Vorgeschlagene Entwicklung - Haus in Inchakill Glebe, Ballyfoyle

Bau eines neuen, einstöckigen, freistehenden Wohnhauses mit 4 Schlafzimmern, Bau von 2 Schuppen und Abriss eines heruntergekommenen Häuschens und damit verbundene Baustellenarbeiten in Inchakill Glebe, Ballyfoyle, Co. Kilkenny

Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 in der geänderten Fassung

Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001 in der geänderten Fassung

MITTEILUNG ÜBER VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE

 

Abschnitt 179 der Planungs- und Entwicklungsgesetze 2000-2016 Teil 8 der Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001-2017

Haus in Inchakill Glebe, Ballyfoyle

In Übereinstimmung mit Teil 8, Artikel 81 der oben genannten Verordnungen teilt der Kilkenny County Council hiermit Vorschläge mit, die sich auf die folgende Entwicklung beziehen:

Bau eines neuen, einstöckigen, freistehenden Wohnhauses mit 4 Schlafzimmern, Bau von 2 Schuppen und Abriss eines heruntergekommenen Häuschens und damit verbundene Baustellenarbeiten in Inchakill Glebe, Ballyfoyle, Co. Kilkenny

Pläne und Einzelheiten der vorgeschlagenen Bebauung stehen zur Einsichtnahme oder zum Kauf gegen eine Gebühr zur Verfügung, die die angemessenen Kosten für die Anfertigung einer Kopie während der Bürozeiten nicht übersteigt 8. Juli 2022 zu den 5. August 2022 inklusive, bei: -

 Ort

Öffnungszeiten

Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny City.

Von Montag bis Freitag von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 5 Uhr (außer an Feiertagen)

Details zur geplanten Bebauung können auch unter eingesehen werden https://consult.kilkenny.ie/

Eingaben oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können gemacht werden:

  • Online unter https://consult.kilkenny.ie/,
  • schriftlich an die Planungsabteilung, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny oder per E-Mail: planning@kilkennycoco.ie
  • Oder an die folgende E-Mail-Adresse Housingpart8@kilkennycoco.ie gesendet 
  • Das späteste Datum für den Eingang von Kommentaren zu dem oben genannten Schema ist Freitag, 5. August 19, 2022 Uhr.  Einsendungen sind deutlich zu kennzeichnen „Haus in Inchakill Glebe, Ballyfoyle – Teil 8 Planungseinreichung“

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) hat die Planungsbehörde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung vorgenommen. Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 (in der geänderten Fassung) kann jede Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, dies jederzeit tun vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei An Bord Pleanála eine Screening-Bestimmung beantragen, ob die Entwicklung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

 Gezeichnet: Mary Mulholland, Leiterin der Dienste, Grafschaftsrat von Kilkenny

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