2016 Teil 8 der Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001-2017

Antragsteller: Kilkenny County Council

OrtWohnung in Roscon, Windgap, Co. Kilkenny

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Verordnungen teilt der Kilkenny County Council hiermit Vorschläge mit, die sich auf die folgende Entwicklung beziehen:

Entwicklung des Standorts, um ein neues 4 ½-stöckiges, freistehendes Wohnhaus mit 1 Schlafzimmern, Standorteingang, Standortgrenzenbehandlungen, Abwasserbehandlungssystem und damit verbundene Standortentwicklungsarbeiten einzubeziehen.

Pläne und Einzelheiten der vorgeschlagenen Bebauung stehen zur Einsichtnahme oder zum Kauf gegen eine Gebühr zur Verfügung, die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie während der Bürozeiten nicht übersteigt 02nd Dezember 2022 zu den 13th von Januar 2023 inklusive, bei: -

Ort

Öffnungszeiten

Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny City.

Von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 5 Uhr
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)

 

Details zur geplanten Bebauung können auch unter eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können gemacht werden:

 

Das späteste Datum für den Eingang von Kommentaren zu dem oben genannten Schema ist 5 Uhr am Freitag, 27th Januar 2023.  Einsendungen sind deutlich zu kennzeichnen „Wohnung in Roscon, Windgap, Co. Kilkenny – Teil 8 Planungseinreichung“
 

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) hat die Planungsbehörde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung vorgenommen. Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 (in der geänderten Fassung) kann jede Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, dies jederzeit tun vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei An Bord Pleanála eine Screening-Bestimmung beantragen, ob die Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Unterzeichnet:  Mary Mulholland, Leiterin der Dienste, Kilkenny County Council

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