Öffentliche Bekanntmachung - Grundbesitzer und Bewohner: Pflege von Bäumen, Gräben und Hecken

Grundbesitzer und Grundstücksbesitzer müssen sicherstellen, dass Bäume, Gräben, Hecken und sonstige Vegetation auf ihrem Grundstück keine Gefahr für Benutzer öffentlicher Straßen oder Fußwege darstellen.

Öffentliche Bekanntmachung

Achtung: Grundbesitzer und Pächter


Thema:
Verantwortlichkeiten nach dem Straßengesetz von 1993

Gemäß dem Straßengesetz von 1993 sind Grundbesitzer und Grundstücksbesitzer verpflichtet, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass Bäume, Gräben, Hecken und andere Vegetation auf ihrem Grundstück keine Gefahr für Personen darstellen, die öffentliche Straßen oder Gehwege benutzen oder darauf arbeiten. Wartungsarbeiten sollten zwischen September und Februar durchgeführt werden.

Überwucherte Hecke im Feld

Ihre Aufgaben:

  1. Sicherheit und Wartung: Stellen Sie sicher, dass Bäume, Gräben, Hecken und andere Vegetation gepflegt werden, damit sie keine Gefahr darstellen.
    Das beinhaltet:
    • Entfernen toter oder sterbender Bäume.
    • Schneiden von Hecken und Gräben, die den Verkehr behindern oder Gehwege versperren.
    • Sicherstellen, dass die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern und öffentlicher Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird.
  1. Haftung: Grundbesitzer und Besitzer haften für alle Schäden oder Verletzungen, die durch Gefahren entstehen, die von der Vegetation auf ihrem Grundstück ausgehen.
  2. Compliance: Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Mahnungen und erforderlichen Maßnahmen durch die örtliche Behörde auf Kosten des Grundbesitzers führen.
  3. Verkehrsregelung: Während der Wartungsarbeiten müssen entsprechende Maßnahmen zum Verkehrsmanagement getroffen werden. Vor Beginn jeglicher Arbeiten müssen die Gemeinde und die Gardaí benachrichtigt werden.

 

Für weitere Informationen oder um ein Problem zu melden, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Ingenieurbüro.

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