Öffentliche Bekanntmachung - Geplante Fußgänger- und Radfahreranlage zwischen Coote's Lane und N76 Ring Road

Vorschlag zum Bau einer gemeinsamen Fußgänger- und Fahrradanlage zwischen Coote's Lane und der N76 Ring Road, Kilkenny

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG IN BEZUG AUF VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE


Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 in der geänderten Fassung.
Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001, in der geänderten Fassung.


Bau einer gemeinsamen Fußgänger- und Radfahreranlage zwischen Coote's Lane und der Ringstraße N76, Kilkenny

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Verordnungen gibt der Kilkenny County Council bekannt Freitag, 17th Februar 2023 Vorschlag zu folgender Entwicklung:

  • Bau einer gemeinsamen Einrichtung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Coote's Lane und der Ringstraße N76, Kilkenny.
  • Um alle damit verbundenen und Nebenarbeiten einzuschließen.

Pläne und Einzelheiten der vorgeschlagenen Bebauung stehen zur Einsichtnahme oder zum Kauf gegen eine Gebühr zur Verfügung, die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie während der Bürozeiten nicht übersteigt Freitag, 17th März 2023, in den folgenden Büros des Kilkenny County Council nach Vereinbarung:

Ort

Öffnungszeiten

Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny City.

Von Montag bis Freitag von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr (außer an Feiertagen)

Gemeindebezirk von Kilkenny City, Rathaus, High Street, Kilkenny City.

Von Montag bis Freitag von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr (außer an Feiertagen)


Details zur geplanten Bebauung können unter eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/.

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) hat die Planungsbehörde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung vorgenommen. Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 (in der geänderten Fassung) kann jede Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, dies jederzeit tun vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei An Bord Pleanála eine Screening-Bestimmung beantragen, ob die Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können online unter erfolgen https://consult.kilkenny.ie/, schriftlich an die Planungsabteilung, den Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny oder an die folgende E-Mail-Adresse cooteslanepart8@kilkennycoco.ie  Spätester Eingang von Einreichungen zur Entwicklung ist Freitag, 5st März 2023. Einsendungen sollten deutlich gekennzeichnet sein mit 'Coote's Lane zur Ringstraße N76. Kilkenny Teil 8 Einreichung“.

 

Tim Butler,

Direktor der Dienste.

 

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