Vorgeschlagene Entwicklung - Bridge Street & Flaggy Lane Active Travel Scheme Callan

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Teil XI des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000 in der geänderten Fassung,

Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 wie geändert

Planungs- und Entwicklungsverordnungen 2001 in der geänderten Fassung

MITTEILUNG ÜBER VORGESCHLAGENE ENTWICKLUNG DURCH EINE LOKALE BEHÖRDE

Aktives Reiseprogramm Bridge Street und Flaggy Lane Callan.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Teil XI des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000 in der geänderten Fassung und Teil VIII, Artikel 81 der Planungs- und Entwicklungsverordnung von 2001 in der geänderten Fassung gibt der Kilkenny County Council hiermit Vorschläge für die folgende Entwicklung bekannt:

Das Projekt umfasst:

  • das bestehende temporäre Einbahnsystem in der Bridge Street dauerhaft machen;
  • Umkehren der Flussrichtung für Fahrzeuge auf der Keogh's Lane zwischen dem KCAT-Parkplatz und der Bridge Street;
  • Umwandlung des bestehenden Gehwegs und der Fahrbahn auf der Bridge Street in eine befestigte Oberfläche, die von schwächeren Verkehrsteilnehmern (dh nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern und Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität und Orientierung) und Fahrzeugen gemeinsam genutzt werden kann;
  • Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h auf der Bridge Street und auf der Keogh's Lane zwischen dem KCAT-Parkplatz und der Bridge Street
  • Umkehren der Fahrtrichtung für Fahrzeuge auf der Flaggy Lane;
  • Verringerung der Fahrbahnbreite auf der Flaggy Lane und Bereitstellung einer Betonoberfläche auf der Flaggy Lane, die von schwächeren Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt werden kann;
  • Reduzierung der Fahrbahnbreiten und Bereitstellung von Querungseinrichtungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung West Street / Bridge Street / Mill Street, an der Kreuzung Lower Bridge Street / Flaggy Lane und an der Kreuzung Flaggy Lane / Haggardsgreen;
  • Aufrechterhaltung eines angemessenen Zugangs für alle Grundstücke in der Bridge Street;
  • Verbesserung des Erscheinungsbildes der Bridge Street durch Verbesserung der Beleuchtung, unterirdische Dienstleistungen, wo möglich, Landschaftsgestaltung und Installation von Stadtmöbeln.

Der Standort befindet sich innerhalb eines ACA (Architectural Conservation Area) und es gibt geschützte Strukturen neben dem Standort. Die Stätte liegt auch in einem Gebiet von archäologischer Bedeutung.

Pläne und Einzelheiten der geplanten Bebauung liegen zur Einsichtnahme aus Freitag, den 24. Juni 2022 zu Freitag, den 22. Juli 2022 einschließlich, bei den folgenden Büros des Kilkenny County Council:

 

Kilkenny County Council, von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr

Bezirksgebäude, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)

Johannesstraße,

Kilkenny-Stadt.

 

Kilkenny County Council, von 9 bis 1 Uhr und von 2 bis 4 Uhr

Callan Area Office, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)

Prolog,

Callan

Grafschaft Kilkenny.

 

Einzelheiten der vorgeschlagenen Entwicklung können auch auf dieser Website und unter eingesehen werden Consult.kilkennycoco.ie

Einreichungen oder Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagene Entwicklung, die sich mit der ordnungsgemäßen Planung und nachhaltigen Entwicklung des Gebiets befassen, in dem die Entwicklung durchgeführt werden soll, können online unter https://consult.kilkenny.ie/ schriftlich an die gesendet werden Planning Section, Kilkenny County Council, County Hall, John Street, Kilkenny oder an die folgende E-Mail-Adresse: callanareaoffice@kilkennycoco.ie. Die späteste Uhrzeit und das späteste Datum für den Eingang von Einreichungen zur Entwicklung ist Montag, der 4.00. August 8, 2022:XNUMX Uhr. Einreichungen sollten deutlich gekennzeichnet sein mit „Bridge St und Flaggy Lane Callan Active Travel Scheme – Planungseinreichung"

Gemäß den Anforderungen von Artikel 120(1)(a) der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der geänderten Fassung) wurde eine vorläufige Prüfung der Art, Größe und Lage der vorgeschlagenen Entwicklung durchgeführt. Diese vorläufige Prüfung hat ergeben, dass keine wirkliche Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Entwicklung besteht, und es wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist.

Gemäß Artikel 120 Absatz 3 kann eine Person, die der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Entwicklung wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, jederzeit vor Ablauf von 4 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wenden Sie sich an An Bord Pleanála für eine Überprüfung, ob die Entwicklung wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben würde.

 

Herr Tim Butler,

Direktor der Dienste,

Grafschaftsrat von Kilkenny, John Street, Kilkenny.

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